(Foto: Von Glen Berlin/Shutterstock)

Ostern an der Ostsee statt auf Mallorca – Vermieter von Ferienwohnungen wollen Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern kippen

Das Beherbergungsverbot von Urlaubsgästen bringt viele Eigentümer von Ferienwohnungen in eine existenziell prekäre Situation. Hohen Ausgaben für Betriebskosten und Kreditraten stehen seit mehreren Monaten Null Einnahmen gegenüber. In der Politik finden die Privatvermieter bisher keine Beachtung, weder in den bisherigen Corona-Hilfen, noch in den Neustartprogrammen.

Dabei stellen die Mieteinnahmen für viele Vermieter die Haupteinnahmequelle dar und das Beherbergungsverbot wirkt wie ein Berufsverbot. Bei Privatvermietern handelt es sich in den allermeisten Fällen nicht um Immobilienunternehmen, sondern um durchschnittliche, nicht vermögende Bürger, die ihren Lebensunterhalt über Vermietungseinnahmen bestreiten oder sich eine private Altersvorsorge geschaffen haben, die sie über Jahre abzahlen müssen.

Deshalb haben sich 20 Eigentümer von Ferienwohnungen und Häusern in Mecklenburg-Vorpommern zusammengeschlossen und gemeinsam mit der KANZLEI KLEIST aus Berlin beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Aufhebung des Beherbergungsverbots gestellt (Aktenzeichen: 2 KM 189/21 OVG). Ziel ist es, sowohl das Beherbergungsverbot als auch das Einreisverbot für touristische Gäste gerichtlich zu kippen.

Die Vermietung der Ferienhäuser und Ferienwohnungen findet unter den geltenden Hygieneregeln zumeist kontaktlos statt. Im Gegensatz zum Hotel- oder Pensionsaufenthalt gibt es keine Gemeinschaftsräume. Gebucht wird elektronisch oder telefonisch, die Schlüssel für die Objekte befinden sich meist vor Ort, die Anreise der Gäste erfolgt häufig mit dem eigenen Pkw. Das alles sind hygienisch sichere Gegebenheiten.

Der übliche Ostsee-Tourismus ist von Aufenthalt in freier Natur, Spaziergängen und Radtouren geprägt. Es kann behauptet werden, dass Touristen im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern weniger Kontakt zu anderen Personen haben, als in ihrem normalen Alltags- und Arbeitsumfeld und damit weniger zum Infektionsgeschehen beitragen. Auch der Kontakt zu Bekannten und Freunden fällt in der Urlaubzeit weg.

Der Tourismus ist in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Umsatz von etwa 8 Milliarden Euro der wichtigste Wirtschaftsfaktor. Knapp 60 Prozent alle Unterkünfte werden hier von Privatvermietern gestellt, der aktuelle wirtschaftliche Schaden ist immens. „Während Reisen nach Mallorca gefördert werden, gehen die Vermieter hierzulande vor die Hunde“, sagt Oliver Roeber, Vermieter des Kutscherhauses in Sassnitz. Dabei lag die Inzidenzzahl im Landkreis Vorpommern-Rügen seit Februar dauerhaft, teilweise sogar weit unter 50, ähnlich der Situation auf Mallorca. Auch bei Reisen nach Portugal wird regional differenziert, das muss auch in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern möglich sein.

„Eine reine Öffnung für Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern ist hier keine Lösung“ sagt Rechtsanwältin Dr. Katja Kleist. „Meine Mandanten müssen ihre Häuser und Wohnungen wieder vermieten können, um zu überleben. Sie leben von den Feriengästen aus ganz Deutschland, ein Großteil der Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern hängt am Tourismus. Es hat nach den vielen Monaten der fehlenden Einkünfte niemand das Geld und das Interesse, nun im eigenen Bundesland Urlaub zu machen. Die Leute brauchen wieder Arbeit.“

Unter der Federführung der Kanzlei Kleist schließen sich erstmals 20 Privatvermieter zusammen, um gegen das Beherbergungsverbot und die aktuelle Corona-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern vorzugehen. Als weitere juristische Schritte plant die Gruppe der Privatvermieter eine Entschädigungsklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Kontakt:

 

KANZLEI KLEIST

Dr. Katja Kleist

www.kanzlei-kleist.com

Instagram: @kanzlei_kleist

 

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