Linke Untergrabung der Justiz: GG-loyale Richter werden in die rechte Ecke gedrängt
Die Freiheit steht im Feuer: Fortgesetzte Anschläge auf die Meinungsfreiheit durch Lösch- und Sperrzensur und staatlichen Druck auf die Social-Media-Plattformen, unter Androhung von Bußgeldern penible Selbstzensur und Überwachung ihrer Inhalte vorzunehmen; Kriminalisierung der politischen Opposition und ihre Überwachung durch einen hierzu missbrauchten Verfassungsschutz; schleichender Abbau von Grundrechten durch fortgesetzten, scheinlegalisierten de-facto-Verfassungsbruch durch die Bundesregierung: Was jetzt noch fehlt, ist nur noch die Brechung der unabhängigen Justiz.
Hierfür haben die Protagonisten des Corona-Regimes und ihre willigen publizistischen Vollstrecker offenkundig eine Doppelstrategie ausbaldowert. Deren eine Säule besteht in der geplanten Verlagerung der Zuständigkeitsebene: Die stetige Ausweitung von exekutiven Vollmachten (infolge der nunmehr vierte Anpassung der Ersatzverfassung namens „Infektionsschutzgesetz“) wird dafür sorgen, dass die Entscheidungen immer mehr zentralisiert und zum Bund verlagert werden – womit auch der Widerspruch dagegen künftig nur noch von Bundesgerichten sowie dem Bundesverfassungsgericht verhandelt entschieden wird. Diese höheren und höchsten Instanzen aber sind mit parteipolitisch sorgfältig ausgewählten, politisch zuverlässigen Richtern besetzt – vor allem im Fall Karlsruhe.
Die Loyalität des amtierenden Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Harbarth gegenüber seiner Mentorin Merkel drückt sich nicht nur in wohlwollenden, informellen Vorab-Expertisen per Interview aus, in denen Harbarth die harten Lockdown-Maßnahmen guthieß, sondern auch in seiner Einbindung bei Propagandaveranstaltungen wie der gestrigen „Corona-Trauerfeier“. Die subtile Botschaft an Beschwerdeführer ist deutlich: Versucht es erst gar nicht! Wie wohl nämlich wird dieser Erste Karlsruher Senatspräsident letztinstanzlich in der Frage die Rechtmäßigkeit streitiger Freiheitsbeschränkungen urteilen, wenn diese doch zuvor für unverzichtbar und angemessen erklärt wurden – im Kampf gegen eine Virusbedrohung, bei deren theatralischem Opferkult Harbarth selbst mitmischt? Der Mann wird sich schwerlich selbst Lügen strafen.
Merkels Getreue in den oberen Instanzen
Noch ist es jedoch nicht so weit, denn derzeit entscheiden – wohlgemerkt noch – die realitäts- und bürgernahen unteren Instanzen, die Amts- und Verwaltungsgerichte und ihre dortigen Richter, die einen stärkeren Bezug zur Basis und den praktischen Auswirkungen der politischen Wahnsinnsentscheidungen im Alltag haben. Und nicht von ungefähr kippen sie in den letzten Wochen reihenweise dort die Ausgangsbeschränkungen, wo diese gemäß der „Notbremse“ bereits auch ganz ohne Merkel’schen Bundeszwang zur Anwendung kommen. Spektakuläre Urteile der Verwaltungsgerichte zuerst in Hannover (dort sogar bestätigt vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg!), dann Weimar, dann Weilheim, letzte Woche Mainz und mehrere andere Kreise und Städte gegen unangemessene Maßnahmen und unsinnige Maskenpflicht-Regeln (an Schulen oder im Freien) zeigen: da, wo die Justiz politisch unbeeinflusst und dezentral urteilt, funktioniert sie noch – auch als Wächter von Freiheit und Verhältnismäßigkeit.
