Merkel bei Will: Wohlgeplante Ankündigungen des Putschs von oben? (Foto:Imago/Wölk)

Führt der Bund bald Krieg gegen die Länder? Merkels Gleichschaltungspläne nehmen Gestalt an

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Welch miese Inszenierung das gestrige Merkel-Interview bei Anne Will darstellte und worum es hier offenbar wirklich ging, das erschließt sich dem politischen Beobachter erst im Lichte der heutigen Ereignisse: Keineswegs wollte die Kanzlerin auf die Sorgen und Nöte ihrer Bürger eingehen oder ihre faktisch nicht vorhandene Pandemie-Strategie darlegen. Sondern es ging ihr einzig und allein darum, eine Botschaft an die abtrünnigen Ministerpräsidenten abzusetzen – und ihren nächsten Coup der schleichenden Machtergreifung vorzubereiten: Die faktische Gleichschaltung der Länder im Corona-Regime.

Mögliche Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes, Durchgriffsvorbehalt gegen Bundesländer, die andere Wege als den nächsten sturen Dauerlockdown gehen wollen: Was sich gestern noch wie eine spontane, beiläufige Randbemerkung auf bohrende Nachfragen der ARD-Talkmasterin anhörte, die von Merkel unbedingt wissen wollte, wieso denn der Staat nicht schon längst Ausgangssperren mit härtesten Überwachungen, Notbremsen und Mega-Einschränkungen beschlossen habe: Das erscheint nun als wohlkalkulierte eigentliche Kernaussage dieses „Interviews“, bei der sich die verantwortliche Journalistin vollends zur bloßen Stichwortgeberin erniedrigte: Denn entsprechende Planungen für eine weitere Entmachtung der Länder sind offenbar längst eingeleitet.

Wie aufs Stichwort nämlich melden sich plötzlich heute Unions-Spitzenpolitiker und regierungsgefällige Verfassungsrechtler zu Wort – und füllen Merkels vielsagende Aussage, sie werde „nicht tatenlos zuschauen„, wenn andere lockerten, mit konkreten Inhalten – indem sie laut über Möglichkeiten nachdachten, wie der Bund den Länder wirksam Vorschriften machen könnte. Es sind Planspiele einer Abschaffung des Föderalismus, die wie die logische Fortsetzung der schleichenden Demokratieaushöhlung in dieser Pandemie erscheinen. Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart etwa hält es klar für möglich, dass der Bund im Kampf gegen die Corona-Pandemie „das Ruder übernehmen“ könne: Im „Handelsblatt“ fabuliert der Jurist, der Bund könnte „durch ein sogenanntes Maßnahmegesetz einen flächendeckenden Lockdown, also Ausgangssperren oder die Schließung von Läden, für einen bestimmten Zeitraum verhängen.

Willfährige Staatsrechtler liefern Merkel die Munition

Eine andere Möglichkeit bestünde in der Verabschiedung eines Bundesgesetzes, der die Bundesregierung hierzu ermächtige – wenn sich diese auch immer „im Rahmen der Verhältnismäßigkeit“ bewegen müsse (was immer das bedeuten soll). Degenhart hält hierzu eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes für ausreichend; genau diesen Gedanken hatte Merkel bei Anne Will gestern bereits laut gedacht. Ob der Bundesrat als Ländervertretung seiner eigenen Entmachtung überhaupt zustimmen müsse, hänge von der konkreten Fassung des Gesetzes ab. Für die Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena ist dies keineswegs notwendig: „Der Bundestag kann das Infektionsschutzgesetz ohne Zustimmung des Bundesrats ändern.“ Generell falle das Infektionsschutzrecht nicht unter die Politikbereiche, bei denen es eine Zustimmung der Länder bräuchte. Das hört man im Kanzleramt sicher gerne.

