(Symbolfoto: Collage)

Aus Sorge, dass er “christlich” aufwächst: Türkische Mutter tötet 4-jährigen Sohn

Neues aus dem Integrations-Wunderland Deutschland mit seiner bunten- und facettenreichen “Erfolgsgeschichte Zuwanderung” (F.W. Steinmeier): Vorm Landgericht Werden wird seit vorgestern der schier unfassbare Fall einer 40-jährigenTürkin verhandelt, die ihren vierjährigen Sohn Ende November 2020 schwer misshandelt hatte, ihn nach lebensrettenden Operationen aus der Klinik entführte, in den Fluss Wümme warf und ertrinken ließ – weil sie fürchtete, dass er im Fall ihres Sorgerechtsverlustes “im christlichen Glauben aufwachsen” könnte.

Der Entzug des Sorgerechts drohte in der Tat, da der vierjährige Muhammed wiederholt schwer verletzt worden war – mutmaßlich von der Mutter. In seinen letzten Lebenstagen wurde er daher, so die “Kreiszeitung“, dreimal operiert, bevor ihn seine Mutter aus der Kinderklinik holte und mit ihm flüchtete. Als die Mutter mit dem schwer verbrühten Kind in die Klinik gekommen war, hatten die Notfallärzte sofort Zweifel an der Geschichte, wie es angeblich zu den Verletzungen gekommen sei: Muhammeds Brandverletzungen wären angeblich beim Waschen entstanden.

Nach den Notoperationen teilten die Ärzte dann der Mutter mit, sie gingen von einer Kindswohlverletzung aus und wollten daher das Jugendamt einschalten. Da sah die Frau offenbar rot – und flüchtete mit ihrem Sohn. Mit bekanntem Ausgang: Lieber wollte sie ihn tot sehen, als in einer deutschen Familie nicht-islamisch aufwachsen zu lassen, so die Staatsanwältin in der Anklageschrift gegen die Frau.

Gnadenlose Milde der Justiz steht zu erwarten

Richten soll es für die Angeklagte in diesem Fall offenbar wieder einmal die notorische Empathie deutscher Richter, die mit hoher Erfolgsaussicht besonders dann zu milden Urteilen führt, wenn die beiden Trigger-Begleitumstände “anderer kultureller bzw. Migrationshintergrund” und/oder “psychisch labil/gestört/latent unzurechnungsfähig” ins Feld geführt werden. Genau dies versucht hier offenbar die Verteidigerin der Frau: Unmittelbar nach der Tat habe diese einen Suizidversuch unternommen und sei deshalb in die Psychiatrie gekommen, bevor sie dann verhaftet wurde. Seitdem sitzt sie in der JVA Vechta. Der Grund für die panische Angst, der Sohn könne christlich sozialisiert werden, liege an der “religiösen Prägung” und kulturellen Traditionsverhaftung, so habe sich die Angeklagte laut Prozessbeobachtern sinngemäß erklärt.

Diese Tour zieht in deutschen Gerichtssälen immer: Im Gerichtssaal weinte die Frau heftig und hemmungslos, um nicht zu sagen theatralisch – woraufhin sich der Vorsitzende Richter “einfühlsam”, so schreibt die Tageszeitung ganz berührt, “direkt an die Angeklagte” gewendet und ihr tröstend erklärt habe, er verstehe, dass die Situation für sie “sehr belastend” sei: Für ihre Tränen müsse sie “sich nicht schämen”. Die Leier kennen wir schon auswendig: Das Opfer ist tot, aber die Täterin lebt und sie ist auch ein Opfer. Klingt alles ganz so, als ob hier mildernde Umstände und der kultureller Bonus quasi schon gebongt sind. Es wäre doch gelacht, wenn die deutsche Kuscheljustiz in ihrer grenzenlosen Nachsicht nicht auch hier wieder mit gnadenloser Milde zuschlägt! (DM)

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