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Warum die Deutschen das Recht auf Widerstand haben

Der deutsche Philosoph Robert Spaemann (1927–2018) nennt in seinem Essay „Moral und Gewalt“ zwei Kontexte, in denen der Staat seinen Anspruch auf Loyalität seitens des Volkes verliert und ein Aufbegehren der Bürger gegen ihn gerechtfertigt ist: die Duldung von Anarchie und den Despotismus.

Von Stefan Barme

Der erste Fall liegt vor, wenn der Staat nicht in der Lage oder nicht willens ist, seine Bürger gegen körperliche Gewalt zu schützen (vgl. Robert Spaemann: „Moral und Gewalt“, in: ders.: Philosophische Essays, Stuttgart, Reclam, 2012, S. 173). Wenn immer wieder davon zu hören ist, dass aus einem bestimmten Kulturkreis Zugewanderte, die (wiederholt) Frauen vergewaltigt und/oder schwere Körperverletzungen begangen haben, den Gerichtssaal mit einem Lächeln auf den Lippen und einem Urteil verlassen, das sie eigentlich nur als Ermutigung zu Wiederholungstaten auffassen können, wenn Haftbefehle nicht vollstreckt und Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, dann lässt all dies nur die Schlussfolgerung zu, dass der Staat gar nicht ernsthaft daran interessiert ist, seine Bürger vor solchen Gewaltverbrechen zu bewahren. Dafür spricht nachdrücklich auch die Abschiebungs- und Einwanderungspolitik: Obwohl der Regierung die Fakten und Zahlen der Kriminalstatistiken bestens bekannt sind und ihr sehr wohl bewusst ist, dass das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung in den vergangenen Jahren dramatisch zurückgegangen ist, setzt sie keine konsequenten Abschiebungen durch, sondern nimmt stattdessen immer mehr Menschen aus dem betreffenden Kulturraum auf, bei denen es sich bekanntermaßen größtenteils um junge Männer handelt.

Der zweite Fall, der nach Auffassung von Spaemann einen Widerstand gegen den Staat rechtfertigt, ist der Despotismus, der dann gegeben ist, wenn der Staat selbst das Recht bricht: „Der Staat hört (…) auf ein Staat, also eine Gestalt möglicher Vereinigung der in ihm lebenden Willen zu einem allgemeinen Willen zu sein, wo er einzelne Menschen oder Gruppen von Menschen, statt sie zu verpflichten, in einen Zustand versetzt, in welchem sie gar nicht mehr Subjekt von Rechten und deshalb auch von Pflichten sein können, sondern nur noch Objekt von bedingungslosem Belieben sind. Der Sklave hat, wie Kant sagt, keine Pflichten, auch wo er selbst sich in die Sklaverei begeben hat. Denn ein bedingungsloser Unterwerfungsvertrag löscht den Unterworfenen als Freiheitssubjekt aus. Aber nur wo Freiheit ist, kann es Pflichten geben.“

Kurzum: Ein Staat, der den Menschen ihre Rechte wegnimmt, nimmt ihnen auch ihre Freiheit und somit auch ihre Pflichten – und er hat damit aufgehört, ein Staat zu sein, was gleichzeitig die Rückkehr zum Naturzustand bedeutet. Eines der Beispiele, die Spaemann für einen solchen Rechtsbruch des Staates anführt, ist die Aufhebung der Redefreiheit. Wie Kant bereits richtig gesehen habe, wird der Staat, der sich um das Gemeinwohl sorgt, seinen Bürgern die Freiheit der Kritik garantieren, da er ein grundsätzliches Interesse an Belehrungen in Bezug auf das Wohl der Allgemeinheit haben muss. „Wo Kritik unterdrückt wird, kann angenommen werden, dass die Macht nicht willens oder nicht imstande ist, ihre Maßnahmen zu rechtfertigen“; was im Grunde nur eine Ursache haben könne, nämlich die, dass die Herrschenden eigene, egoistische Ziele verfolgen, die im Widerspruch zum Wohl des Volkes, also des alleinigen Souveräns (!), stehen. Daher ist in einem freiheitlich-demokratisch verfassten Rechtsstaat, dessen Anliegen die Förderung des Gemeinwohls ist, die Gehorsamspflicht gegen die Gesetze an das Recht der Bürger, diese zu kritisieren, gebunden. Mit anderen Worten: Wenn die Bürger das Demonstrationsverbot nicht kritisieren dürfen, dürfen sie demonstrieren. Wenn dem Volk nicht das Recht eingeräumt wird, seinen Unmut gegen das Maskentragen und andere Corona-Zwangsmaßnahmen zum Ausdruck zu bringen, dann besteht für die Menschen auch keine Verpflichtung mehr, diese Anordnungen zu befolgen. Nach Robert Spaemann repräsentiert die Unterdrückung der Redefreiheit ein hinreichendes und objektives Kriterium einer Tyrannis, also einer Gewaltherrschaft. Wenn in den sozialen Medien eine scharfe Zensur herrscht, wenn Demonstrationen, bei denen sämtliche Behördenauflagen erfüllt werden, mit fadenscheinigen Begründungen aufgelöst werden, wenn coronakritische Arbeitnehmer sanktioniert oder gar entlassen werden, wenn Polizisten unliebsame Redner einfach von der Bühne zerren, wenn Virologen, die eine von der staatlichen Virendoktrin abweichende Meinung vertreten, grundsätzlich nie in Talkshows eingeladen werden und wenn generell alles daran gesetzt wird, die dem Corona-Mainstream widersprechenden Stimmen mundtot zu machen und sozial zu ächten, dann kann man beim besten Willen nicht mehr von Redefreiheit sprechen.

