Ferien an der Ostsee - nur noch ein Traum? (Foto:Von Tarasova Mariya/Shutterstock)

Online-Petition: Sofortige Aufhebung des Beherbergungsverbots in MV

Von Anfang an hat die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern in der künstlich gezüchteten Pandemie auf Abschottung und Drangsalierung gesetzt. Ein ganz normales Vorgehen von Asozialisten wie Manuela Schwesig. Touristen sollten vergrault werden (auf sehr, sehr lange Zeit) und vor allen Dingen die Vermieter von Ferienwohnungen finanziell ruiniert werden.

Doch alle lassen sich das nicht gefallen, denn die Bestechung aus Steuergelder kommt eben nicht überall an.

Es läuft jetzt gerade unter dem Titel: SOFORTIGE AUFHEBUNG DES BEHERBERGUNGSVERBOTS IN MECKLENBURG VORPOMMERN FÜR PRIVATVERMIETER ! eine Online-Petition und dazu gibt es noch eine Pressemitteilung vom “Kutscherhaus am Meer” in Sassnitz:

Die Sonne scheint, die Inzidenzzahlen sinken. Ganz Deutschland öffnet. Ganz Deutschland? Nein, ein kleines Bundesland ganz im Norden sträubt sich vehement dagegen. Wenig Menschen auf weiter Fläche, Inzidenzahlen zum Teil weit unter 50, während in anderen Bundesländern Tourismus wieder möglich ist, bleibt in Mecklenburg-Vorpommern trotz der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens bis Mitte Juni alles dicht. Ministerpräsidentin Schwesig macht mit dieser Entscheidung dem vermeintlichen Tourismusland Nr. 1 den Garaus.

Dabei sieht die Bundesnotbremse eine Inzidenz von 100 vor, um touristische Beherbergungen zu untersagen. Wir liegen in Mecklenburg-Vorpommern landesweit darunter, in vielen Landkreisen wie Vorpommern-Rügen sogar weit (< 35). Es ist für uns nicht nachvollziehbar, welche Sondersituation in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen soll, die ein so gravierendes Abweichen von Bundesstandards nötig macht. Dieses wird weder von der Politik erklärt, noch von den Gerichten geklärt. Sachentscheidungen werden hinausgezögert, häufig werden formelle Gründe gesucht, um Klagen und Anträge abzulehnen. Der einstweilige Rechtsschutz vor den Gerichten funktioniert nicht mehr, ein wichtiges Instrument um sich als Bürger gegen politische Entscheidungen zeitnah wehren zu können.

Seit 7 Monate sind die Privatvermieter von Ferienimmobilien ohne Einnahmen. Nach Ostern fällt nun auch das Pfingstgeschäft aus, weil sich die Landesregierung weigert, die Corona-Beschränkungen fallen zu lassen. Dabei laufen die hohen Kosten wie etwa Zinsen, Steuern und Abgaben für die Vermieter weiter. Viele Menschen sind auf das Geld als einzige Einnahmequelle angewiesen, Förderungen oder Hilfen gibt es vom Staat für die Vermieter nicht. Die Reserven sind aufgebraucht, viele mussten sich zusätzlich verschulden.

Dabei sprechen für die Öffnung von Ferienwohnungen viele gute Gründe. Im Gegensatz zu Hotels findet in Ferienhäusern und Ferienwohnungen der Urlaub kontaktarm und mit großem Abstand statt. Damit wird auch Familien eine sichere und gesunde Auszeit vom belastenden (Corona)Alltag ermöglicht. Damit sind Vermieter keine Gefährder, sondern Teil der Lösung.

Obwohl 60 Prozent der Gäste in Mecklenburg-Vorpommern in Ferienwohnungen- und -häusern übernachten, und damit die Privatvermieter die Basis für den Erfolg des Tourismus in Mecklenburg Vorpommern sind, gibt es keine finanzstarke Lobby für die Vermieter. So werden deren Interessen bei den Kabinettssitzungen als Verhandlungsmasse genutzt und regelmäßig für die Interessen anderer Branchen verheizt. DEHOGA und Tourismusverband rühmen sich öffentlich damit, die Öffnung von Ferienwohnungen in der Vergangenheit verhindert zu haben, obwohl keine sachlichen Gründe gegen deren Wiedereröffnung vorlagen.

Die Petition hat das Ziel, möglichst viele Unterstützerunterschriften zu sammeln, um so den politisch-gesellschaftlichen Diskurs zum Vermietungs- und Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern voranzutreiben. Hier geht es nicht nur um die aktuelle Entwicklung, sondern auch präventiv darum, eine mögliche künftige Verbotspolitik auf eine sachlich differenzierte Eben zu heben.

Bitte diese Petition unterzeichnen:

https://www.openpetition.de/petition/online/sofortige-aufhebung-des-beherbergungsverbots-in-mecklenburg-vorpommern-fuer-privatvermieter

 

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