Foto: Michael Müller (Regierender Bürgermeister Berlin) (über dts Nachrichtenagentur)

Shithole Berlin: Autokrat Müller missbrauchte Exekutive und Judikative

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Foto: Michael Müller (Regierender Bürgermeister Berlin) (über dts Nachrichtenagentur)

Dass auf Facebook beleidigt, gehetzt und unterirdisch ausgeteilt wird, davon können nicht nur Politiker ein Lied singen, es ist so – auch wenn es so dargestellt wird -, als seien die Bösewichte stets nur rechtspopulistische Nutzer (ganz im Gegenteil). Der Unterschied zwischen dem normalsterblichen User und dem Regierenden Bürgermeister Berlins, Michael Müller (SPD), ist jedoch der: Wenn letzterem ein Post nicht passt, dann setzt er alle Hebel in Bewegung, um Polizei und Justiz zur privaten Satisfaktion zu missbrauchen.

Immerhin bekam Müller von einem unabhängigen Richter – auch so etwas gibt es (noch) in Deutschland – jetzt die Quittung dafür: In Form der Feststellung, dass sein Vorgehen im betreffenden Fall rechtswidrig gewesen ist. Worum ging es? Im Februar 2020 Jahres wurde die Facebook-Nutzerin namens “Karina Fitzi” von einer nächtlichen brutalen Hausdurchsuchung auf Grundlage eines von Müller bei der Staatsanwaltschaft erwirkten Durchsuchungsbefehls überrascht. Das Landeskriminalamt vollstreckte hierbei den Willen des mimosenhaft gekränkten Bürgermeisters, der sich über einen Post von “Fitzi” geärgert hatte. Die “Welt” berichtete ausführlich über den bizarren und zugleich ganz typischen Fall.

Von linken Regierenden empfundene Majestätsbeleidigung vermag an der Spree also durchaus das in Gang zu setzen, was es sonst dort kaum mehr gibt: ein konsequentes un rabiates Vorgehen der Polizei, die sich ansonsten (bis auf hartes Durchgreifen gegen Querdenker) feige zurückhält – ob bei stationären Drogendealern, Clans oder linksradikalen Brisanten.

Auch bei der Ermittlung der Täterin “Fitzi” hatten die Kriminalbeamten zuvor erstaunliches Engagement bewiesen – und sodann wunschgemäß einen Amtsrichter gefunden, der die Durchsuchung genehmigte, wie die “Welt” schreibt. Inzwischen steht fest: Der Polizeieinsatz war rechtswidrig, die Einleitung des Ermittlungsverfahrens höchst zweifelhaft.

Behörden als Privatermittler

Grund für Müllers Rage war ein Post von April 2019 gewesen, indem “Fitzi” ein offenkundig manipuliertes Foto geteilt hatte, das Müller mit einem Schild zeigt, auf dem “Alle nach Berlin” stand – erkennbar nachbearbeitet, um den Eindruck zu erwecken, Müller habe sich im Rahmen der “Wir haben Platz”-Pro-Seenotrettungskampagne für die Verbringung von noch mehr Mittelmeerflüchtlingen in seine Pleite-Metropole ausgesprochen. Tatsächlich hatte sich Müller, der Aufschrift des Originalfotos nach, für den Berliner Kältebus stark gemacht. “Fitzi” scheint dies wahrscheinlich gar nicht gewusst zu haben. Abgesehen davon weiß jeder, dass Müllers eigener Senat tatsächlich politisch genau so handelt, wie es das Bild suggeriert – “alle” und “jeder” kommt tatsächlich nach Berlin -, doch das Foto war nun einmal eine Fälschung.

Für jeden anderen Betroffenen wäre, wenn er sich mit solchen Lappalien überhaupt abgibt, der Fall mit einer Meldung an Facebook nebst Löschantrag erledigt. Doch Müller nutzte seine Position aus, um die seinem grünen Koalitionsfreund und Justizsenator Dirk Behrendt unterstellte, weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in Marsch zu setzen. Eine groteske Ungleichbehandlung des Bürgers Müller – doch dass SPD-Apparatschiks ihre politische Karriereplanung unausgesprochen mit einer selbstverständlichen Anwartschaft auf Privilegien verbinden, ist eine sozialistische Binsenerfahrung. Nachdem dann die Strafkammer des Landgerichts die Hausdurchsuchung bei “Fitzi” für rechtswidrig erklärt hatte, behauptet die Staatsanwaltschaft plötzlich gegenüber der “Welt”, die ursprüngliche rechtliche Einschätzung des Verdachtsgrades sei “allein auf Grundlage des angezeigten Sachverhalts erfolgt, ohne Ansehung der anzeigenden Person“. Aber sicher doch!

Der Vorgang werfe jedenfalls, so die Zeitung, “eine Reihe von Fragen” auf – etwa, ob Müller lediglich “überreagiert” habe, oder ob sich die Staatsanwaltschaft hier zum “willfährigen Erfüllungsgehilfen der Politik” machen ließ. Auch stet die Frage im Raum, aus welchem Anlass Richter plötzlich Artikel 13 des Grundgesetzes (Unverletzlichkeit der Wohnung) aushebeln – und zwar ausnahmsweise einmal NICHT wegen Corona -, sobald der “Geschädigte” ein Spitzenpolitiker ist. Von der Frage nach Gültigkeit der Meinungsfreiheit ganz zu schweigen. (DM)

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