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Religionsfreiheit in Zeiten der Bundesnotbremse

Trotz fallender Inzidenzen sowie umfassender Öffnungen zum Beispiel des Einzelhandels, der Frisöre und der Außengastronomie, in der Stadt Bonn ist es nicht möglich, seinem Recht nach Artikel 4 Absatz zwei, der freien Religionsausübung nachzukommen.

Von Alexander Wiechert

Wir, die „Initiative Gottesdienst in Corona Zeiten – Bonn“, ein Zusammenschluss von Christen und Theologen/innen aus diversen Gemeinden in Bonn und Umgebung, wollten einen Gottesdienst in der Öffentlichkeit feiern.

Bereits Ende April hatten wir uns diesbezüglich an die Stadt Bonn gewendet und einen ökumenischen Gottesdienst im Hofgarten in Bonn für ca. 100 – max. 150 Pers angemeldet. Gottesdienste sind nicht genehmigungspflichtig, müssen dennoch angezeigt werden. Unsere Anmeldungen (denn weitere folgten) wurden immer wieder mit unterschiedlichen und insbesondere fadenscheinigen Begründungen abgewiesen; u.a. mit Verweis auf eine aktuelle Inzidenz- bzw. Infektionslage in Bonn.

Es stellen sich mir zwei Fragen, ob die Religionsfreiheit und die garantierte Ausübung selbiger immer noch gelten. Und es scheint mir immer noch so, dass die Wirtschaft den Vorrang vor den Belangen unserer Kinder und allen anderen wichtigen kulturellen sowie religiösen Zusammenkünften hat.

Das Vorhaben

Artikel 4 Absatz 1 und 2

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Ursprünglich wollten wir mit viel Enthusiasmus den Gottesdienst am 02. Mai, ganz bewusst nach dem Feiertag des Tags der Arbeit durchführen. Nachdem wir die verschiedensten Behörden der Stadt Bonn bezüglich der Zuständigkeit kontaktiert hatten, Versammlungsbehörde, Amt für Gewerbeangelegenheiten, Amt für Sondernutzung und schließlich das Amt für Ordnungsangelegenheiten und Veranstaltungskoordination, erfolgte stets und wiederholt eine Absage seitens der Stadt Bonn und seiner Ordnungsbehörde. Aus dem Emailverkehr zitiere ich am Ende des Artikels.

Nachdem wir dazu von der Veranstaltungskoordination der Bundesstadt Bonn, mit Verweis auf die derzeitige Inzidenz- bzw. Infektionslage in Bonn eine Absage erhielten, mussten wir feststellen, dass trotz dieser akuten, gefährlichen Bedrohungssituation für die Gesundheit gleichzeitig am Wochenende sowohl am 1., als auch am2. Mai.2021 8 (in Worten: acht) andere, politisch motivierte, Demonstrationen und Kundgebungen mit bis zu vierhundert Teilnehmern offenkundig von gleicher Stelle genehmigt und tatsächlich auch durchgeführt wurden.

Es stellt sich mir hier die Frage, welche Kriterien bei Entscheidungen über Zustimmung oder Ablehnung von Veranstaltungen angelegt wurden. Die gelieferten Begründungen der Stadt Bonn, sofern sie überhaupt begründet wurden, sind derart intransparent, widersprüchlich und in sich völlig unschlüssig, dass man am guten Willen, wenn nicht sogar an der fachlichen Kompetenz der Bearbeiter berechtigt zweifeln darf. Es wurde der Eindruck erweckt, das hier mit zweierlei Maß gemessen wird, was Inhalt und Ausrichtung der Versammlung angeht. Es folgten hanebüchene Begründungen und auch immer wieder Verschleppungen der Antworten, so dass der Eindruck entstand, man wollte gezielt verhindern, dass wir als Gemeinschaft unser Recht nach Artikel Vier des Grundgesetzes, ausüben können.

Mal waren es banale Hinweise darauf, dass man als Behörde nicht zuständig sei, mal waren es Ratschläge, dass wir doch bitte ein weniger einsehbares oder weniger frequentiertes Gelände für den Gottesdienst verwenden sollten, verbunden mit dem Hinweis, dass wir als Veranstalter verantwortlichwären für mögliche Ansammlungen von Schaulustigen und derer eventueller Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.

Am besten sollten wir gleich ganz darauf verzichten: Wir als Ordnungsbehörde raten von der Durchführung von Präsenzgottesdiensten zurzeit ab und empfehlen die Durchführung alternativer Formate, wie digitale Übertragungen von Gottesdiensten.” Ansonsten waren es die üblichen Auflagen, um die Hygieneanforderungen für die Veranstaltung zu erfüllen, durch welche wir uns aber auf Grund der Erfahrungen des letzten Jahres mit Veranstaltungen nicht einschüchtern ließen.