Ein Problem sieht Degenhardt nur beim Durchgriff: Die Umsetzung der Maßnahmen kann der Bund schwerlich erzwingen; nach geltender Rechtslage seien die Länder für die Ausführung des Gesetzes zuständig, so Degenhart. „Zwar unterliegen sie hier der Aufsicht des Bundes, die Möglichkeiten des Bundes, die Länder zu zwingen, sind jedoch sehr begrenzt und auch wenig praktikabel.“ Vielleicht wird Merkel ja bevollmächtigt, nach dem Vorbild der Reichsexektion der Weimarer Zeit einen verschärften „Bundeszwang“ anzuwenden – und missliebige Ministerpräsidenten durch weisungsgebundene Bundeskommissare zu ersetzen? Der Kreativität der Regierenden in diesem Pandemieregime (stets unter der Blankovollmacht der „epidemischen Lage“), das nicht mehr enden darf, sind keine Grenzen gesetzt, solange es um Ausweitung der eigenen Kompetenzen geht.

Nachdem der theoretische Background somit abgesteckt ist, meldet prompt auch Merkels zuständiger Fachminister konkrete Ansprüche an: „Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen„, so die Allgemeinfloskel, fordert CSU-Bundesinnenminister Horst Seehofer in der „Süddeutschen Zeitung„, dass der Bund nun im Kampf gegen die Corona-Pandemie „das Kommando übernimmt“ und „bundesweit einheitliche Regeln erzwingt„. Auch diese Aussagen beweisen, dass Merkels gestrige Äußerungen die wohlgesetzte Ankündigung eines längst beschlossenen Putsches von oben waren. „Man muss als Bundesregierung handeln„, so Seehofer laut „dts Nachrichtenagentur“.

Auch Seehofer wittert Chance auf Machtausweitung

Der Bund habe „von jeher die Gesetzgebungskompetenz auf diesem Gebiet„, man müsse nun nur noch Gebrauch davon machen. Um keine weitere Zeit zu verlieren, dringt Seehofer darauf, dass die Koalitionspartner „so schnell wie möglich Einigkeit“ über ihr weiteres Vorgehen herstellen. Auch für Seehofer ist eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (das damit immer mehr zur Blaupause diktatorischer Maßnahmen und zur Notstandsverfassung mutiert) das Mittel der Wahl.

Abgesichert hat sich Merkels Umfeld offenbar auch schon bei den Unionsabgeordneten im Bundestag: Wie aufs Stichwort spricht sich plötzlich heute auch CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei für eine Reform des Infektionsschutzgesetzes aus. „In der aktuellen, sehr schwierigen Phase der Pandemie wäre es hilfreich, durch mehr bundeseinheitliche Kriterien und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen die Akzeptanz der Maßnahmen erhöhen„, so Frei in der „Welt„. Es gehe darum, im Gesetz klare und für ganz Deutschland wirkende Wenn-dann-Regelungen zu definieren.

Wenn der Föderalismus in der Corona-Politik erst einmal ausgehebelt ist und die öffnungswilligen Ministerpräsidenten bzw. sonstigen, beispielsweise kommunalen Verantwortlichen der Modellregionen mit intelligenten Lockerungskonzepten erst einmal kaltgestellt sind, dann steht Merkels pathologischer Regulierungs- und Kasernierungswut nichts mehr im Wege. Für „Oster-Ruhetage“ braucht sie dann nicht mehr um das Einverständnis der Länder zu buhlen – und geheuchelte „Entschuldigungen“ kann sie sich dann auch sparen. Wie der französische Staatspräsident kann sie dann selbstherrlich bundesweite Ausgangssperren verhängen, Schulen und Kitas schließen, Ladenöffnungen rückgängig machen und das Land endgültig ruinieren, ehe sie im Herbst abtritt – wenn sie denn überhaupt abtritt (und sich nicht als „Krisenmanagerin“ nochmals für weitere vier Jahre bitten lässt!). Ob bis dahin ihr „Impfangebot“ gefruchtet hat oder die Impfungen überhaupt irgendeine Wirkung gezeigt haben, steht in den Sternen. (DM)

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