Das vorgestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts war ein Fanal: Per höchstrichterlicher Vorgabe wurde hier zum ersten Mal das Schlagwort der “Generationengerechtigkeit” mit dem Thema Klimaschutz verbunden und die Politik verpflichtet, in noch weit stärkerem Ausmaß als bisher fortan keine Realpolitik zu betreiben (also Entscheidungen “auf Sicht” und auf Grundlage spröde-trockener Fakten im Rahmen der rechtsstaatlich vorgegebenen Möglichkeiten zu treffen) – sondern fortan eine ideologiegefärbte Wolkenkuckucksheim-Prophetie zum Maß aller Dinge zu machen, indem heute schon akribisch bestimmt werden soll, was in 10 oder 15 Jahren zu gelten hat.
Damit soll sich bundesdeutsche Politik zum ersten Mal nicht mehr am Rahmen des Machbaren, Zumutbaren und nach wirtschaftlich-gesellschaftichem Konsens Möglichen orientieren. Sie hat sich nicht länger am Gemeinwohl der Gegenwart auszurichten, sondern an dem der Zukunft – und zwar nach Zielen, die von radikalen Aktivisten und Lobbywissenschaftlern formuliert werden. Erstmal bejahen deutsche Verfassungsrichter ganz ohne Umschweife die Möglichkeit, Grundrechte und Verfassungsgarantien für den Klimaschutz auszusetzen; wörtlich schreiben sie folgende Wahnsinnssätze in die Urteilsbegründung:
“Künftig können selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein; gerade deshalb droht dann die Gefahr, erhebliche Freiheitseinbußen hinnehmen zu müssen.”
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Auch wenn die vorgestern ausgeurteilte Pflicht der Regierung, dringend ihren Klimaschutz “ab 2030” nachzubessern, noch als Warnung zu verstehen ist, frühzeitige Entscheidungen zu treffen, um derartige “Freiheitseinbußen” zu vermeiden: Dass hier vom höchsten deutschen Gericht überhaupt die Möglichkeit antizipiert wird, diese Freiheitseinbußen fürs Klima könnten “verhältnismäßig und gerechtfertigt” sein, ist ein Dammbruch. Ganz unumwunden nehmen die Richter hier den lange befürchteten, bisher stets ins Reich neurechter Verschwörungsnarrative gerückten Klima-Lockdown (als Teil einer strukturellen Klima-Diktatur) vorweg.
Dieselbe Anmaßung, andere Motive
Allmählich zeichnet nun schemenhaft das Gesamtbild ab: Die sogenannten Pandemie wurde benutzt, um den Sündenfall zum Präzedenzfall zu machen; erstmals wurden dank Corona Notstandsgesetze (verbrämt als “Infektions-” bzw. “Bevölkerungsschutzgesetze”) geschaffen und angewendet, welche – in zuvor für undenkbar gehaltener Tragweite – die Gültigkeit vermeintlich unantastbarer bürgerlicher Freiheiten unter den Vorbehalt rein willkürlich definierter Bedingungen stellten (“Verdoppelungsintervalle”, “R-Werte”, “7-Tage-Inzidenzen” u.ä.).
Nachdem nun, dem Virus sei Dank, dieses neue autoritäre Protokoll wohlerprobt ist und zudem das Rückgrat der erfolgreich Gesellschaft gebrochen wurde, wird es fortan auf weitere “Notstände” angewandt werden, in denen dann ebenfalls ein Gesundheits-/Lebensschutz (diesmal variiert als Generationenschutz, Freiheitsschutz oder Zukunftsschutz) uneingeschränkten Primat vor allen anderen Rechtsgütern erhalten soll, indem damit angeblich unabdingbare Einschnitte und Eingriffe gerechtfertig werden. Dass Corona ein “Plan” war und es eine “Plandemie” gab, mag großer Humbug sein – doch dieser Plan ist real. Auch wenn er im Aufspringen auf einen bereits rollenden Zug besteht.
Jetzt, in der Pandemie, sind es noch modellierte Infektionskurven und errechnete Covid-Folgen, die uns – nach Konsens einer “übergroßen Mehrzahl der Wissenschaftler” – akut drohen und deshalb die Maßnahmen alternativlos machen. Bald schon aber werden es modellierte Temperatur- oder CO2-/Methan-Emissionskurven sein, die – ebenfalls wieder nach Konsens einer “übergroßen Mehrzahl der Wissenschaftler” – eine akute Bedrohung das staatlich formulierten Schutzziels der Lebens- und Umweltrettung im Jahre 2035 oder später darstellen – und deshalb künftige Maßnahmen alternativlos machen.
