Symbolfoto:Von bokan/shutterstock

Gefahr für Frauen, überforderte Polizisten, Regelwirrwarr bei der Bahn: Merkels Einsperr-Gesetz sorgt für Chaos

Das neue Infektionsschutzgesetz ist nicht nur ein Dolchstoß für die angeblich doch “unveräußerlichen” Grundrechte und ein Ausbund unverhältnismäßiger, autoritärer Willkürherrschaft als Folge einer gesundheitspolitischen Staatsneurose; es ist vor allem auch handwerklich sagenhaft schlecht gemacht und vollkommen dysfunktional. Aus allen Ecken kommt Kritik, was alleine die praktische Anwendung der Bestimmungen betrifft: Noch nie wurde ein Gesetz mit so weitreichenden Auswirkungen derart mit heißer Nadel gestrickt und so stümperhaft konzipiert.

Außer sich ist die Polizei – die gar nicht imstande ist (selbst wenn sie es wollte und es keine reihenweisen Gewissenskonflikte unter den Beamten gäbe, die Freiheitsberaubung mündiger Bürger durchzusetzen), jeden einzelnen zu kontrollieren, der nach 22 Uhr noch unterwegs ist. “Eine flächendeckende Kontrolle der Ausgangssperren ist für die Polizei und die zuständigen Ordnungsbehörden der Kommunen kaum möglich“, so Dietmar Schilff, Vize-Chef der Gewerkschaft der Polizei, gegenüber “Bild“.

Außer sich sind viele Bedienstete der Deutsche Bahn und deutscher Fluggesellschaften, die über die verwirrenden rivalisierenden oder ersetzenden Bestimmungen des nunmehrigen Bundesgesetzes gegenüber bisherigen kommunalen- und Landesregierung selbst nicht im Bilde sind. Vor allem für die Passagiere ist das neue Gesetz extrem verwirrend. Beispiel Maskenpflicht: Gemäß Notbremse gilt in Landkreisen ab einer Inzidenz von 100 ab sofort eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Zügen, sowohl im Nah- wie auch im Fernverkehr; in Inzidenzgebieten mit Inzidenz unter 100 genügt eine OP-Maske.

Weil die Bahn anstelle eigener Maskenregelungen die Bestimmungen der Politik übernimmt, muss theoretisch je nach gerade durchfahrenem Landkreis zwischen FFP- und OP-Maske gewechselt werden. Auch dürfen je nach Inzidenzwert der betreffenden Landkreise (etwa wo die Notbremse gilt) nur noch für Menschen mit “triftigem Grund” befördert werden.

Frauen dürfen nach 22 Uhr nur noch alleine joggen: Ein Fest für Kulturbereicherer

Außer sich ist auch der Einzelhandel und die Gastronomie, die dort, wo sie sich (und ihre Kunden/Gäste) gerade erst im Rahmen von Modellprojekten an funktionierende Testpraktiken gewöhnt haben, wieder alles dichtmachen und auf allenfalls Terminshopping oder nur noch Lieferdienst umstellen müssen. Zudem gelten in den geöffneten Geschäften anstelle der bisher von Bundesland zu Bundesland bestimmten Höchstzahlen an Kunden die Regeln des neuen Gesetzes – was etwa in Berlin, Bayern oder Baden-Württemberg zu deutlich weniger zugelassenen Personen pro Flächeneinheit führt, bis hin zur Halbierung der erlaubten Zahlen. Folge: lange Warteschlangen wie im real existierenden Sozialismus.

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Und all das, wohlgemerkt, obwohl selbst laut RKI die Ursache 80 Prozent aller Infektionen nicht aufgeklärt werden können: Auf gut Glück und Verdacht werden weiterhin ganze Wirtschaftszweige lahmgelegt und Menschen nachts zuhause eingesperrt. Der gänzliche Nonsens des Gesetzes jedoch erschließt sich den Privatpersonen, die nach 22 Uhr im Freien Sport treiben wollen (was ja erlaubt ist): Wer abends etwa noch eine Runde joggen möchte, kann dies weiterhin tun – aber eben nur strikt alleine. Wer also mit seinem Lebenpartner gemeinsam joggen will, muss separate Laufwege planen – oder mit ausreichendem Abstand voneinander laufen, ansonsten setzt es drakonische Strafen. Zuhause angekommen, dürfen sich beide dann selbstverständlich wieder näherkommen. Wer sich solche Bestimmungen ausdenkt, gehört auf die Couch – und nicht an die Schaltstellen gesetzgeberischer Macht.

Besonders dass die Pflicht, spätabends nur noch alleine zum Joggen aus dem Haus zu dürfen, natürlich auch für Mädchen und Frauen gilt, drängte sarkastischen Zeitgenossen bereits die Frage auf, ob es sich hierbei um eine Forderung von Migrantenverbänden gehandelt habe, die Eingang ins Gesetz fand? Denn insbesondere die Event- und Partyszene, die sich an Ausgangssperren absehbar ebenso wenig halten wird wie an bisherige Kontakt- und Abstandsregeln, dürfte das Angebot von “Freiwild” in Parks an lauen Sommernächten – garantiert ohne störende Begleitpersonen – gewiss sehr zu schätzen wissen. (DM)

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