Sein Vorgänger warnt vor Lockdown-Irrsinn – doch Drosten bleibt stramm auf Regierungskurs und widerspricht sich bei Schnelltests

Während “der talentierte Doktor Drosten” wieder einmal mit haarsträubenden Enthüllungen zur plötzlich nun doch zweifelhaften Zuverlässigkeit der Corona-Schnelltests mal eben so das Fundament des gesamten “Testregimes” ins Wanken bringt, meldet sich sein Vorgänger als Chefvirologe der Charité, Dr. Detlev Krüger, gemeinsam mit dem Epidemiologen Klaus Stöhr in einem offenen Brandbrief an den Bundestag zu Wort. Beide Gesundheitsexperten warnen eindringlich davor, gesetzliche Verschärfungen auf Basis der “7-Tage-Inzidenz” vorzunehmen. Doch die Politik hört weiter auf die genau falschen Berater.

Das Geplapper Drostens in seinem NDR-Podcast zum Coronavirus war zu Beginn der Pandemie, im März und April 2020, ja durchaus noch hochinteressant und informativ. Inzwischen ist es nur mehr eine Mischung aus Maßnahmenpropaganda und populärwissenschaftlichen Wasserstandsmeldungen, die aufgrund ihrer ständigen Widersprüchlichkeit nur noch mehr Zweifel an der Corona-Politik schürt. So wie jetzt wieder: Einerseits plädiert Drosten vehement für eine Ausweitung der Schnelltests, nennt die Testpflicht am Arbeitsplatz “ein wirksames Werkzeug“. Andererseits räumt er im selben Podcast ein, dass die Tests erhebliche Mängel hinsichtlich ihrer Genauigkeit und Aussagekraft aufweisen.

So könnten diese, anders als PCR-Tests, eine Infektion auch in der hochansteckenden Phase “zu Anfang offenbar oft nicht nachweisen“, wie der “Norddeutsche Rundfunk” Drosten zitiert. Praktische Erfahrungen in den Diagnose-Laboren hätten gezeigt, dass die Antigen-Schnelltests “erst am Tag eins nach Symptom-Beginn” anschlagen; “da ist man aber schon drei Tage lang infektiös“, so Drosten, der weiter ausführt: “Wenn man davon ausgeht, dass eine infizierte Person in der Regel acht Tage lang ansteckend ist, heißt das: An fünf von acht Tagen entdecke ich mit dem Antigentest eine Infektion, an drei Tagen werde ich sie übersehen.” Man müsse auch hier eben wieder “Studiendaten zu diesem Effekt” abwarten. Entscheidungen jetzt – Forschungsergebnisse später: Das kennen wir ja schon von den Impfungen.

Man muss sich das auf der Zungenspitze zergehen lassen: Da wird uns monatelang erzählt, dass Schnelltests unser einziger Weg zurück zu “Freiheit” oder “Normalität” seien – bis dann vielleicht ein Impfpass diese Funktion übernimmt. Verfassungsmäßige Grundrechte werden auf Grundlage von Testresultaten, die nun vom wichtigsten Berater der Regierung selbst in ihrer Zuverlässigkeit angezweifelt und relativiert werden, eingeschränkt. Und trotz der Erkenntnisse, trotz des Wissens um diese Defizite plädiert Drosten weiterhin für den Schnelltestwahn – und sogar dessen Ausweitung! Diese Farce weckt Reminiszenzen an die Masken-Debatte Anfang 2020, als Drosten deren Wirksamkeit öffentlich in Zweifel zog und bestätigte, dass die Studienbasis für deren Nutzen vor allem gegen Viren “nicht gut” sei – nur um dann ein paar Wochen später zu ihren entschiedensten Verfechtern zu gehören.

Tests fragwürdig – aber bitte unbedingt ausweiten!

Dies vor dem Hintergrund, dass inzwischen jedem klar sein müsste: Der einzige Zweck dieser Maßnahme ist die Aufrechterhaltung der hohen Inzidenzwerte in den kommenden Wochen. Denn normalerweise würden diese nun automatisch im “Mega-Lockdown” sinken – durch Wegfall der Tests in den demnächst wieder geschlossenen Branchen Einzelhandel und Außengastronomie, sowie in den unvermeidlich (nämlich ab dem 7-Tages-Wert 200) bald wieder dichtgemachten Schul- und Kitas. Damit schrumpft aber auch die Menge der Fälle zur Vortestwahrscheinlichkeit für PCR-Nachtests, wodurch es zwangsläufig weniger “Neuinfektionen” geben wird und die “Notbremse” unterschritten wird. Ergo müssten bald wieder Öffnungen folgen. Das darf aber unter keinen Umständen passieren – deshalb die Massentests in Firmen.

