Testpflicht an bayerischen Schulen (Symbolbild: shutterstock.com/Von Winterimages)
Testpflicht an deutschen Schulen (Symbolbild: shutterstock.com/Von Winterimages)

Anwaltskanzlei stellt Eilantrag gegen Testpflicht an bayerischen Schulen

Die Forchheimer Rechtsanwaltskanzlei „Bögelein und Dr. Axmann“ vertritt zwei bayerische Schüler, die beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen die Testpflicht an Schulen eingereicht haben. Die Testpflicht an bayerischen Schulen widerspreche der bisheriger Rechtsprechung des BayVGH. Die Anwaltskanzlei erwartet eine Entscheidung noch vor dem Ende der Osterferien.

Die Rechtsanwälte “Bögelein und Dr. Axmann Rechtsanwälte” aus dem bayerischen Forchheim haben für einen Schüler einer vierten Klasse und einen Schüler einer 12. Klasse einer Fachoberschule einen Eilantrag gegen die Testpflicht beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Dies teilt die Kanzlei auf ihrer Internetseite mit. In der Veröffentlichung heißt es:

Rechtsanwalt Bögelein zeigt sich verwundert darüber, dass die bayerische Staatsregierung trotz der entgegenstehenden Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 02.03.21, Az. 20 NE 21.353 eine Testpflicht zur Teilnahme am Unterricht eingeführt hat:

„Wenn der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof eine regelmäßige Testpflicht für Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheimen als rechtwidrig erachtet, muss diese Rechtswidrigkeit auch für die regelmäßige Testung von Schülern gelten. Weder tragen die Schüler nach einer aktuellen Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin überproportional zum CoVid-19 Infektionsgeschehen bei, noch sind Schüler gefährdet, eine Infektion mit schwerem Verlauf zu erfahren. Die jüngst erhöhten Infektionszahlen bei Schülern sind nachweislich lediglich auf eine massive Ausweitung der Tests in dieser Altersgruppe zurückzuführen.“

Der Rechtsanwalt kritisiert in dem Eilantrag zudem scharf die (seiner Ansicht nach sinnbefreite) alleinige Koppelung der Maßnahmen an den Sieben-Tages-Inzidenzwert, ohne dass dabei die Anzahl der durchgeführten Tests, also die der absoluten Zahl, berücksichtigt wird.

Darüber hinaus sieht auch das Infektionsschutzgesetz nur eine regelmäßige Testung von ansteckungsverdächtigen Personen vor, die bei den geplanten anlasslosen Massentests von Schülern gerade nicht gegeben ist.
Insbesondere der neunjährige Antragsteller aus der vierten Klasse klagt bereits jetzt über Ängste vor einem (falsch) positiven Test, der ihm bei einem Test in der Klassengemeinschaft zum „Opfer“ stigmatisieren würde.

Rechtsanwalt Bögelein erhofft sich daher im Sinne der Kinder eine schnelle Entscheidung, da diese von den Corona-Maßnahmen außerordentlich stark betroffen sind. Die Entscheidung wird vor dem Ende der Osterferien erwartet. (SB)

 

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