… und bei guter Führung vielleicht gerade einmal die Hälfte. Willkommen im besten Deutschland aller Zeiten: Ein 49-jähriger deutscher Feuerwehrmann und Familienvater trifft mit seiner Frau und einem befreundeten Ehepaar vergangenen Dezember auf dem Augsburger Christkindlmarkt auf eine jugendliche Migrantengang – und liegt am Ende tot auf dem Pflaster. Dafür gibt’s 11 Monate später ein lachhaft mildes Wohlfühl-Urteil.
Und zwar so mild, dass es nicht nur anderthalb Jahre unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß zurückbleibt, sondern den verurteilten Schläger in regelrechte Begeisterungsstürme versetzt: Lächelnd und seinen ebenfalls breit grinsenden anwesenden Kumpels Kusshände zuwerfend verließ Halid S. das Gericht. So etwas gibt es nur in diesem Land, die „bunte“ Truppe kann ihr Glück kaum fassen.
Wie „Bild“ berichtet, erregte sich der Richter anscheinend mehr über die öffentlichkeitswirksamen Begleitumstände des Falls, der Ende 2019 für bundesweite Schlagzeilen gesorgt hatte, als über die Tat selbst: Die „aufgebrachte öffentliche Stimmung“ habe „das Verfahren beeinflusst“. So etwas aber auch – dass ein von einer Horde junger migrationsdeutscher und Ausländer totgeschlagener unbescholtener Bürger die Gemüter erregt… das geht doch schon mal gar nicht an! Doch, welch ein Glück: Dank der Video-Aufzeichnung am Augsburger Königsplatz, so der Richter, könne man genau nachvollziehen, was am 6. Dezember 2019 dort geschah – „und was nicht passiert ist.“ Letzteres scheint diesen Justizvertreter wohl besonders interessiert zu haben.
Aggressiv, rücksichtslos, schuldfähig
Erstaunlich: Der Richter selbst bescheinigte dem Haupttäter eine ausgeprägte Neigung zur Aggressivität und widersprach seinem Verteidiger, es habe sich um „Nothilfe“ gehandelt. Tatsächlich hätten Halid S. und seine zwei Mitangeklagten auch noch auf den Begleiter des Feuerwehrlers eingeschlagen. „Er suchte eine spontane günstige Gelegenheit, eine massive Tätlichkeit auszuüben“, zitiert „Bild“ den Richter. Und mehr noch: Dass die der Haupt- und die Mitangeklagten ihre Taten mit Alkohol entschuldigt hatten, „nahm der Richter ihnen nur bedingt ab“, so die Zeitung – sie hätten ihre Alkoholisierung an jenem Abend nämlich „übertrieben dargestellt“ und seien daher gerade nicht schuldunfähig.
Die große Preisfrage: Wenn ein deutscher Richter zu all diesen Befunden gelangt – wieso dann trotzdem dieses lächerliche Urteil? wie pervers muss eine Strafjustiz dann inzwischen degeneriert sein, wenn sie den so herbeigeführten Gewalttod eines Menschen dann mit gerade einmal 4,5 Jahren ahndet – obwohl das Strafmaß mehr hergegeben hätte (und es somit wieder einmal nicht an angeblich zu laschen Strafgesetzen lag)? Kein Zweifel: Auch solche Gerichtsurteile gehören damit – neben der sozialen Hängematte – zu den ganz großen Pluspunkten, die Deutschland aus der Sicht von Migranten in allen Elendsländern und Shitholes dieser Erde zum bevorzugten Zielland prädestinieren. (DM)