Alle sozialistischen Träume zerschellen früher oder später auf dem harten Asphalt der Wirklichkeit. Gut, wenn – zumindest in diesem Bereich – deutsche Verfassungsrichter noch die Grundordnung schützen und dem Grundsatz “Wehret den Anfängen” Geltung verschaffen, bevor die linken Gesellschaftsexperimente ihre Schäden in voller Wucht entfalten. Mit der absehbaren Einkassierung des Mietendeckels in Berlin hat Karlsruhe die regierende Kamarilla von SPD, Linken und Grünen daran erinnert, dass wir – zumindest was die Wirtschaftsordnung betrifft – noch in einem marktfreiheitlichen System leben, das Privateigentum vor dem Zugriff gefräßiger Umverteiler schützt.
Zwar zeigt die Aushebelung der Grundrechte in Windeseile – binnen weniger Monate – im Namen einer politisch ausgerufenen sogenannten Pandemie, dass nichts für die Ewigkeit ist und Bestand hat, auch wenn es eigentlich als bedingungslos und unantastbar galt; gut möglich also (und sogar sehr wahrscheinlich), dass – vielleicht ja schon nach einer linksgrünen Regierungsübernahme, dann z.B. unter dem Vorwand des “Klimanotstands” – in Kürze auch die soziale Marktwirtschaft Geschichte sein wird. Doch derzeit ist es noch nicht soweit und der Berliner Senat hat sich die Klatsche eingeholt, vor der ihn Juristen und die eigenen Berater stets gewarnt haben.
Mit ihrer ideologischen Totgeburt des Mietendeckels hat das R2G-Bündnis zwar einen schier unglaublichen Verrat an seiner eigenen Schutzklientel und Wählerbasis verübt – die sehenden Auges in trügerischer Sicherheit gewiegt wurden und sich, wie nun feststeht, zu früh über die segensreiche künstlichen de-facto-Mietminderungen und Einfrierungen freuten. Jetzt kommt es für sie knüppeldick: Sie dürfen alles nachzahlen, was nie hätte durch ein Unrechtsgesetz gekürzt werden dürfen. Für 1,5 Millionen von der Mietbremse erfassten Wohnungen war aufgrund des sozialistischen Wahnsinnsgesetzes im Februar 2020 die Miete auf den eingefrorenen Stand von Juni 2019 zurückgesetzt werden, und in weiteren 300.000 Wohnungen wurden sogar Mietkürzungen gesetzlich vorgeschrieben.
All diese “Einsparungen” müssen nun den Eigentümern zurückgezahlt werden – von den Mietern. “Das vermeintliche Wahlgeschenk entpuppt sich als Strafzettel”, kommentiert Publizist Hugo Müller-Vogg in “Focus“. Fortan müssen die Betroffenen zudem jeden Monat natürlich auch die erhöhte Miete berappen. Es wird zu einer Mahn- und Klagelawine kommen, weil Vermieter Rückstände säumiger Mietern eintreiben müssen, die natürlich – ganz nach dem Vorbild ihrer Staatsversager im Roten Rathaus – nichts für die derartige Eventualitäten zurückgelegt haben. Der Senat darf sich überdies auf riesige Schadenersatzklagen einstellen.
Am wenigsten trifft dieses erwartbare Urteil diejenigen, die jetzt am lautesten jammern – dekadente Wohlstandslinke, die sich ihre schnuckelige Zweitwohnung an der Spree dank Mietendeckel in den letzten 14 Monaten zum Spottpreis leisten konnten. So twittert etwa die SPD-Direktkandidatin im Wahlkreis 189 (Eichsfeld), Anne Bressem, gestern völlig schmerzfrei:
Hier ist dann gleich auch schon die Drohung enthalten, dass im Rahmen des “Zukunftsprogramms” und “sozialdemokratischen Wahlkampfs” derartige Privilegien zulasten von Eigentümern und freien Unternehmern wiedereingeführt werden sollen – was zwar nur über eine Verfassungsänderung ginge, aber das “think big” kennt in Corona-Zeiten ja keine Grenzen mehr. Dass das Feindbild der geldgierigen, ausbeuterischen Großbaukonzerne mit der Realität der Wohnungsbesitzenden nichts zu tun hat (die sich eher als Rentner und Selbständige präsentieren, die für die eigene Altersversorgung eine Mietwohnung angeschafft haben und von den sozialistischen Enteignern um ihre Renditen betrogen wurden) – das können sich staatsalimentierte Beutegreifer der Politik ohnehin kaum vorstellen.
Da ist es dann nur noch eine bizarre Fußnote, dass ausgerechnet die falschen Anwälte der “kleinen Leute” und Mieter, nämlich die rotlinksgrünen Apparatschiks selbst in Deutschlands politischem Shithole Nummer 1, in krumme und dubiose Baugeschäfte und Riesen-Deals verwickelt sind – wenn es um den öffentlichen Wohnungsbau für Flüchtlinge geht. Das Milliarden-Bauprogramm der Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) weist inzwischen bis zu 40 Prozent überhöhte Baukosten auf, wie “Focus” berichtet, und die Ausschreibungspraxis riecht unappetitlich streng nach Vettern- und Günstlingswirtschaft: Trotz EU-weiter Ausschreibung gehen die Aufträge fast immer nur an eine Baufirma aus Bayern – und der Senat scheint gezielt Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zu verwischen.
Dies beginnt schon damit, dass niemand genau weiß, wie hoch genau das Bauprogramm für 50 MUF-Plattensiedlungen budgetiert ist: Der Berliner Senat, der sonst immer “Bürgerbeteiligung” hochhält, verweigert Auskünfte und jegliche Transparenz. Focus schreibt von “Gesetzesbrüchen, Rechtsbeugungen, Aushebelung von Denkmal-, Umwelt- und Nachbarschaftsschutz, rabiatem Umgang mit Bewohnern und Bezirken”. All das, was mächtigen Baumagnaten und Wirtschaftslobbyisten nachgesagt wird, dafür sorgt der sozialistische Senat augenscheinlich selbst. Das macht seine pseudosoziale Wohnungspolitik noch heuchlerischer. (DM)