Fassen wir zusammen: Unsere Staatsmacht ist nicht fähig bzw. gewillt, der eingangs erwähnten Gewaltverbrechen Herr zu werden bzw. diese in signifikantem Maße einzudämmen. Zudem hat sie dem Souverän das Recht auf Redefreiheit entzogen, indem sie selbiges auf ihre Anhänger und Claqueure beschränkte. Hinzu kommt, dass das Corona-Regime, das unser Grundgesetz mit Füßen tritt, seit dem Frühjahr 2020 vollkommen gnaden- und skrupellos gegen das eigene Volk agiert, indem es Angst und Panik schürt und tagtäglich unzählige Menschen körperlich, seelisch und ökonomisch schädigt und viele in den Tod treibt – und das alles auf der Basis eines Nichts, eines Killervirus-Märchens, das bereits vor geraumer Zeit mit unumstößlichen Zahlen und Fakten als ein solches entlarvt wurde.

Folglich ist das „beste Deutschland, das es jemals gegeben hat“ (Frank-Walter Steinmeier) als Gewaltherrschaft zu klassifizieren, und gegen diese ist prinzipiell Widerstand gerechtfertigt. Zwar vertritt Robert Spaemann die Auffassung, das Volk habe in einem solchen Falle das Recht auf Widerstand mittels Gewalt, doch in Bezug auf die gegenwärtige Situation in Deutschland käme ein solches Vorgehen einem Supergau gleich und ist abzulehnen. Auch, weil das Corona-Kartell aus den Covidioten nur allzu gerne  auch noch Corona-Gewalttäter, Corona-Kriminelle machen würde – entsprechende Lager soll es ja in einigen Orten schon geben. Außerdem würde man die noch schwankenden, verunsicherten Bevölkerungsteile mit Gewaltakten sicherlich abschrecken. Wünschenswert, weil auf jeden Fall zielführend, wäre ein in vielfältiger Form und mit großer Willensstärke praktizierter ziviler Ungehorsam all derjenigen, die das Verbrechen durchschaut haben, im Verbund mit den zigtausenden Gastronomen, Hoteliers, Unternehmern und Geschäftsinhabern, deren Existenz gerade vernichtet wird. Bei einer so großen Menge von entschlossenen Gehorsamsverweigerern wären der Staat und seine Büttel völlig machtlos.

Postskriptum: Anstelle der hier verwendeten Begriffe „Gewaltherrschaft“ und „Tyrannis“ kann man in Bezug auf das heutige Deutschland selbstredend auch den Ausdruck „Diktatur“ respektive „Corona-Diktatur“ oder „Hygienediktatur“ (Oliver Lepsius, Jura-Professor an der Universität Münster) verwenden – auch wenn der AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen dies ganz entschieden zurückweist und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth, der derzeit auch kein Recht auf Widerstand gegeben sieht, derlei Wortwahl als „absurd und bösartig“ bezeichnet. Offenkundig sind die beiden Herren – so wie nicht wenige Zeitgenossen in Politik, Medien und Gesellschaft – felsenfest davon überzeugt, dass eine Diktatur nur dann gegeben ist, wenn in dem betreffenden Land Konzentrationslager oder Gulags existieren.

Obschon die voranstehenden Ausführungen bereits sattsam beweisen, dass das gegenwärtige Deutschland eine Diktatur darstellt, sei noch auf zwei weitere gewichtige Argumente hingewiesen. Erstens: Die Bundesregierung regiert seit einem Jahr am Parlament vorbei und erlässt Verordnungen, die die Grundrechte und die Freiheit der Menschen in einem so starken Maße einschränken wie nie zuvor in der Nachkriegsgeschichte. Ohne die Legislative einzubeziehen wird einfach immer weiter verordnet und erlassen und der Corona-Ausnahmezustand verlängert. Wer die perfide Trickkiste „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ noch immer nicht als Diktatur zu erkennen vermag, der muss sich schon den Vorwurf der Geistesschwäche gefallen lassen, auch wenn er studierter Jurist bzw. Ökonom ist. Apropos Jurist.

Kommen wir, zweitens, zur Judikative! In Deutschland verhält es sich so, dass die Staatsanwälte mitnichten unabhängig, sondern weisungsgebunden sind. Und die Richter? Nun, die obersten deutschen Richter an den Bundesgerichten werden nicht etwa von der deutschen Richterschaft oder von Gerichtshöfen nach fachlichen Kriterien ausgewählt, sondern von Abgeordneten und Ministern bestimmt. Der oben erwähnte neue BVG-Präsident Harbarth ist ein langjähriger CDU-Parteisoldat. Noch irgendwelche Fragen? In Anlehnung an Timm Kellner könnte man es so formulieren: „Deutschland ist so weit von einer Demokratie entfernt, wie die Volksrepublik Kongo von ihrer ersten Mondlandemission.“

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