Mobile Teststation gestern in Tübingen (Foto:Imago/UlmerPressagentur)

Testwahnsinn in Tübingen: Die Wiederkehr der mittelalterlichen Stadtwache

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Im großen Corona-Zahlen-Voodoo, auf das sich die Politik mittlerweile ohne Hoffnung auf Umkehr und Erwachen fixiert hat, weist der Landkreis Tübingen innerhalb Baden-Württembergs mit einem Wert von rund 27 die niedrigste „Inzidenz“ auf. Ausgerechnet dieser Landkreis macht uns nun vor, unter welch schikanösen und extrem erschwerenden Bedingungen wird in Zukunft, wenn überhaupt, noch einkaufen und am öffentlichen Leben teilnehmen dürfen.

Es ist die Rückkehr zum mittelalterlichen Stadttor- bzw. Stallwachen-Prinzip: Wer künftig aus einem Landkreis mit einem höheren 7-Tage-Inzidenzwert als 50 nach Tübingen zum Einkaufen fährt – und dies ist derzeit praktisch jeder in der Region, vor allem die hauptsächlich zu erwartenden Gäste aus Stuttgart sowie aus den Kreisen Reutlingen und Esslingen –  muss einen negativen Schnelltest „vom selben Tag“ mit dabei haben – bestätigt durch ein offizielles Tageszertifikat der Universitätsstadt Tübingen, das ausschließlich an den Teststationen ausgegeben wird.

Wer also ein Hemd kaufen oder ein Bier trinken will, aber auch nur ins Museum möchte, muss zuerst die nächste Teststation aufsuchen, darf dort gegebenenfalls stundenlang anstehen und muss noch den Test abwarten, stets mit der „beglückenden“ Aussicht auf die Chance, im Fall eines positiven Resultats sofort in Quarantäne gesteckt zu werden, auf PCR getestet zu werden und so in die Mühlen des Corona-Apparats der Gesundheitsbehörden zu geraten. Inzwischen bauen Rotes Kreuz und städtische Einrichtungen im Stadtgebiet nach und nach ihre Teststationen auf (siehe Foto oben) – ein wenig Flair wie in einem Kriegsgebiet ist die Folge.

Inzidenzen und Schnelltest – die zwei Säulen des Corona-Wahns

Noch fehlt zwar die Kontroll-Infrastruktur, weshalb sich die Stadtverwaltung Tübingen einstweilen auch „auf die Einsicht“ der Besucher verlässt und, so berichtet „Bild„, droht: Wer gegen die Vorschrift verstoße, mache sich strafbar. Mittelfristig, spätestens ab April, wenn die Schnelltests dann angeblich überall im großen Stil verfügbar sein sollen, ist allerdings davon auszugehen, dass man ohne Vorzeigen und lückenlose Überwachung der „Freibriefe“ durch ständige Tests nirgendwo mehr einkaufen oder einkehren darf (was ohnehin nur dort möglich ein wird, wo unter diesen einschränkenden Bedingungen überhaupt geöffnet wird).

Was hier zum ersten Mal praktisch angewandt wird, ist somit eine verhängnisvolle Kombination zweier hochgradig fragwürdiger und unwissenschaftlicher Messverfahren, anhand derer die Politik sich anmaßt, die scheinbare Gefahrenlage in dieser Pandemie zu bewerten: Zum einen völlig aussagelose Inzidenzwerte, die auf keinerlei repräsentativen Basis ermittelt werden und nichts über real erkrankte oder auch nur symptomatische Fälle aussagt; zum anderen Antigen-Testergebnisse, die eine erhebliche Fehlerquote aufweisen (welche sich, selbst wenn man sie idealerweise bei nur wenigen Prozent ansetzt, aufgrund der schieren Masse an durchgeführten Tests fatal auswirkt). Die Inzidenz gibt den Anlass vor, die Schnelltest-Pflicht sorgt dann für die Aufrechterhaltung oder sogar Steigerung der Inzidenzen – womit ganz automatisch auch wieder die Bedingungen für die Lockerungen oder Teilöffnungen wieder entfallen: Ein sauber eingefädelter Mechanismus, der einen Teufelskreis bedingt. (DM)

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