So wie damals die Masken, sind jetzt die Schnelltests ein Gimmick, ein im Prinzip austauschbares Aggregat der Machtausübung, um die Verlagerung von einer eingebildeten zu einer sichtbaren, von einer real-klinisch nicht existierenden zu einer “diagnostisch” zum Leben erweckten Pandemie zu erreichen. Es handelt sich bei all diesen “Pflichten” um rein politische Vorgaben, ebenso wie die willkürlichen “Inzidenzschwellen”. Und Drosten als Herold der Nordkorea-Politik des Kanzleramts stimmt willig in den Chor der Test- und Lockdown-Maniacs ein.

Nicht umsonst gehört er sein Wochen zu den Stimmen, die die sofortige Verschärfung aller bestehenden Regeln fordern – und dass wegen einer künstlich herbeigetesteten “dritten Welle”, in der (Stand heute) 0,29 Prozent der Bevölkerung überhaupt von Corona betroffen sind, von diesen die übergroße Mehrheit symptomfrei, und in der die Situation der Intensivstationen deutlich entspannter ist als Anfang Januar – obwohl uns von Zusammenbruch und Triagen berichtet wird.

Ausnahmeerscheinungen mit Rückgrat

Die Minderheit derer, die entweder mehr Rückgrat besitzen, mehr klaren Sachverstand, mehr Unabhängigkeit, mehr Weitblick oder alles zusammen, wächst täglich – und irgendwann lässt sich ihre Pauschalverleumung als Aluhüte, Spinner, Renegaten, Querdenker und “Idioten ihres Fachs” nicht länger aufrechterhalten; irgendwann funktioniert die Drohung mit regulativer Vogelfreiheit nicht länger. Nun platzt einem weiteren etablierten, altehrwürdigen Mediziner und Virologen der Kragen: Kein Geringerer als Detlev Krüger – Drostens Vorgänger bei der Charité – sowie der bereits seit längerem Klartext redende Virologe und Epidemiologe Klaus Stöhr wandten sich in einem eindringlichen Appell an die Parlamentarier.

Diese sind bekanntlich gerade dabei sind, mit ihrer Abnicken der “Vierten Änderung des Infektionsschutzgesetzes” Merkel die Entmachtung der Länder auf dem Silbertablett zu servieren – und eine zentralistische Lockdown-Diktatur mit Kriegsrechtsmaßnahmen wie nächtlichen Ausgangssperren zu ermöglichen. Vor allem die alleinige Fixierung auf “7-Tages-Inzidenzen” wird unter Verweis auf das Testverfahren, mangelnde Symptomatik und Einfluss der Impfkampagne vehement attackiert (Jouwatch dokumentiert den Offenen Brief im Anschluss an den Artikel). Wer nach derart prominenter und fachkundiger Einordnung noch immer an Merkels Wahnsinnsgalopp in die völlige Zerstörung und soziale Zerrüttung dieses Landes festhält, versündigt sich – so wie sich jeder einzelne Bundestagsabgeordnete an der Zukunft und der Demokratie versündigt, der diesem brandgefährlichen Spiel seine Zustimmung erteilt. (DM)

 

Nachfolgend der Offene Brief der Dres. Krüger und Stöhr an den Deutschen Bundestag im Wortlaut:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Novellierung des IfSG zur bundesweiten Vereinheitlichung des Vorgehens gegen die Corona-Pandemie bedarf verlässlicher Entscheidungsgrundlagen. Wir raten dringend davon ab, bei der geplanten gesetzlichen Normierung die „7-Tages-Inzidenz“ als alleinige Bemessungsgrundlage für antipandemische Schutzmaßnahmen zu definieren.

