Bitte mehr davon: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat gestern die nächtliche Ausgangssperre in der Region Hannover gekippt – mit einer geradezu spektakulären und wegweisenden Begründung, die hoffentlich baldmöglichst weitere Nachahmer unter Deutschlands Juristen findet und sich inhaltlich an der Rationalität orientiert, die zuvor auch in Belgien und Österreich Gerichte offenbart hatten.
So befand das OVG Lüneburg die Maßnahme einer Ausgangssperre zur Eindämmung des Coronavirus als rechtswidrig – so wie übrigens kurz zuvor schon das Verwaltungsgericht Hannover, das im Tenor ähnlich geurteilt hatte, die angeordnete Ausgangsbeschränkung für die Großregion Hannover im Einzelfall jedoch mit Blick auf die erwartete OVG-Entscheidung nur für “voraussichtlich rechtswidrig” befunden hatte. Jetzt erfolgte die Bestätigung dieser Einschätzung.
Gegen das VG-Urteil hatte die Region Hannover “sofortige Beschwerde” eingelegt; sie hatte als Anlass für die Ausgangssperre vor allem abendliche Treffen von jungen Leuten auf öffentlichen Plätzen genannt. Wie “n-tv” berichtet, begründeten die OVG-Richter ihren Beschluss damit, dass eine Ausgangsbeschränkung zwar begrenzt geeignet, aber nicht unbedingt erforderlich sei, solange die staatlichen Stellen die bereits bestehenden Maßnahmen noch gar nicht vollständig ausgereizt hätten. Von einer “notwendigen Schutzmaßnahme” könne im Falle einer Ausgangssperre (eigentlich eine Maßnahme aus dem Kriegsrecht oder dem Katastrophenfall) bei Corona wahrlich keine Rede sein, weil sie völlig gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße.
Schallende Ohrfeige für Merkel, Drosten, Lauterbach & Co.
Der Wortlaut der richterlichen Urteilsbegründung hat es dabei in sich: “Nicht nachprüfbare Behauptungen reichen zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere ist es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären.” Und weiter noch: Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie bestehe “die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege“; Maßnahmen, die nur “auf Verdacht hin ergriffen” würden, seien nicht länger zu rechtfertigen.
Eine schallende Ohrfeige für die grundgesetzwidrige, überschießende und größenwahnsinnige Corona-Politik insgesamt in diesem Staat – und ein Schuss vor den Bug für entsprechende Bestrebungen der “Zero-Covid”-Psychopathen aus Politik und Virologie, die sogar von einer bundesweiten flächendeckenden Ausgangssperre träumen. (DM)