Computerspiel „Heimat Defender“ landet auf Index

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat das Computerspiel „Heimat Defender: Rebellion“ der Bürgerbewegung “EinProzent” auf den Index gesetzt. Die Behörde sieht die Einschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit durch ein Verbot des Spiels gerechtfertigt, da es angeblich „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ gefährde”. EinProzent kündigt an, sich gegen diese politische Entscheidung zur Wehr zu setzten.

Ein Beitrag von EinProzent

Mit der Entscheidung, das von „Ein Prozent“ entwickelte Videospiel zu indizieren, führt das Establishment den antidemokratischen Kampf gegen die patriotische Opposition fort. Das Ziel: Jede Kritik an den herrschenden Zuständen soll unmöglich gemacht, Kritiker sollen kriminalisiert werden.

Zensoren wollen uns alle mundtot machen!
Aufgrund der Entscheidung der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) vom 7. Dezember 2020 sind wir gezwungen, unser Videospiel umgehend aus dem Verkehr zu ziehen. Doch nicht nur das: Wir müssen sämtliche Hinweise, Erwähnungen, Produkte, Videos, tatsächlich alles löschen, was aus Sicht der Zensoren als Werbung zu bewerten ist. Unsere Anwälte haben uns zudem empfohlen, auch den Namen des Videospiels nicht mehr zu verwenden. Wer nicht folgt, dem drohen jedenfalls erhebliche Strafen. Es scheint fast so, als solle das besagte Spiel aus dem kollektiven Gedächtnis gelöscht werden.

In einer Videobotschaft bezieht „Ein Prozent“-Leiter Philip Stein Stellung:

So brisant wie absurd ist, dass den Antrag auf Indizierung das Bundeskriminalamt (BKA) gestellt hat. Zusammen mit dem Inlandsgeheimdienst („Verfassungsschutz“) und anderen Behörden „betreut“ das BKA die Kooperationsplattform „Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus“ (KIA-R) – eine „Zensurstelle“ erster Güte. Die Federführung obliegt dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Wir alle können uns also denken, aus welcher Richtung der Wind weht.

Der offensive Kampf gegen alle nicht-linken Anschauungen, den die „Elite“ dieses Staates gegen seine Bürger führt, ist mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates nicht vereinbar. Die Begründung der BPjM zur Indizierung liest sich wie ein totalitäres Pamphlet. Auf 36 Seiten bemühen sich die Verfasser – Verantwortliche aus Kirchen, Jugendhilfe, Lehrerschaft und Kunst – darum, jede Kritik an gesellschaftlichen Fehlentwicklungen zu kriminalisieren.

Im Kern geht es den Zensoren um eine vermeintliche Diskriminierung von „LGBTQIAK+-Gruppen“, die in dem Spiel propagiert werde. So seien Figuren, sogenannte NPCs, mit auf Schildern abgebildeten Regenbogenfahnen „zu bekämpfen bzw. zu überwinden“, außerdem werde ein „Freund-Feind-Bild aufgezeigt“. Durch das Auffinden von kaplaken-Bänden (Bücher aus dem Verlag Antaios) würden „faschistische und autoritäre Gesellschaftsformen“ beworben. Das Dokument zitiert auch eine Sequenz, in der auf ironische Weise der linksextreme Slogan von der „toxischen Männlichkeit“ aufgegriffen wurde. Insgesamt bleibe die Botschaftsebene des Angebotes „stringent diskriminierend“. Es werde eine „Wir-gegen-die“-Inszenierung transportiert.

Zensur aus politischen Gründen

Das Schreiben der BPjM gibt einen Einblick in das Verständnis von Meinungs- und Kunstfreiheit, das im Establishment vorherrscht. Wer die Propagierung von „alternativen Lebensformen“, die politisch beförderte Massenzuwanderung und die Hegemonie linksextremer Ideologie kritisiert, hat seine Grundrechte verwirkt.

Zur Rechtfertigung werden „freiheitlich-demokratische Werte“ herangezogen. Dazu zählen laut BPjM nicht nur „Toleranz“ und „Achtung vor anderen Menschen“, sondern auch radikal linke Begriffe wie „Antirassismus“ und „Geschlechtergerechtigkeit“. In der Praxis klingt das dann so: „Grundlegende ethische Werte unserer demokratischen Gesellschaftsordnung wie Toleranz und Respekt gegenüber den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen werden mit diesem Angebot untergraben. Queere Menschen werden diskriminiert. Im Ergebnis ist daher die Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit gerechtfertigt.“

Die Entscheidung der BPjM ist nichts anderes als politische Willkür. Bereits Paragraph 18 Abs. 3 des Jugendschutzgesetzes macht deutlich, dass ein Medium nicht allein aus politischen Gründen indiziert werden darf. Doch genau das ist hier geschehen.

Unterstützt unseren Kampf gegen die Zensur!

Wir lassen uns diese politische Willkür nicht gefallen. Wir ziehen vor Gericht. Für euch, für uns, für die Freiheit und für das Recht auf Kritik an den herrschenden Verhältnissen. Denn wenn wir uns jetzt nicht wehren, wenn wir immer weitere und immer absurdere Verbote schulterzuckend hinnehmen, dann machen wir uns selbst mitschuldig.

Dieser neuerliche Akt der Zensur ist ein Angriff auf den Rechtsstaat und unsere Grundrechte. Wir werden nicht zusehen, wie linke Ideologen gemeinsam mit der „Zivilgesellschaft“ und machthungrigen Parteikadern ihren totalitären Phantasien freien Lauf lassen. Deshalb werden wir alle Möglichkeiten, die uns der Rechtsstaat bietet, nutzen, um die Meinungsfreiheit vor solchen Angriffen zu schützen!

Wir brauchen jetzt – wieder einmal – eure Hilfe!

Stärkt uns in diesem Kampf den Rücken! Spendet hier oder werdet hier Förderer! Wir werden eure Unterstützung brauchen, denn die Zensoren sind wild entschlossen, ihre Dystopie zu verwirklichen.

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