Damit sich das schnellstens ändert – und zwar schon vor Inkrafttreten der Merkel’schen Gleichschaltung durch die bundeseinheitliche Knute der Notbremse, womit dann ja die höheren Gerichte übernehmen – greift hier nun die zweite Säule der eingangs erwähnten Doppelstrategie: Madigmachung unabhängiger Richter und Untergrabung des Vertrauens in die Justiz. Dies wird von den Medien besorgt und verfolgt das Ziel, die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit Corona-kritischer Gerichte zu unterminieren. Hierzu werden autarke Richter, die gegen den überschießenden Corona-Staat urteilen, unter dumpf-rechten Generalverdacht gestellt und sie so unterschwellig zu Feinden von Staat und Demokratie erklären. Eine derart perfide, ungebührliche, respektlose und subversive Berichterstattung hat es in der Geschichte der BRD noch nicht gegeben. Unterschwelliges Ziel ist die Einschüchterung andersdenkender und unbequemer Richter, die Drohung mit dem Scherbengericht. Es ist eine Latenzform des Terrors.
Da schreibt etwa nach dem Weilheimer Grundrechtsurteil (welches – in der Sache einwandfrei und wohlbegründet – sinnlose Maskenpflicht-Exzesse im Freien aufgehoben hatte) das linke Agitationsblatt „Spiegel„, über eine einst einmal so etwas wie ein Nachrichtenmagazin, von einem „Missbrauch des Rechtsstaats“ durch Querdenker für ihre Zwecke, und hetzt wie folgt: „Erst Weimar, jetzt Weilheim: Fragwürdige Beschlüsse von Amtsgerichten deuten auf ein Netzwerk von Corona-Leugnern unter Juristen hin. Kollegen zeigen sich entsetzt.“ Vom letzten Satz der „entsetzten Kollegen“ mal abgesehen (es gibt sicher ebensoviele Richterkollegen, die über die Grundrechtseinschnitte bestätigende Urteile von Gerichten nicht minder „entsetzt“ sind): Es ist wieder einmal die bewährte Masche, angebliche Verschwörungstheoretiker ihrerseits zum Objekt einer neuer Verschwörungstheorie zu machen.
Ticket in den Totalitarismus
„Fragwürdig“ sind die maßnahmenkritischen Urteile natürlich nur aus Sicht der Corona-Staatsmedien. Für die Gegenseite sind nämlich Urteile, die sie bestätigen, nicht minder „fragwürdig“ – bloß dass dies deutschen Journalisten keine pejorativen Einwürfe wert ist. Eigentlich sollten in einem pluralistischen, kontroversen Land unterschiedliche Entscheidungsfindungen unabhängiger Richter das Normalste der Welt sein – so wie kontroverse Auffassungen zur Richtungen und Themen bei Regierung und Opposition. Doch genauso, wie heute in den Parlamenten nicht mehr Dieses gegen Jenes gleichwertig nebeneinanderstehen darf, sondern zwischen „Richtig / Moralisch“ und „Falsch / Menschenverachtend“ im Stile einer Mülltrennung geschieden wird, so darf es auch in der Justiz fortan noch die „gute“ Seite der Macht geben. Abweichler und ihre angeblichen „Netzwerke“ sind auch in der Justiz demnächst dann vielleicht ein Fall für den Staatsschutz.
Dieses (ab-)wertende, dogmatische Denken, das Eintreten für die „falsche Lehre“ und Widerstand in welcher Form auch immer gegen das herrschende Paradigma in die Nähe von Extremismus, Verleugnung angeblicher Wahrheiten und Schädlichkeit zu rücken, war zu allen Zeiten das Kardinalsymptom für Unfreiheit – ob zu Zeiten der Inquisition, im Sozialismus oder heute im Corona-Erlöserstaat. Diese brandgefährliche Grundhaltung ist nicht nur das Ende der Gewaltenteilung. Sie führt uns zwingend in die Barbarei eines neuen Totalitarismus. (DM)