1. Mit „Inzidenz“ bezeichnet das RKI die Zahl der Personen, bei denen unabhängig von einer Erkrankung mittels Diagnostiktest eine Infektion mit SARS-Coronavirus-2 gefunden wurde, pro 100.000 Bevölkerung. Dieser Wert gibt – aufgrund der durchaus erwünschten Ausweitung von Testaktivitäten – zunehmend weniger die Krankheitslast in der Gesellschaft wieder. Zudem unterliegt dieser Wert zunehmend schwankenden Erfassungswahrscheinlichkeiten, die völlig unabhängig vom eigentlichen Infektionsgeschehen sind.

2. Bewertungsgrundlage für die Auswahl von Schutzmaßnahmen sollte nicht die Inzidenz der Infektionen sein, sondern vielmehr die Häufigkeit der Erkrankungen und ihrer jeweiligen Schwere, also insgesamt die Krankheitslast. Die Krankheitslast berücksichtigt unter anderem Hospitalisierungen, krankheitsbedingten Arbeitsausfall, Behinderung und verlorene Lebensjahre.

3. Die im Gesetzesvorhaben vorgesehene 7-Tages-Inzidenz differenziert nicht, in welchen Altersgruppen, Lebensräumen und Bevölkerungsgruppen Infektionen auftreten. Eine gleich hohe Inzidenz kann dramatisch unterschiedliche Bedeutung haben, je nachdem ob sie zum Beispiel bei primär gesunden Studierenden, bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, bei besonders vulnerablen Menschen, oder diffus in der Gesamtbevölkerung verteilt gemessen wird.

4. Die 7-Tages-Inzidenz eines Landkreises berücksichtigt weder die Dynamik noch die Lage in angrenzenden Landkreisen. Eine gleich hohe 7-Tages-Inzidenz kann in einem Szenario (z.B. Verschlechterung der Lage in Nachbarregionen) eine Verschärfung von Maßnahmen erfordern, während sie in einem anderen Szenario (z.B. stark sinkender Trend) gar eine Lockerung erlauben könnte.

Risiken:

In der Konsequenz würde die gesetzlich verbindliche Koppelung von Maßnahmen an die 7-Tages-Inzidenz der Infektionen zur Folge haben können, dass selbst dann massive Einschränkungen der Freiheitsrechte mit gravierenden Auswirkungen auf Wirtschaft, Kultur und die körperliche und seelische Gesundheit erfolgen müssten, wenn längst weniger krankenhauspflichtige Erkrankungen als während einer durchschnittlichen Grippewelle resultierten. Ein solches Szenario ist im Falle eines zunehmenden Impferfolgs durchaus realistisch und zeitlich absehbar.

Die öffentlich derzeit verfügbaren Entwürfe zur Novelle des IfSG verschärfen den Mangel an Sachbezug und die Gefahr einer Verletzung der Verhältnismäßigkeit wie bereits in Bundestagsanhörungen am 12.11.2020 und 22.02.2021 erläutert [1] [2].

Vorgeschlagene Alternative:

Eine leicht zu bestimmende und zu kommunizierende Bemessungsgrundlage wäre die tägliche Anzahl der COVID-bedingten intensivstationären Neuaufnahmen, differenziert nach Landkreis des Patientenwohnortes, Alter und Geschlecht mit Berücksichtigung diesbezüglicher zeitlicher Trends. Dies ist nicht zu verwechseln mit der im DIVI Register derzeit berichteten „Anzahl der mit Covid-19 belegten Intensivbetten“, welche per se auch eine wichtige Information bezüglich der Versorgungslage liefert. Die Zahl intensivstationärer Neuaufnahmen kann die Dynamik des Infektionsgeschehens besser abbilden als die intensivmedizinische Belegungsstatistik[3].

Damit diese Werte zeitnah, vollständig und integriert in der bestehenden digitalen Meldestatistik den Kommunen, Landesbehörden und des RKI verfügbar werden, müssten lediglich kleinere Anpassungen in den Paragraphen 6 und 11 des IfSG vorgenommen werden.

Wir bitten Sie daher Ihren Einfluss geltend zu machen, die aktuell anstehende Änderung des IfSG so zu gestalten, dass die inzwischen von vielen als schädlich – mindestens als unwirksam – erkannten Folgen des im November geschaffenen § 28a IfSG, korrigiert und nicht noch verschärft werden.

Für fachliche Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Prof. Dr. med. Detlev H. Krüger

Prof. Dr. Klaus Stöhr

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