Neue "Kinder" braucht das Land (Foto: (Symbolfoto: Durch Spectral-Design/Shutterstock)

Zufluchtsort Deutschland

Gedanken zum Thema des Zustroms von Asylsuchenden/Flüchtlingen in die BRD

Von Quo usque tandem

Dieses Papier befasst sich mit

  1. Deutschen Verfassungs/ Gesetzes-Modalitäten und damit verbundenen Abläufen;
  2. von der BRD mit unterzeichneten internationalen Abkommen,

welche im Zuge der Migrations-Entwicklungen der letzten 25 Jahre obsolet geworden sind. All diese Verfahrens-Grundlagen wurden vor dem Hintergrund überschaubarer Verhältnisse geschaffen und eingeführt, sind jedoch nicht mehr angemessen, angesichts einer sprunghaft ansteigenden Migrations-Flut aus einem Kulturkreis, dessen religiöse Ideologie und dessen Vorstellungen von Gesellschaft-Ordnung denen des Westens diametral entgegenstehen.

Recht auf Asyl

Der Artikel 16a des Grundgesetzes der BRD bestimmt in seinem Absatz 1: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“.

Die akzeptierte staatsrechtliche Definition von „politischer Verfolgung“ lautet: „ Politisch verfolgt ist, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt ist oder solche Verfolgungsmaßnahmen begründet befürchtet“.

Die Väter des Grundgesetzes von 1949 hatte, als sie diesen Artikel in das Grundgesetz aufnahmen, das eben durchlebte Beispiel des NS-Staates (sowie vermutlich anderer totalitärer Staaten Europas) vor Auge, sicherlich aber nicht Migrations-Beweggründe wie z. B.  die Folgen von Klima-Erscheinungen, mangelnde Anpassungsfähigkeit an den Wandel von Umfeld-Bedingungen oder den fortschritt-strangulierenden Einfluss einer Religions-Ideologie.

Diese, dem sog. „Asyl-Artikel“ des Grundgesetzes unterliegende Absicht hat im Laufe der jüngeren Vergangenheit (und insbesondere seit dem Beginn des neuen Jahrtausends) eine kontinuierliche Inflationierung (um den Begriff „Pervertierung“ zu vermeiden) erfahren und muss, in der Anwendung dieses Artikels, dringend wieder auf dessen ursprünglichen Sinngehalt (den der genuinen „politischen Verfolgung“) zurückgeführt werden. Ein Bewohner der afrikanischen Sahel-Zone, der sich angesichts der Kargheit seines Umfelds entschließt, sich nach Europa (und dort präferenziell nach Deutschland) aufzumachen oder ein Bewohner eines nah-östlichen Flüchtlingslagers, der sich dort – wenn vielleicht unter eingeschränkten Umständen, so doch ohne unmittelbare Gefahr für Leib und Leben – aufhält, ist kein „politisch Verfolgter“ im Sinne des Grundgesetzes.

Dies bringt mich zum zweiten der Elemente, die ich als „Migrations-Einfallstore in die BRD“ bezeichnen möchte – der sog.

Genfer Flüchtlings-Konvention von 1951 (mit ihrer Ergänzung von 1967)

Dieses Abkommen, dem sich inzwischen 147 Staaten (darunter, soweit mir bekannt ist, alle europäischen) angeschlossen haben, regelt im Wesentlichen die Frage, wer als Flüchtling zu betrachten ist, sowie dessen juristische und soziale Rechtsstellung.

Auch im Falle dieses Abkommens ist der ursprüngliche Absichts-Gehalt inzwischen weitgehend verfälscht worden, dergestalt, dass de facto inzwischen jeder Migrant, der es schafft die deutsche Grenze zu überschreiten, vorbehaltslos als „Flüchtling“, mit den dieser Einstufung inhärenten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rechten, behandelt wird.