Schließlich erfolgte am 27.04.2021 die erste Absage der Stadt Bonn für den Gottesdienst mit dem Verweis, dass man auf Grund der enorm hohen Infektionszahlen keine öffentlichen Flächen für Zusammenkünfte zur Verfügung stellen könne.

Da wir uns zu diesem Zeitpunkt bereits entschlossen hatten, den Gottesdienst zu verschieben, fiel diese Absage nicht weiter ins Gewicht. Allerdings erschien es uns widersprüchlich, dass die Stadt uns einerseits den Gottesdienst mit oben genannter Begründung verweigert hatte, aber zur selben Zeit andere Veranstaltungen mit durchaus beachtlicher Teilnehmerzahl genehmigt hatte. Darüber hinaus folgten auf diese Posse weitere seltsam anmutende Begründungen.

Am 25.05. erfolgte eine weitere, diesmal unbegründete, Absage für den von uns gewählten Veranstaltungsort, dem Stadtgarten Bonn. Die Begründung erfolgte dann auf Nachfrage am 27.05.2021, durch das Amt für Umwelt und Stadtgrün, die ich im Wortlaut wiedergeben muss, da diese, nennen wir es “außergewöhnlich”, war.

„Die Park- und Grünanlagen der Stadt sind grundsätzlich erst einmal nicht für Veranstaltungen vorgesehen. Dass es viele Ausnahmen gibt, ist allen bekannt. Insbesondere aus Gründen des öffentlichen Interesses oder auch der Kulturförderung wird eine Nutzung genehmigt. Der Stadtgarten wurde erst voriges Jahr saniert und ist noch in Teilen im Ausbau. Hier gibt zusätzliche Schwierigkeiten, da noch Gewährleistungsansprüche vorhanden sind. Ich bitte noch einmal zu bedenken, dass die Park- und Gartenanlagen vorrangig und originär für die Öffentlichkeit vorgehalten und gepflegt werden. Die Ablehnung von Veranstaltungen ist daher eher die Regel als die Ausnahmen und bedarf an sich keiner Erklärung.“

Im Anschluss an diese Absage unternahmen wir einen weiteren Anlauf und meldeten eine Versammlung an, welche vor der Begründung, dass die Versammlungsbehörde nicht für Gottesdienste zuständig sei und der beschriebene Ablauf der beantragten Versammlung nicht den Merkmalen einer solchen entspräche, wieder an das Amt für Ordnungsangelegenheiten weitergeleitet wurde. Die darauffolgende, ablehnende Begründung sucht ihresgleichen:

„Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass gemäß des Bonner Innenstadtkonzeptes der Münsterplatz aufgrund seiner besonderen zentralen Lage lediglich den Veranstaltern zur Verfügung gestellt wird, die einen direkten Bonn Bezug aufweisen. Zudem muss bei Ihrer Veranstaltung ein weitgehendes öffentliches Interesse erkennbar sein. Beide Kriterien sind bei Ihrem Gottesdienst nicht erkennbar. Auch aufgrund seiner hohen Frequentierung durch zahlreiche Innenstadtbesucher eignet sich der Münsterplatz während der pandemischen Lage nicht für einen Gottesdienst auf freier Fläche, da die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Rückverfolgbarkeit kaum einzuhalten wären.“

Hier ist festzuhalten, dass wir von vornherein den Gottesdienst auf einer anderen Fläche, dem Hofgarten, durchführen wollten. Dieses Gelände ist wesentlich größer und wäre daher entsprechend leichter zu handhaben gewesen, was insoweit dem letzten Punkt aus der Begründung entgegensteht. Aber entscheidend ist hier Punkt eins der Begründung, nämlich dass unser Gottesdienst keinen Bezug zu Bonn habe und kein öffentliches Interesse erkennbar wäre. Hier frage ich mich tatsächlich als Bürger der Stadt Bonn, inwieweit ein Gottesdienst von Bonner Bürgern veranstaltet keinen Bezug zu Bonn haben sollte und inwieweit kein öffentliches Interesse begründet wäre.

