Feuer frei auf die "Blauen"! (Foto: Collage)

“Beobachtungsfall” AfD: Der Verfassungsschutz als Altparteien-Wahlkampfhelfer – und Meuthen kann gehen

Der Schritt war lange befürchtet: Bundesverfassungspräsident Thomas Haldenwang, willfährige Puppe der Bundesregierung, vollzog, was von ihm seit Amtsantritt erwartet wurde – und stuft die komplette AfD als “Beobachtungsfall” ein. Einen vergleichbar eklatanten Missbrauch der Verfassungshüter für parteipolitische Zwecke hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Endgültig gescheitert ist damit der Anbiederungs- und Appeasementkurs des Parteivorsitzenden Jörg Meuthen, der sich bis zuletzt der Illusion hingab, es läge an der AfD selbst, durch bürgerliches Wohlverhalten von der politischen Konkurrenz als seriöse demokratische Partei auf Augenhöhe wahrgenommen zu werden.

Davon hat Meuthen mit seinem Kurs der Herstellung von Konsens- und Koalitionsfähigkeit, mit seiner sektiererischen Distanzeritis von konservativ-patriotischen Elementen der AfD zwar seit jeher geträumt – doch nüchternen Beobachtern war immer klar, dass die AfD aus Sicht der Altparteien, der linken Mainstream-Medien und weiter Teile der deutschen Intellektuellen immer als Nazi-Partei gebrandmarkt und diffamiert würde, solange sie existiert – egal, wie zahm sie sich gibt, wie sehr sie sich programmatisch zum Grundgesetz bekennt und wieviele inneren Säuberungen sie noch durchführen würde. Der Popanz der “völkischen Bedrohung” wird gebraucht, da realer Rechtsextremismus in Deutschland weitgehend eine Geistererscheinung, ein eingebildetes Phantom ist und bleibt. Doch nicht nur wahnhafte Projektionen selbsternannter Antifaschisten, sondern auch taktisches Kalkül des linken De-facto-Einheitsparteienblocks aus Groko und linksgrüner Serviceopposition sind ursächlich für die Bekämpfung der AfD mit allen Mitteln: Als einzige Realopposition muss sie bis aufs Messer bekämpft werden.

Als natürlicher Fluchtpunkt des Bürgerfrusts im Dauerlockdown – zumal kurz vor Eintritt in die eigentliche Phase des Bundestagswahlkampfs – war die Einstufung zum Beobachtungsfall nur eine Frage der Zeit. Logisch und begründet ist diese in keinster Weise; selbst den eigenen Argumenten des Verfassungsschutzes zufolge hätte dafür vor einem Jahr, vor Auflösung des Flügels, weit eher Anlass bestanden als gegenwärtig. Der jetzige Termin hierfür folgt reiner Regierungstaktik – und war mit Bedacht gewählt: Ausgerechnet an dem Tag, da die Groko die nunmehr sechste, diesmal potentiell unbefristete Verlängerung des Lockdowns bekanntgab, die zu einer nochmals deutlichen Zunahme des Unmuts der Bevölkerung führen wird, rückt der politisch gesteuerte Verfassungsschutz die AfD als die Partei, die von dieser wachsenden Frustration am stärksten profitieren könnte, ins extremistische Zwielicht.

Bekämpfung der Opposition bis aufs Messer

Die AfD gibt sich demonstrativ gelassen; Co-Chef Tino Chrupalla glaubt aufgrund der Einstufung als Beobachtungsfall durch den Verfassungsschutz nicht an Verluste an der Wahlurne, und nüchtern kündigte der Vorstand sogleich die Einleitung rechtlicher Schritte gegen die Entscheidung an – für die Staats- und Parteienrechtler große Chancen sehen. Allerdings gibt es auch Stimmen wie der Parteienforscher Oskar Niedermayer, der gegenüber dem Portal “Watson.de” erklärte: “Andere, eher bürgerlich orientierte Protestwähler, die keine rechtsextremistischen Einstellungen haben, werden sich zunehmend von der AfD abwenden.” Dies sei bereits in den vergangenen Monaten der Fall gewesen; eine allerdings umstrittene These, da hierfür vor allem der Streit innerhalb der AfD selbst, wie auch unselige Mediendebakel wie die Affäre Kalbitz und Affäre Lüth die Partei beschädigten.

Bemerkenswert ist die mehr als nur klammheimliche Freude in der linken Medienübermacht ob Haldenwangs Entscheidung hierbei schon deshalb, weil die AfD im Osten fast flächendeckend den Charakter einer Volkspartei hat, zum Teil stärkste Kraft ist und in manchen Ländern mehr Stimmen als CDU und/oder SPD hat, die sich als Gralshüter der Demokratie aufspielen. Wo gab es so etwas, dass eine Partei, die von einem Viertel bis Drittel der Bevölkerung in den neuen Ländern gewählte Partei aus wahltaktischen Gründen von der Bundesregierung unter den Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit gestellt wird?

Meuthens Appeasement-Kurs ist “krachend gescheitert”

Die innerparteilichen Gegner des wachsweich-konzilianten Annäherungskurses, den die Partei unter Jörg Meuthen vollziehen wollte, insbesondere des einstigen Flügel-Lagers, sehen sich nun natürlich bestätigt: “Der Beschwichtigungskurs des sogenannten Meuthen-Lagers gegenüber dem etablierten Machtkartell ist krachend gescheitert“, urteilt “PI News“, und stellt zutreffend fest, dass die Altparteien “weder eine Höcke-AfD noch eine Meuthen-AfD” wollten – sondern überhaupt keine AfD, weshalb sie “diesen aus ihrer Sicht politischen Betriebsunfall nun mit aller Macht bereinigen” wollten: “Dafür soll neben politischer Ausgrenzung und medialer Verteufelung auch die staatliche Repression mithilfe des weisungsgebundenen Inlandsgeheimdienstes maximal erhöht werden.

Für die AfD kann dieser neuerliche Versuch der Exekutive, eigentlich zur Neutralität verpflichtete Staatsorgane für die Niederwerfung einer unliebsame Opposition zu missbrauchen, nur im noch konsequenteren Bekenntnis zu ihren programmatischen Inhalten liegen. Statt Rücksichtnahme, Verstellungen und gefälligen Sprachregelungen muss sie authentisch für ihre Werte und Ziele stehen, unbeirrt von Anfeindungen. Hater’s gonna hate. Nur durch Authentizität und Rückgrat kann sie politischen Intrigen begegnen. Ob dies allerdings unter der jetzigen Parteiführung möglich ist, stellt sich zunehmend fraglich dar. (DM)

 

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