Es ist kein Zufall, dass der inflationäre Gebrauch der Begriffe “Leugner” und “Verharmloser” bislang nur in zwei politischen Diskursbereichen derart massierte Anwendung fand: Beim Klima und bei Corona. Beides sind Staatsideologien, die Züge einer kollektiven Psychose oder zumindest einer Neurose tragen.
Grundrechte als Spielball höherer Zwecke
Und jetzt wird auch klar, warum der zweite Lockdown in Deutschland, ganz anders als in seinen umgebenden Nachbarländern und den meisten westlichen Staaten, mit derartiger Verve, Beharrlichkeit und Permanenz durchgezogen wird (er läuft über ein halbes Jahr und ist auf mindestens zwei weitere Monate angelegt): Deutschland trainiert quasi für das, was künftig zur Lebensnormalität gehören wird – und zwar erst recht, wenn ab Herbst eine grün geführte Bundesregierung am Drücker ist.
Und weil sich weder die hiesige Klimaschutzbewegung noch die Politik noch das Bundesverfassungsgericht von der störenden Tatsache beirren lassen, dass Deutschland nur einen Bruchteil von 2 Prozent aller Treibshausemissionen verantwortet und eine globale Herausforderung unmöglich durch eigene, noch so brachiale Opfer bewältigen kann, wird die Geisterfahrt mit dem Urteil nun sogar massiv beschleunigt. Der moralische Größenwahn, am deutschen Wesen möge das Klima genesen, hat die letzten Vernunftschranken eingerissen.
“Wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen”, lautet das credo infernale – selbst dann, wenn andere diesem Beispiel kaum folgen wollen. Entweder, weil sie nicht Kohleenergie oder auf intelligente, klimaschonende Konzepte wie die (ständig weiterentwickelte, rückstandsfreier und sicherer werdende) fast emissionsfreie Atomenergie verzichten wollen – oder weil sie, erst recht nach der Corona-Krise, nicht Willens sind, die eigene Wirtschaft und Wohlstand einer klimasozialistischen Schimäre zu opfern. Auf Nachahmung der lustvollen deutschen Selbstvernichtungsdekadenz hat keiner Lust.
Bisher konnte man sich immerhin noch darauf verlassen, dass die grünen Phantasmen eher in den Regierungen und Parlamenten blühen – und die Karlsruhe Verfassungshüter allzu übergriffigen Exzessen der Umweltextremisten einen Riegel vorschieben werden – als letzte Firewall dann eben unter Verweis auf die unveränderlichen und unveräußerlichen Artikel 1 bis 20 des Grundgesetzes. Seit vorgestern wissen wir: Diese Hoffnung hat sich in Luft aufgelöst. Die Grundrechte sind suspendiert, und die Richter in roten Roben tragen grüne Brillen.
Abgesang auf die soziale Marktwirtschaft
Auch bei den Verfassungsrichtern hat Corona offenbar alle Grenzen verwischt. Was nach dieser Krise auf jeden Fall bleiben wird, egal wie lange sie noch andauert, ist nämlich diese – nicht nur für liberale Staatsrechtler – bittere Lektion: Ab sofort dürfen grundgesetzliche Freiheiten im Namen “höherer Zwecke” geopfert oder dauersuspendiert werden; Zwecke, die von grünen Globalisten und NGO-Influencern in Konferenzen, von pubertierenden schulschwänzenden Klima-Fanatikern auf der Straße und von lebensfremden, staatsalimentierten Berufspolitikern in klimatisierten Plenarsälen festgelegt werden, und die ab sofort Gesetzesbindung entfalten. Das ist die eigentliche Botschaft des Urteils von Donnerstag.
Und es geht schon los: Nur Stunden nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil forderte der nordrhein-westfälische SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty laut “dts Nachrichtenagentur” bereits einen 30-Milliarden-Euro-Fonds “für Klimaschutz und Beschäftigung” – weil der Wandel “aktiv gestaltet” und “nicht dem Markt überlassen werden” dürfe. Hier wabert bereits der unappetitliche, faulige Gestank der Staatswirtschaft und des neuen Klimadirigismus herüber. Denn auch das ist für die Roten und Grünen Khmer ein segensreicher Nebeneffekt der Pandemie: Schuldenbremsen, Etatausgeglichenheit (“schwarze Null”), Sparsamkeit der öffentlichen Kassen sind für alle Zeiten außer Kraft gesetzt. Nachhaltigkeit gilt immer überall – aber nicht mehr in der Haushaltspolitik.
