(Symbolfoto: Collage)

Schluss mit der Zurückhaltung: Gegen Quarantäne klagen ist das Gebot der Stunde

Da nun die “dritte Welle” von der Politik herbeigeredet wird und die Panikstrategie der Mutanten endlich Früchte zu tragen droht, vor allem aber weil die Schnelltest-Mania an Fahrt aufnimmt, drohen demnächst auch wieder mehr behördliche Quarantäneanordnungen. Da wird es höchste Zeit, noch einmal auf eine inzwischen hinreichend belegte Rechtssprechung hinzuweisen – und die ist ermutigend: Denn zigtausende bisherige Quarantäneanordnungen in der Pandemie erwiesen sich als unrechtmäßig – und erlauben begründete Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Die Rechtsanwälte Tobias Ulbrich und Dr. Marco Rogert aus Köln haben sich seit Beginn an mit der Wahrung rechtlicher Interessen von betroffenen Bürgern beschäftigt und sich eine beachtliche Expertise im angemessenen zivil- und verwaltungsrechtlichen Umgang mit behördlichen Willkürmanahmen in dieser Pandemie angeeignet. Die Verbraucheranwälte geben sich selbstbewusst – und verkündeten bereits Ende Februar laut “Tagesspiegel” (TS), dass ihrer Überzeugung nach viele Tausend Quarantäneanordnungen bundesweit unrechtmäßig ergangen sind. Die Folge seien qualifizierte Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche der Betroffenen gegen die anordnenden Behörden.

Der TS schrieb Anfang des Monats, dies betreffe insbesondere solche Fälle, wo Reiserückkehrer pauschal in Quarantäne geschickt wurden oder für Kerngesunde die häusliche Quarantäne verfügt wurde, weil sie potentiell möglichen Kontakt mit Positivgetesteten gehabt hätten. In beiden Fällen seien, so die Anwälte, die pauschale Anordnung häuslicher Quarantäne unsinnig. Denn die Reise als solche führe nicht automatisch zu einer Gefährdung; eine solche liege nur vor, wenn nachweislich “eine höhere Anzahl von Kontakten mit potenziell Infizierten” bestanden. Dies sei jedoch im Urlaub keineswegs notwendigerweise zu erwarten. Daher sei die Maßnahme bei Reiserückkehrern unrechtmäßig – eine wichtige Information gerade jetzt nach Aufhebung der Balearen als Risikogebiet, die einen sofortiger Reiseboom vieler Deutscher nach sich zog.

Mehr Streitlust nötig

Im anderen Fall der Quarantäneanordnung wegen Kontaktnachverfolgung unter Einbeziehung mutmaßlicher positiver Kontakte sieht es nicht viel anders aus: Hier montieren die Kölner Anwälte eine fehlende Tatsachengrundlage, derzufolge überhaupt keine Ermittlungen zu “infektionsrelevanten Kontakten und zu einer Ansteckung” angestellt wurden.Vor allem weil die Möglichkeit einer “Freitestung”, also diese Quarantäne durch ein negatives PCR -Testergebnis zu verkürzen, erst nach 10 Tagen besteht – und in vielen Fällen sinnlos ist, weil der Test auch nach überstandener Infektion noch monatelang falsch positiv sein kann.

Wenn demnächst also die Freiheitsgrade vieler Bürger wieder deutlich eingeschränkt werden sollten, sollten diese anstelle der mittlerweile probaten “Duldungsstarre” zumindest juristisch streitlustiger werden – und ihre rechtlichen Optionen, für behördliche Schikanen durch haltlose und unverhältnismäßige Isolation und Beschränkungen Entschädigung zu verlangen, unbedingt anwaltlich prüfen lassen. (DM)

d3243e03e43b48e58b8628c7b2369fb1