So viel also zur Ausübung der Religionsfreiheit in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Manche einer mag argumentieren, dass ein Gottesdienst nicht das Wichtigste in diesen Zeiten wäre und man gut und gern darauf verzichten könnte, aber dem möchte ich vehement entgegenstellen, dass gerade in solchen unsicheren und beunruhigenden Zeiten, gemeinschaftliche Erlebnisse, wie zum Beispiel ein Gottesdienst nicht nur den Zusammenhalt stärken, sondern insbesondere auch enorm wichtig für unser persönliches Wohlempfinden und damit für unsere Gesundheit sind.

Der Schriftwechsel

Anfrage an die Versammlungsbehörde vom 15.04.2021

Sehr geehrte Frau M,

ich habe eine Frage, und zwar ob wir einen Gottesdienst auch bei Ihnen anmelden müssen? Welches Formular benötigt es dafür? Danke

Sehr geehrter Herr W,

nein, Gottesdienste ohne Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung müssen bei uns nicht angemeldet werden. Wenn der Gottesdienst jedoch unter freiem Himmel im öffentlichen Raum stattfindet, könnte es sich dabei um eine Sondernutzung handeln, die bei der Stadt Bonn anzumelden wäre (die Mail-Adresse habe ich in CC gesetzt).

Anfrage an das Amt für Gewerbeangelegenheiten vom 15.04.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten am 02.05.2021 einen Gottesdienst auf der Wiese des Hofgartens durchführen. Was müssen wir hierfür tun? Danke

Sehr geehrter Herr W,

bezugnehmend auf Ihre Anfrage muss ich Ihnen mitteilen, dass es ich bei der Hofgarten-Wiese um eine Privatfläche der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität handelt. Für die Inanspruchnahme einer privaten Fläche kann die Stadtverwaltung keine Erlaubnis erteilen, da eine Sondernutzungserlaubnis ausschließlich für die gewidmete öffentliche Verkehrsfläche erteilt werden kann.

Anfrage an das Amt für Ordnungsangelegenheiten und Veranstaltungskoordination vom 20.04.2021 und Antwort vom 21.04.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Claudia S und ich bin Theologin. Ich möchte gerne mit einigen Bonnern und Bonnerinnen einen Gottesdienst am 2. Mai 2021 von 14:00-16:00 Uhr auf der Hofgartenwiese feiern. Wir, d. h. unser Vorbereitungsteam, rechnen mit ca. 50-100 Teilnehmer/innen. Ich habe dazu ein paar Fragen:

  • Wo bzw. bei wem müssen wir den Gottesdienst anmelden?
  • Welche Hygienemaßnahmen müssen von uns als Gottesdienstleitung beachtet werden?
  • Darf mit Einhaltung des Abstands gesungen werden?
  •  Muss im Freien eine Maske getragen werden?

 Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für Ihre Hilfe und wünsche Ihnen einen schönen Tag und Gottes Segen!

Sehr geehrte Frau S,

 vielen Dank für Ihre E-Mail und dass Sie somit der Anzeigepflicht nach § 1 Absatz 3 Coronaschutzverordnung NRW nachgekommen sind. […] Von einem Gottesdienst auf einer stark frequentierten Fläche wie der Hofgarten rate ich Ihnen ab, da bei schönem Wetter mit viel Laufpublikum zu rechnen ist.  Personen könnten sich ohne Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln am Rande Ihrer Gottesdienstfläche unkontrolliert zusammenstellen, hierfür wären Sie ursächlich durch Ihre Veranstaltung verantwortlich. Ein weniger einsehbares oder frequentiertes Gelände für Ihren Gottesdienst wäre ratsam. […]

Wir als Ordnungsbehörde raten von der Durchführung von Präsenzgottesdiensten zurzeit ab und empfehlen die Durchführung alternativer Formate, wie digitale Übertragungen von Gottesdiensten, so genannte hybride Veranstaltungen. Diese kann man, soweit man nicht auf den Präsenzgottesdienst verzichten möchte auch ergänzend zu einem Präsenzgottesdienst anbieten, um Personen zu erreichen, die nicht vor Ort teilnehmen können und um die Personenanzahl der Teilnehmenden zu reduzieren.

  • Einhaltung des Mindestabstands,
  • Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden,
  • Anmeldeerfordernis für Teilnehmende, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten,
  • Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Masken, FFP2-Masken oder KN95/N95-Masken) auch am Sitzplatz,
  • Erfassen der Kontaktdaten der Teilnehmenden,
  • Verzicht auf den Gemeindegesang,
  • Information der vor Ort zuständigen Behörden über Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden spätestens zwei Werktage im Voraus
    […] 

Soweit Sie auch unter diesen Umständen Ihren Gottesdienst durchführen möchten, bitte ich um eingehende Prüfung und strikte Umsetzung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW, die ich Ihnen beigefügt habe.

