Höchste Zeit, dass auch in den heiligen Hallen des deutschen Bundestages die Geisterfahrerpolitik Angela Merkels gegen jeden gesunden Menschenverstand, gegen intuitives Normalempfinden und vor allem gegen das Grundgesetz als das bezeichnet wird, was sie ist: Ein Putsch auf Raten, eine schleichende Machtergreifung im Zeichen eines angemaßten Lebensschutzes in einer selbstausgerufenen Katastrophe; kurzum: ein Staatsstreich. Genau diese bisher tabuisierte, aber treffende Formulierung hat nun der AfD-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller gewagt. Dafür gebührt ihm Anerkennung.
Denn es wird höchste Zeit, die sich im Dornröschenschlaf wiegenden Untertanen aufzuwecken; diese indolente, breite Masse in ihrem traumhaften Irrglauben, man müsse nur noch ein paar Monate noch durchhalten, die Zähne zusammenbeißen oder (in Spahn-konformer Diktion von RKI-Chef Wieler) “die Pobacken zusammendrücken” – dann sei alles überstanden, uns es gehe wieder so weiter vor der Pandemie. Zeit, ihnen zu vergegenwärtigen: Ein Zurück zum “Vormärz 2020” wird es nicht mehr geben. Was Merkel hier errichtet, ist eine Transformation für die Ewigkeit. Ihre Kanzlerschaft mag eines Tages Geschichte sein (jedenfalls ein Fall für die Geschichte, und sicher auch für die Gerichte) – aber das, was sie angerichtet hat, ist irreversibel. Wenn es ihr Ziel war, bleibende Schäden anzurichten, dann ist es ihr gelungen. Demographisch hat sie Deutschland durch die Flüchtlingskrise für immer geändert (um nicht zu sagen: beendet), und institutionell gibt ihr nun Corona die Mittel, eine autoritäre Herrschaft zu etablieren – mit ihr als Hohepriesterin der von Moral, ausgestattet mit dem unfehlbaren und exklusiven Sinn für Alternativloses.
In Deutschland wurden einmal von den Regierenden erworbene Vollmachten noch nie zurückgegeben. Das gelang nur nach Krieg oder Revolution. Was es diesmal wird, mag sich weisen – doch jede Bevollmächtigung, einmal abgetreten, verbleibt beim Vollmachtnehmer. Und wenn es nicht mehr um Corona geht, dann ums Klima, um den Kampf gegen Rechts, um die nächste Pandemie oder eine derzeit noch nicht erdenkliche Zweckbedrohung. Das Vehikel, mit dem die Damm- und Tabubrüche exerziert werden, ist kein formelles “Ermächtigungsgesetz” (obwohl der Titel des historischen Originals auch nicht so lautete, sondern “Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich”) – sondern das “Infektionsschutzgesetz”, dessen dritte Novelle mit ihrer Bezeichnung “Bevölkerungsschutzgesetz” dann schon gar nicht mehr so weit von den Euphemismen zur legalistischen Begründung der NS-Willkürherrschaft entfernt lag.
Einmal Ausnahmezustand, immer Ausnahmezustand?
Die vierte Änderung dieses Gesetzes, über die diese Woche final entschieden werden soll, ist das, was der AfD-Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller als “Staatsstreich” bezeichnet. Müller ist überzeugt, dass die politische Pandemie dazu diene, die Demokratie abzuschaffen und “die Welt in ein neues System zu überführen“, wie “MM News” seine Einlassungen wertet: Gegen jede denkbare Eventualität hatten die Väter des Grundgesetzes nach dem 2. Weltkrieg versucht, die neue Verfassung Deutschlands so zu gestalten, dass sie allen Angriffen demokratiefeindlicher Kräfte widerstehen würde. “Zwei Faktoren hatten sie dabei jedoch außer acht gelassen: 1. Die Parteiendemokratie, deren Schwachstelle darin besteht, dass sie um ihren sicheren Listenplatz bangende und daher fügsame Abgeordnete hervorbringt und 2. eine bis vor einem Jahr fast unbekannte Vorschrift mit dem Namen ‘Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen’.”
Erstmals werden mit dessen nun die Bundesländer in zentralen hoheitlichen Fragen entmachtet, und wird ihnen die Zuständigkeit für die im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Grundrechtseinschränkungen entzogen, indem sie auf den Bund: akkurat: auf Merkels Bundeskabinett – übertragen werden; dies betrifft neben dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und auf die Freiheit der Person auch die Freizügigkeit, die Versammlungsfreiheit, das Brief- und Postgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Außerdem darf ein berufliches Tätigkeitsverbot verhängt werden. Müller zieht den drastischen Schuss: Angesichts der Machtfülle, die dieses Gesetz bietet und die nun von bisher 16 Regierungen auf eine zentrale Stelle – de facto auf eine Person (“die der Staatsratsvorsitzenden”) konzentriert wird, ist es durchaus statthaft, von einem Ermächtigungsgesetz” zu sprechen, das den Geist des Grundgesetzes mit Füßen tritt und den Föderalismus zu Grabe trage.
Den Föderalismus zu Grabe getragen
Eine so weitreichende Umwälzung der politischen Grundordnung, die weder die Notstandsgesetze der 1960er Jahre vorsahen noch von Verfassungsjuristen bis vor kurzem für denkbar gehalten worden wäre, hat es seit 1945 nie gegeben. Sie ist in ihrer praktischen Auswirkung nichts anderes als ein Putsch von oben – und auch wenn der Staat Gegenteiliges behauptet und die Freiheitsentzüge nur temporär nennt: Wenn sie einmal erfolgen konnten, werden sie auch in Zukunft nicht mehr heilig sein. Der Tabubruch ist bereits begangen.
Und daran wird auch die Impfung nichts ändern; übrigens nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Staaten, die mit dem Feuer spielten und dieses scheinbare “bisschen Diktatur auf Rezept”, im Zuge von Pandemieschutzmaßnahmen, riskierten: Kanadas Premierminister Justin Trudeau hat bereits verkündet, dass es trotz der Impfungen weiterhin “Restrictions” – Einschränkungen geben werde, auch in Zukunft. Nicht nur aus der Logik der Pandemiearithmetik heraus, sondern bedarfsweise dann auch bei künftigen weiteren “akuten Gefahren”, die die identischen Akteure dann bedarfsweise aufrufen, die auch die Maßnahmen zu ihrer Eindämmung verhängen. (DM)