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“Ermächtigungsgesetz”: Namentliche Abstimmung im Bundestag!

Selten war eine namentliche Abstimmung über ein Gesetz im Bundestag so wichtig und unerlässlich wie diejenige über die sogenannte „Änderung des Infektionsschutzgesetzes“.

Von Wolfgang Hübner

Denn dabei geht es um nichts anderes als um die Ermächtigung der Bundesregierung, mittels des beliebig manipulierbaren Inzidenzmaßstabs den mit der Virusgefahr begründeten Ausnahmezustand zu verschärfen und auszudehnen. Zudem wird damit der deutsche Föderalismus zum zweiten Male nach dem Nazi-Gleichschaltungsgesetz von 1934 zu einer (sehr teuren) Attrappe degradiert.

Die Hürde für eine namentliche Abstimmung ist gering, es reicht bereits der Antrag der AfD-Fraktion dafür. Der wird zweifellos erfolgen. Damit ist gewährleistet, dass jeder in Deutschland erfahren kann, wer wie gestimmt hat. In Hinblick auf die nahende Bundestagswahl ist das von nicht zu unterschätzender Bedeutung.

Denn selbstverständlich haben sich alle Bundestagsabgeordneten, die für den faktischen Staatsstreich votieren werden oder sich, diesen begünstigend, der Stimme enthalten, für ein weiteres Mandat disqualifiziert. Das gilt sowohl für Direktkandidaten als auch für Listenkandidaten bzw. für die gesamten Parteilisten, auf denen Merkels Jasager vertreten sind.

Es ist deshalb sehr wichtig, dass nach der Abstimmung bis zum Wahltag im Herbst die entsprechenden Namenslisten in jeder möglichen Weise publiziert werden. Das sollte nach Möglichkeit nicht mit Empfehlungen für Parteien verbunden sein, die im Bundestag die Gesetzesänderung abgelehnt haben, also außer der AfD voraussichtlich die Linke und zumindest Teile der FDP. Es muss vielmehr den Wählern überlassen bleiben, ihre Entscheidung zu treffen. Unter dieser Voraussetzung kann eine sehr erfolgreiche und für die etablierten Parteien durchaus schmerzhafte Kampagne ab nächster Woche gestartet werden.

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