Wortreiche Beteuerungen aus Kreisen desjenigen Segments der bundesdeutschen Politik, welches die Masseneinwanderung begünstigt, dahingehend, dass  die Berechtigung des einzelnen Aspiranten auf den Schutz – entweder des Grundgesetz-Artikels oder der Genfer Konvention – ja geprüft würde, sind, angesichts der schieren Dimension de Migranten-Flut sowie der Limitationen der zur Verfügung stehenden administrativen Infrastruktur. eine Lachnummer und lediglich ein Mittel dem unkritischen Bürger Sand in die Augen zu streuen,

Meines Erachtens ist die Genfer Konvention inzwischen durch Nicht-Einhaltung seitens einer Mehrzahl der europäischen Staaten zumindest für Europa de facto außer Kraft gesetzt. Die BRD sollte dies zum Anlass nehmen, formell ihren Austritt aus dem Abkommen zu erklären und die Flüchtlings-Belange durch eine eigene, den Interessen des deutschen Volkes angepasste (noch zu beschließende) Gesetzgebung regeln.

Duldung

Migranten, deren Wunsch in Deutschland Aufnahme zu finden, trotz der scheunentor-weiten Öffnungen, welche „Asylartikel“ und „Genfer Konvention“ liefern, abschlägig beschieden wird, erhalten in der Mehrzahl der Fälle den Status der sog. „Duldung“ zugebilligt – d. h. sie bleiben, vom deutschen Steuerzahler weiterhin verköstigt und beherbergt, in Deutschland. Da es der im Duldungs-Status stehenden Person offiziell untersagt ist, einer bezahlten Arbeit nachzugehen, wird hier bewusst ein Frankenstein-Monster in der Form eines am Rande der Armut lebenden, in Frustration und Sozialneid schmorenden gesellschaftlichen Substrats herangezüchtet.

Das gesamte Konstrukt ist gegen jegliche Vernunft und ruft dringend nach Abschaffung. Für das Empfinden einen normal und logisch denkenden Menschen begründen die jeweiligen Umstände eines Asylsuchenden oder Flüchtlings entweder sein Recht auf Bleibe in Deutschland oder sie tun es nicht – im ersteren Fall kann er bleiben, im letzteren Fall muss er Deutschland wieder verlassen (und dies umgehend). Welchen Zweck die Zwitter-Kategorie der „Duldung“ erfüllen soll und – mehr noch – wofür der deutsche Steuerzahler einen kostspieligen Apparat zur Prüfung von Aufnahme-Anträgen finanziert, wenn dessen Entscheidungen in einer Mehrzahl der Fälle sodann Luftnummern sind, ist mit rationellen Mittel schwer nachzuvollziehen.

Extrem-Touristen

Ich gebrauche diesen Ausdruck für bereits in Deutschland installierte Asyl-Suchende/Flüchtlinge, die (sei es zwecks Familienbesuches oder einfach, um wieder Heimatluft zu schnuppern) in das Land zurückreisen, aus dem man angeblich zuvor fliehen musste, weil dort Verfolgung, Folter und Tod drohten. Oft wird dieser “Heimaturlaub” auch in Begleitung der gesamten Familie durchgeführt.

Kehren die Urlauber dann, am Ende eines erholsamen Aufenthaltes in den heimatlichen Gefilden, guten Mutes, mit Geschenken und einheimischen kulinarischen Delikatessen beladen, wieder in die gastliche BRD zurück, lächelt der Beamte in der Kabine der Einreise-Kontrolle sie freundlich an, stempelt ihre Dokumente und wünscht ihnen, dass sie den weiteren Aufenthalt in unserem schönen Land (und den weiteren Konsum steuergeld-finanzierter Wohltaten) genießen mögen. Ich war noch nie bei einem solchen Anlass persönlich anwesend, aber ich könnte mir vorstellen, dass man, außer Hörweite des Kontrollpunktes, erst einmal herzlich über die Blauäugigkeit der Deutschen lacht und (falls man Angehöriger der islamischen Glaubensgemeinschaft ist) Allah dafür dankt, dass er solche Art von menschlichem Hornvieh zu Nutz und Frommen seiner Anhänger erschaffen hat.

Dass sich ein solcher Missbrauch, eine derartig eklatante Verachtung der deutschen Gesetze sowie – last-but-not-least – des Bio-Deutschen als Kollektiv, immer wieder ungehindert und ungestraft wiederholen kann, muss jedem Angehörigen dieser letzteren Kategorie, der auch nur mit ein Fünkchen Nationalstolz besitzt, die Schamesröte ins Gesicht treiben.

Wie bereits ausgedrückt: eine zeitnahe und radikale Reform der beschriebenen Anomalien und Missstände schreit geradezu nach Verwirklichung.

 

 

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