Vergewaltigung (Bild: shutterstock.com/ Von Tinnakorn jorruang)
(Bild: shutterstock.com/ Von Tinnakorn jorruang)

Afghane vergewaltigt Elfjährige: Nur ein Jahr auf Bewährung

Ein angeblich 16-jähriger Afghane vergewaltigt eine Elfjährige. Die Strafe fällt wegen seines “jugendlichen Alters” entsprechend milde aus: ein Jahr Haft auf Bewährung. Kein Einzelfall in Deutschland. Auch ein 23-jähriger alter Afghane kassierte für die Vergewaltigung eines kleinen Mädchens nur eine Bewährungsstrafe. Die Mädchen hingegen haben “lebenslänglich”. 

Im Januar lockte der “auf 16 geschätzte” sogenannte Flüchtling aus Afghanistan das Mädchen unter dem Vorwand, sie kennenlernen zu wollen in den Schlossgarten Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern). Das “Kennenlernen” endete für die 11-Jährige mit einer Vergewaltigung. Das Amtsgericht Waren fällte nun sein Urteil und sprach den Täter in einer nicht-öffentlichen Sitzung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und der Vergewaltigung schuldig. Die Strafe – ein Jahr auf Bewährung. Der Staatsanwalt legte keine Rechtsmittel ein. Das Urteil fiel so milde aus, weil “Experten” den Vergewaltiger auf 16 Jahre schätzten. Denn der Afghane konnte wie so oft keine Ausweisdokumente vorzeigen. Er hatte sich offenbar bei seiner Einreise in Deutschland als “unbegleiteter minderjähriger Flüchtling” ausgewiesen und lebte auf Steuerzahlerkosten in einer Unterkunft in Neustrelitz.

Der Schuldspruch, der bei Normalbürgern auf vollkommenes Unverständnis angesichts der schweren Straftat stößt, ist beileibe kein Einzelfall in diesem Land. Im vergangenen Jahr wurde der aus Afghanistan geflüchtete Khodai R. (23) zu zwei Bewährungsstrafen verurteilt. Er war im September 2018 mit zwei Komplizen ebenfalls über ein elf Jahre altes Mädchen hergefallen und hatte sie vergewaltigt. Angst vor Strafe hatte er wohl nicht, denn nur einen Monat vorProzessbeginn verging er sich im Februar 2020 laut Bild an einer schlafenden 13-Jährigen.

(Jung-)Politiker wie Philipp Amthor von der CDU heucheln Verständnis für die Empörung angesichts solcher “Streichel-Urteile”: “Ich kann es mehr als nur gut nachvollziehen, dass die meisten Bürger diese Strafe als zu milde empfinden“, erklärt der 29-Jährige, der vor seiner Politiker-Karriere die erste Erste Juristische Prüfung mit Prädikat abschloss. Wohl deshalb fügt er hinzu, man müsse natürlich immer auf die Umstände des Einzelfalls schauen, “aber eine Bewährungsstrafe für die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens verträgt sich kaum mit dem Rechtsempfinden der Bevölkerung.”

Auch der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt empfindet eine solche Strafe angesichts der Schwere des Verbrechens “vollkommen inakzeptabel”. Ein weiterer im Chor der Empörten darf nicht fehlen. Rainer Wendt, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft ist “entsetzt”. So entfalte der “Rechtsstaat keine Schutzwirkung. Das sage ich nicht nur als Polizeigewerkschaft, sondern auch als Vater und Großvater”, poltert er.

Doch das milde Urteil ist angesichts des angeblichen Alters der Täter nicht ungewöhnlich, erläutert der Strafverteidiger Burkhard Benecken (46). “Bei jugendlichen Tätern steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund”, so der Strafverteidiger. (MS)

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