Kurzarbeit (Bild: shutterstock.com/Von saravutpics)

Weniger Urlaubstage für Kurzarbeiter, Reiseverbote im eigenen Land: Wir können wieder einpacken

In dieser Pandemie sind die Menschen, die Normalbürger und Leistungsträger die großen Verlierer und Leidtragenden verantwortungsloser und unverhältnismäßiger Entscheidungen von Politikern, die selbst keine persönlichen Nachteile haben. Das bekommen auch Millionen von in die Kurzarbeit geschickten Arbeitnehmern zu spüren: Einem Urteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf zufolge mindert die Zwangspause nämlich nicht nur die geleistete Arbeitszeit, sondern damit auch den Urlaubsanspruch. Die Reihe der Zumutungen für die Bevölkerungen reißt nicht ab, Deutschland ist am Ende. 

Nicht nur, dass die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten – denen nicht die Alternative einer beschäftigungspolitischen Mogelpackung namens “Home-Office” offensteht – wie alle Deutschen seit einem Jahr nicht mehr richtig Urlaub machen (und diesbezügliche Pläne auch für 2021 wohl getrost einstampfen) kann. Sondern es reduziert sich für sie, als Folge der unfreiwilligen Zwangspause, neben dem Einkommen auch noch die Freizeit, die sie zur psychischen und physischen Regeneration nach der beispiellosen Belastung durch diese Krise benötigen. Denn wenn Urlaub je wichtig war, dann ist er mittlerweile lebenswichtig -nach der Dauertortur einer politisch aufoktroyierten Pandemie.

Im konkreten Fall vor dem nordrhein-westfälischen LAG ging es um die Klage einer Angestellten aus der Gastronomie, der laut Arbeitsvertrag 14 Tage Urlaub zustanden. Wie “Bild” berichtet, hatten sie ihr Arbeitgeber seit dem ersten Corona-Lockdown im vergangenen April mehrfach in Kurzarbeit geschickt – im Juni, Juli und Oktober letzten Jahres sogar durchgehend. Deshalb wurde ihr der Urlaubsanspruch gekürzt – obwohl die Kurzarbeit schließlich nicht auf ihren Wunsch erfolgt sei und auch keine dem Urlaub vergleichbare Freizeit darstelle. Die coronaregime-konformen Richter jedoch urteilten – im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – stur: Der Anspruch auf Urlaub setze voraus, dass man auch tatsächlich arbeite.

Doppelt bestraft

Der einzige Trost, der den Arbeitnehmern hier also bleibt, die hier gleich doppelt bestraft werden – einmal durch faktisches Berufs- bzw. Arbeitsverbot bei jederzeitiger “Aussicht” auf Jobverlust, und dann auch noch mit weniger Geld und Urlaub: Verreisen können sie, zumindest guten Gewissens, ohnehin nicht. Im eigenen Bundesland ist ihnen keine Reise möglich, Hotels und Ferienwohnungen sind ihnen verwehrt. Mit dem Ostseeurlaub wird es folglich nichts (ein Umstand, den sogar die bislang für ihre strikten Einreiseverbote gegen Ortsfremde bekannte mecklenburg-vorpommersche Ministerpräsidentin Manuela Schwesig kritisierte).

Wenn sie jedoch ins Ausland zu Urlaubszielen reisen, die – wie die Balearen – nicht länger als Risikogebiete eingestuft sind, dann dürfen sie sich als egoistische und rücksichtslos beargwöhnen lassen. So wie die derzeitigen Mallorca-Urlauber, die sogleich einen Run auf die Osterangebote auslösten und dafür sogar das Risiko einer jederzeit möglichen Wiederhochstufung in Kauf nehmen – mit der Aussicht auf Quarantäne nach Rückkehr. (DM)

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