Wie bitter für einen Möchtegern-Autokraten, der sich zum lebensrettenden Halbgott aufschwingt und seit fast einem Jahr alles versucht, mit paternalistischer Grandezza sein eigenes Volk – im Namen der “gerechten Sache” Corona – um praktisch alle Freiheiten und Freuden des Lebens zu bringen: Erneut wurde eine von Markus Söders buchstäblichen Schnaps-Ideen von Juristen gekippt. Diesmal: Das bayernweite Alkoholverbot.
Die – zumindest noch systemrelevanten – Gerichte unter politische Kontrolle zu bringen, ist dem Münchner Möchtegern-Corona-Hardliner noch nicht gelungen, wie übrigens auch der Bundesregierung nicht. Von den verhängnisvollen Deformationen der Demokratie ist die dritte Gewalt bislang noch weitgehend verschont geblieben – auch wenn ihre die Unabhängigkeit durchaus zunehmend in Gefahr gerät – dank zunehmender Parteiverfilzung und eines erheblichen öffentlich-medialen Drucks, im Namen des Gemein-/Gesundheitswohls das “Richtige” zu tun.
Noch aber funktionieren viele Gerichte, zumindest leidlich; auch der bayerische Verwaltungsgerichtshof, der jetzt das landesweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum außer Vollzug gesetzt. Vorläufig zwar nur, aber eben sehr wohl im Einklang mit der Ersatzverfassung namens Infektionsschutzgesetz: Darin seien Alkoholverbote nur an bestimmten öffentlichen Plätzen vorgesehen, hieß es laut “Bayrischem Rundfunk” in der Begründung des Gerichts. Verhandelt worden war ein Eilantrag eines Regensburger Bürgers. Auf dessen Eilantrag hin steht nun fest, dass Söders Staatsregierung mit ihrer Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers deutlich überschritten habe.
Uneinsichtig beeilte sich Söder sogleich, sein Verbot dann eben durch Umgehungstricks dennoch zu retten: Die Staatsregierung will den Kommunen nun spezielle “lokale Verbote” ermöglichen. Söders Staatskanzlei erklärte außerdem gestern Abend: “Die Entscheidung des VGH ist bedauerlich, da Alkohol enthemmt und dazu beiträgt, mit den unbedingt nötigen Hygieneabständen laxer umzugehen”. Man werden deshalb “die alte Regelung wieder in Kraft setzen”, indem die Kommunen bestimmte Plätze festlegen sollen, an denen der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum verboten ist. So leicht lässt sich ein Verbots-Besessener im Machtwahn wie Söder doch nicht einschüchtern! (DM)