Anfrage an das Amt für Ordnungsangelegenheiten und Veranstaltungskoordination vom 22.04.2021 und Antwort vom 27.04.2021

Sehr geehrte Frau M,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir, unser Team, hat sich noch einmal Gedanken bezüglich des Ortes gemacht. Dabei sind uns der Stadtpark (Alter Zoll) und die Poppelsdorfer Allee eingefallen. Diese beiden Orte sind öffentlich. Falls ich in diesem Punkt falsch liege, korrigieren Sie mich bitte. Des Weiteren habe ich noch zwei Fragen:

 1.) Können Sie mir eine offizielle Bescheinigung mit allen Auflagen zukommen lassen? Dann kann ich bei einer Kontrolle des Ordnungsamtes diese vorzeigen.

2.) Wie soll mit Menschen umgegangen werden, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen und ein Attest besitzen?

Sehr geehrte Frau S,

vielen Dank für Ihre Mail. Die Grünfläche Poppelsdorfer Allee ist auch Gelände der Universität Bonn, sie müssten sich für eine Genehmigung dorthin wenden. Wenn Sie dort Aufbauten planen, müsste ich noch das Amt für Stadtgrün um Einverständnis bitten, da dieses Amt für die Grünpflege zuständig ist und insofern ein Mitbestimmungsrecht besteht.

Der Stadtgarten Alter Zoll ist städtisches Gelände. Hierfür benötige ich von Ihnen einen ausgefüllten Fragebogen für Veranstaltungen und einen Plan, in den Sie bitte die Gottesdienstfläche und alle Aufbauten maßstabsgerecht einzeichnen. Außerdem benötige ich von Ihnen noch ein Hygienekonzept, aus dem hervorgeht, wie Sie sicherstellen, dass die bereits mitgeteilten Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden, bitte berücksichtigen Sie hierfür bitte die Abstands- und Hygieneregeln in der u.a. Mail.

Den Fragebogen für Veranstaltungen finden Sie im Internet unter:https://www.bonn.de/vv/produkte/Veranstaltungskoordination.php

Bitte geben Sie im Fragebogen noch die Kirchengemeinde oder religiöse Gemeinschaft an, in deren Namen Sie den Gottesdienst durchführen.

Ich benötige die Unterlagen möglichst heute noch, ich kann jedoch nicht versprechen, dass die Zeit bis zum 2.5. noch ausreicht, um alles zu prüfen und Ihnen die Genehmigung dann noch rechtzeitig zugestellt wird. Ich werde es jedoch versuchen.

Amt 33-11

Ordnungsangelegenheiten, Veranstaltungskoordination

Anfrage an das Amt für Ordnungsangelegenheiten und Veranstaltungskoordination vom 27.04.2021

Sehr geehrte Frau M,

vielen herzlichen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben uns bezüglich des Termins beraten und diesen um eine Woche auf den 9. Mai verschoben, da wir selbst noch etwas Zeit für die Planung benötigen. Des Weiteren würden wir den Gottesdienst im Stadtgarten feiern. Ich schicke Ihnen den Fragebogen, den Plan für die Gottesdienstfläche sowie das Hygienekonzept bis Freitag zu, oder benötigen Sie es zu einem früheren Zeitpunkt?

Sehr geehrte Frau S,

ich habe gerade erfahren, dass aufgrund der enorm hohen Infektionszahlen keine öffentlichen Flächen mehr für Zusammenkünfte von Personen zur Verfügung gestellt wird. Das widerspricht der zurzeit geltenden Corona-Bremse, in der Kontakte extrem minimiert werden müssen. Sie können gerne zu einem späteren Zeitpunkt noch mal auf mich zukommen, wenn die Infektionszahlen wieder rückgängig sind.

Amt 33-11

Ordnungsangelegenheiten, Veranstaltungskoordination

Anfrage an das Amt für Ordnungsangelegenheiten und Veranstaltungskoordination vom 25.05.2021

Wir hatten nun noch einmal den Fragebogen ausgefüllt und für den 03.06.2021 angefragt, ob wir den Gottesdienst im Stadtgarten Bonn durchführen dürfen.

Sehr geehrte Frau S,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese habe ich an das Amt für Stadtgrün weitergeleitet und nun die Rückmeldung erhalten, dass der Stadtgarten und der Alte Zoll leider für den Gottesdienst nicht zur Verfügung stehen. 

