Wird für Drosten langsam die Luft dünn? (Foto:Imago/ICON)

PCR-Test kann bei Gesunden keine Infektion nachweisen: Drosten vor Gericht zitiert

Der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner gelang ein regelrechter Coup, der bundesweit bald hoffentlich viele Nachahmer findet: Sie beantragte für eine Mandantin die Vorladung von Charité-Professor Christian Drosten als Sachverständigen zur Beantwortung der Frage, ob und inwieweit die von ihm selbst maßgeblich mitentwickelten PCR-Tests überhaupt in der Lage sind, eine Corona-Infektion nachzuweisen – und siehe da: Das zuständige Amtsgericht lud Drosten tatsächlich vor.

Im konkreten Fall war Ende September 2020 eine Mandantin Bahners aus dem baden-württembergischen St.Leon-Rot von einem Auslandsaufenthalt in Serbien, das damals als Risikogebiet galt, nach Deutschland zurückgereist. Nach ihrer Rückkehr aus Belgrad hätte die Frau der Anordnung des heimischen Ordnungsamts zur Quarantäne plus PCR-Test Folge leisten müssen, und spätestens 14 Tage nach ihrer Einreise ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorlegen müssen. Die Frau verweigerte dies mit der Begründung, dass der PCR-Test keine Infektion nachweisen könne.

Gegen die daraufhin verhängte Geldbuße von 125 Euro plus Verzugsgebühren setzte sich die Frau mit Hilfe Beate Bahners anwaltlich zur Wehr. Bahner führte in ihrem Widerspruch aus, dass der nach geltender Testpflicht-Verordnung vorgeschriebene PCR-Test bei gesunden, symptomfreien Menschen noch in keinem Fall eine Infektion im Sinne von §2 Infektionsschutzgesetz sicher indizieren konnte. Deshalb könne, so die Anwältin, umgekehrt auch keine Testpflicht zum Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion bestehen.

Gesunde richterliche Skepsis

Bahner benannte Drosten als Sachverständigen, um vor Gericht “die Fähigkeit, Zuverlässigkeit und Geeignetheit des PCR-Tests zur Feststellung von Sars-CoV2-Infektionen” darzulegen. Ferner versicherte sie für ihre Mandantin: Sollte sich “wider Erwarten zeigen, dass der PCR-Tests doch Krankheitserreger und eine akute Infektion nachweisen kann“, dann werde sich diese dem Test nicht länger verweigern.

Interessant ist, dass das Amtsgericht Heidelberg – in gesunder Skepsis gegenüber der behördlichen Rechtslage – mit Beschluss vom 4. Februar tatsächlich Drosten zum Sachverständigen bemühte. Dieser muss zwar (vorerst) nicht persönlich in Heidelberg antanzen, aber immerhin ein schriftliches Sachverständigengutachten erstellen:

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(Screenshot:RABahner/Telegram)

Der Fall ist durchaus dazu angetan, in den tausenden ähnlichen Widerspruchsverfahren bundesweit dahingehend Schule zu machen: Wenn ähnliche Beweis- und Gutachtenanträge von Gerichten vor der Entscheidung eingeholt werden, dann bekommen wenigstens genau die Wissenschaftler, die für die zweifelhaften Tests verantwortlich sind (und damit auch für den aus diesen abgeleiteten Irrsinn der herrschenden Gesundheitsdiktatur) etwas von den Schikanen und dem Stress zu spüren, den sie allein in Deutschland 83 Millionen Menschen eingebrockt haben.

Und auch wenn es für Drosten die Gutachtenerstellung nur eine lästige bürokratische Zusatzaufgabe sein mag und er am Ende die Richter überzeugt sollte: Indem er seine vom Staat in Stein gemeißelten Methoden und Patente gerichtsfest rechtfertigen muss, bekommt er wenigstens einen Bruchteil des alltäglichen Stresses, Ärgers und Unmuts unzähliger Bürger am eigenen Leib zu spüren. In je mehr Einzelverfahren, desto besser. (DM)

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