Nächtliche Ausgangssperre (Symbolbild:Imago/Bode)

Widerliche Heuchelei: Abgeordnete sind von Ausgangssperren ausgenommen

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Diese sogenannte Pandemie wäre längst vorbei, wenn die verantwortlichen Akteure und politischen Entscheider im selben Maße oder auch nur annähernd von den Schadfolgen und Auswirkungen betroffen wären wie die Opfer ihrer Politik – die Normalbevölkerung. Da macht auf die von Merkel im Zuge ihrer Gleichschaltungs- und Machterweiterungsbestrebungen durchgepeitschte Neufassung des Infektionsschutzgesetzes keine Ausnahme: Von den darin vorgesehenen Ausgangssperren sind die Abgeordneten ausgenommen, die diesen freiheits- wie bürgerfeindlichen Irrsinn durchwinken sollen.

Damit zeigt auch dieser nächste Entwurf zum „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (so der amtliche Titel von Merkels erweiterten Ermächtigungsgesetz) einmal mehr „die ganze Heuchelei der Regierung“, wie das Portal „MMnews“ treffend kommentiert. Die gestern dem Innenausschuss vorgelegte Vorabfassung der IfGS-Novelle sieht eine Ausnahme der Abgeordneten von der Ausgangssperre vor, wie die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch fassungslos mitteilt (siehe Video hier).

Dieser Doppelstandard fügt sich nahtlos in andere Ungleichheiten ein, die den Elfenbeinturm der Bundestagsabgeordneten, Regierungsbeamten und erst recht Spitzenpolitiker zuverlässig von den Nöten und Sorgen der normalsterblichen Deutschen abschirmen: Anders als um ihre Existenz bangende Unternehmer, hunderttausende Einzelhändler und Gastronomen, vor allem aber auch Künstler und Kulturschaffende kommen bei ihnen, Corona und Lockdown hin oder her, die üppigen Gehälter und Diäten abzugsfrei, krisensicher und pünktlich aufs Konto.

So lässt sich trefflich „Krisenpolitik“ machen – wenn man selbst die anderen zugemuteten Konsequenzen gar nicht tragen muss, und die Härte der Maßnahmen nur abstrakt wahrnimmt. Bestünde die Regel, dass nur 20 Prozent „solidarischer“ Pandemie-Abzug bei allen Bezügen greifen müssen, solange auch nur ein Laden geschlossen bleiben muss, nur ein Mensch in Deutschland pandemiebedingt in Kurzarbeit ist oder auch nur ein Selbständiger oder Freischaffender mit faktischen Berufsverbot belegt wird: der Lockdown wäre längst zu Ende. Und über Ausgangssperren würde niemand reden, wenn sich die Parlamentarier damit selbst zu Hause einschließen würden. (DM)

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