Amt 33-11

Ordnungsangelegenheiten, Veranstaltungskoordination

Sehr geehrte Damen und Herren,

 gestern habe ich einen Antrag bei Frau M für einen Gottesdienst am 3. Juni im Stadtgarten gemacht. Heute bekam ich von ihr eine Absage mit der Begründung, dass das Amt für Stadtgrün diesen nicht bewilligt. Wir, d.h. eine kleine Gruppe von Menschen aus Bonn und Umgebung, möchten gerne einen Gottesdienst feiern. Uns würde es sehr interessieren, warum Sie uns den Gottesdienst am 3. Juni im Stadtgarten untersagen? Welche Gründe gibt es hierfür?

Sehr geehrte Frau Dr. S,

 Sie haben eine Veranstaltung im Stadtgarten beantragt, welche vom Geschäftsbereich Stadtgrün abgelehnt wurde. Die Park- und Grünanlagen der Stadt sind grundsätzlich erst einmal nicht für Veranstaltungen vorgesehen.

Dass es viele Ausnahmen gibt, ist allen bekannt. Oft müssen daher Abwägungsprozesse vorgenommen werden. Insbesondere aus Gründen des öffentlichen Interesses oder auch der Kulturförderung wird eine Nutzung genehmigt. Der Stadtgarten wurde erst voriges Jahr saniert und ist noch in Teilen im Ausbau. Hier gibt zusätzliche Schwierigkeiten, da noch Gewährleistungsansprüche vorhanden sind. Ich bitte noch einmal zu bedenken, dass die Park- und Gartenanlagen vorrangig und originär für die Öffentlichkeit vorgehalten und gepflegt werden. Die Ablehnung von Veranstaltungen ist daher eher die Regel als die Ausnahmen und bedarf an sich keiner Erklärung.

Amt für Umwelt und Stadtgrün (67-Stadtgrün)

Anfrage an die Versammlungsbehörde vom 26.05.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich eine Versammlung für den 3. Juni 2021 anmelden. Weitere Infos finden Sie im Anhang.

Sehr geehrte Frau S,

Ihre Versammlungsanmeldung ist hier eingegangen. Bitte beachten Sie die beigefügten Datenschutzhinweise. Ich habe jedoch noch einige Fragen zu Ihrer Anmeldung:

Der Hofgarten steht im Eigentum der Uni Bonn. Haben Sie einen speziellen Bezug zur Uni, dem Hofgarten oder dem dortigen Kunstmuseum? Oder könnten Sie sich möglicherweise vorstellen, die Versammlung auf einem anderen innerstädtischen Platz durchzuführen?

Sehr geehrte Frau M,

entschuldigen Sie, dass ich Ihnen jetzt erst antworte. Wir haben uns in unserer Gruppe noch einmal beraten. Primär würden wir gerne auf die Hofgartenwiese gehen. Wenn dies jedoch nicht möglich sein sollte, würden wir auch auf den Münsterplatz gehen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Beigefügte Anmeldung ist bei uns eingegangen.

Bezüglich des Hofgartens (Eigentum der Uni Bonn) habe ich Frau S bereits kontaktiert, sie ist mit dem Münsterplatz als Alternative einverstanden. Im Gespräch hat sich jedoch auch herausgestellt, dass die geplante Veranstaltung ein Gottesdienst ist.

[…]

Ich habe Frau S darauf hingewiesen, dass das PP Bonn für Gottesdienste nicht zuständig ist und der geschilderte Ablauf nicht den Merkmalen einer Versammlung entspricht. Daher leite ich die Anmeldung zuständigkeitshalber weiter.

Sehr geehrte Frau S,

Ihre Versammlungsanmeldung für den 3.6.2021 wurde an die Stadt Bonn weitergeleitet, da es sich bei Ihrer geplanten Veranstaltung, die Sie auf dem Münsterplatz durchführen wollten, um einen Gottesdienst handelt.

Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass gemäß des Bonner Innenstadtkonzeptes der Münsterplatz aufgrund seiner besonderen zentralen Lage lediglich den Veranstaltern zur Verfügung gestellt wird, die einen direkten Bonn Bezug aufweisen. Zudem muss bei Ihrer Veranstaltung ein weitgehendes öffentliches Interesse erkennbar sein. Beide Kriterien sind bei Ihrem Gottesdienst nicht erkennbar. Auch aufgrund seiner hohen Frequentierung durch zahlreiche Innenstadtbesucher eignet sich der Münsterplatz während der pandemischen Lage nicht für einen Gottesdienst auf freier Fläche, da die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Rückverfolgbarkeit kaum einzuhalten wären.

 

 

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