Und prompt melden sich auch die akademischen Kapazitäten und Vertreter der klimaökonomischen Schule zur Wort. Ganz so wie die Fridays-for-Future-Schreihälse, wenn auch distinguierter, wittern sie mit dem Karlsruher Urteil Morgenluft – und beginnen sogleich, die Regierenden vor sich herzutreiben. Die deutsche Politik müsse nun schnellstens “die Maßnahmen darlegen, mit denen sie die Klimaziele erreichen will“, befand gestern Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung gegenüber dem “Handelsblatt“. Nicht nur wegen des Urteils müssten die deutschen Emissionen noch stärker sinken, sondern auch wegen der Zielverschärfung der Europäischen Union. Ein zweiter Emissionshandel für Transport und Wärme auf Ebene der EU könne einen “glaubwürdigen Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2050” ermöglichen.
Und auch Martin Kesternich vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) forderte die Bundesregierung auf, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen mit konkreten politischen Maßnahmen zu hinterlegen; hierbei komme dem CO2-Preis als “Leitinstrument” eine Schlüsselrolle zu. Was besagter CO2-Preis für eine durch die nationale Corona-Selbstzerstörung in noch überhaupt nicht absehbarem Umfang geschädigte Volkswirtschaft bedeuten wird, vor allem für geringverdienende und prekäre Haushalte: das scheinen die Theoretiker und Strategen, die sich ebenso wie die politischen Entscheider krisensicherer Übertragungseinkünfte erfreuen, nicht im geringsten zu begreifen – und es interessiert sie auch nicht. Der planwirtschaftliche Lenkungseifer, durch Teuerungen für alle und Subventionen für wenige einen neuen Typus des “Staatsbetriebs” zu erschaffen, saugt auch noch den letzten marktwirtschaftlichen Relikten das Mark aus den Knochen.
Experten auf Linie
Die meisten Experten hierzulande, selbst “klimatisch” und grün durchdogmatisiert, können es gar nicht abwarten, noch mehr Gängelungen und Regulierungen auf den Weg zu bringen. So forderte etwa Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, der ebenfalls in Karlsruhe geklagt hatte, laut “dts” die Bundesregierung auf, nun sofort ihre “widersprüchliche Energie- und Klimaschutzpolitik” zu beenden. Anstatt den Klimaschutz und die Energiewende kontinuierlich zu blockieren und zu behindern, solle die Regierung endlich die “Chancen für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt” durch einen “ambitionierten Klimaschutz” erkennen. Dass dabei die größte Chance in Wahrheit die ist, die eigene Wettbewerbsfähigkeit auf Nimmerwiedersehen einzubüßen, bleibt unerwähnt.
Bundesregierung und Energiewirtschaft zeigen sich derweil über die konkreten Auswirkungen des Urteils zurückhaltend: Der Energiekonzern RWE etwa erwartet nicht, dass durch das Karlsruher Klimaurteil der Ausstieg aus der Kohleverstromung beschleunigt wird. “Für den Kohleausstieg gibt es bereits heute einen sehr konkreten Ausstiegspfad, der auch die Jahre nach 2030 umfasst“, so eine Konzern-Sprecherin; die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Verbindlichkeit der CO2-Reduktion nach 2030 sei für die Kohleverstromung bereits Realität.
Und für CDU-Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier scheint das Urteil sogar offene Türen eingerannt zu haben: “Ich habe schon im letzten September genau das vorgeschlagen, was das Bundesverfassungsgericht jetzt beschlossen hat“, schrieb er am Donnerstagabend auf Twitter, und rühmte sich, er habe eine “jahresscharfe Aufteilung der Reduktionsmengen bis 2050” vorgelegt, die sogar seinen “grünen Freunden zu weit” gegangen sei.
Wo also alle an einem Strang ziehen (und zwar in einer Richtung und nicht mehr, wie es in einer Demokratie eigentlich gesund und notwendig wäre, an seinen verschiedenen Enden), wo soviel Konsens und Eintracht sind, da ist der Weg in die Klimawahngesellschaft bereits vorgezeichnet. Das “buntgeschmückte Narrenschiff Utopia”, vor dem einst Franz-Josef Strauß im Kontext einer möglichen grünen Regierungsbeteiligung warnte, sticht blind in See – und vermutlich wird sogar die Kapitänin eine Grüne sein. Rette sich rechtzeitig, wer noch kann. “Doch Hoffnung macht euch keine – die ist verlor’n in diesem Land.” (DM)