Jeder kennt diese Art von Fernsehsendungen, in denen die „100 spektakulärsten Momente“ oder „25 unglaublichsten Geschichten“ vorgestellt werden. Sollten die „10 absurdesten politischen Skandalurteile“ zusammengestellt werden, wäre die aktuelle Entscheidung zum Computerspiel der Bürgerbewegung EinProzent – dessen Name hier nicht mehr genannt werden darf – sicher ganz vorne mit dabei.
Ein Beitrag von EinProzent
- Im Eilverfahren wurde unser Antrag, die Indizierung unseres Computerspiels auszusetzen, abgelehnt. Die Begründung ist bizarr.
- BPjM-Mitglied erklärt, bei „politisch rechten Inhalten keine Kompromisse einzugehen“. Gericht: „Kein Neutralitätsverstoß!“
- Unterstützt unseren Prozess und helft uns, die Rechte der patriotischen Opposition friedlich zu verteidigen!
Wir wehren uns mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen die Zensur unseres Computerspiels, das 50.000-mal heruntergeladen wurde. Im Eilverfahren folgte das Verwaltungsgericht der absurden Argumentation der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Wir kämpfen weiter!
Die Dystopie ist real
Weil das in klassischer 2D-Optik gehaltene Jump’n’Run-Spiel die LGBTQIAK+-Community diskriminiere, wurde es auf Veranlassung des Inlandsgeheimdienstes prompt von der BPjM auf den Index gesetzt (mehr). Nachdem wir Klage einreichten, erklärte das zuständige Verwaltungsgericht Köln (VG) nun im Eilverfahren die bizarre Argumentation der Behörde für rechtmäßig.
Weil der Protagonist in einen „LGBTQIAK+-Distrikt“ gelange und dort die Warnung „Halte Dich nicht zu lange hier auf, sonst steckst Du Dich noch mit was an“ erscheine, würden nach Ansicht des VG „Menschen der unter LGBTQIAK+ erfassten Gruppen“ als zentrales und zu bekämpfendes Feindbild dargestellt. Außerdem erklärte das VG die Behauptung der BPjM, die Ausgestaltung des Spiels sei „sozialethisch nicht mehr vertretbar“ und „desorientierend für Jugendliche“ für nachvollziehbar.
Weiter heißt es: „Die Übernahme des gestalteten Feindbildes in das Verhalten von Jugendlichen und insbesondere ein drohender Empathieverlust wurden unter besonderer Berücksichtigung der zahlreichen Bezüge zur ‚Realen Welt‘ als wahrscheinlich eingeschätzt.“
So weit, so absurd. Doch damit nicht genug.
Gericht: „Keine Zweifel an politischer Neutralität“
Weil wir in unserem Schriftsatz auf die zahlreichen parteipolitischen Verstrickungen und die politischen öffentlichen Äußerungen der verantwortlichen Zensoren bei der BPjM hinwiesen, erklärten die Richter:
„Weder lassen sich aus den angeführten Parteimitgliedschaften, Freundschaften zu Politikern, Nutzen von Twitterhashtags (#NoAfD) oder Aussagen, bei ‚politisch rechten Inhalten keine Kompromisse einzugehen‘ einzelner Gremiumsmitglieder Belege für die fehlende Unparteilichkeit des Gremiums finden noch finden sich offensichtliche Hinweise, dass der Sachverhalt unrichtig ermittelt worden oder die Entscheidung widersprüchlich ist.“
Andersrum stellt man sich nun die Frage, was ein „Gremiumsmitglied“ denn tun müsste, damit eine fehlende Unparteilichkeit angenommen werden könnte. Nach der Anschauung der Richter bleiben da kaum noch Optionen offen. Wie kann dann ernsthaft gewährleistet werden, dass die BPjM nicht zur politischen Zensur missbraucht wird?
Richtig: Gar nicht!
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Nichtsdestotrotz lassen wir uns nicht von unserem Ziel abbringen. Denn „Ein Prozent“ steht für friedlichen Widerstand auf allen Ebenen – auch auf der juristischen! Wenn Gerichte Patrioten künftig mit absurden Begründungen den Schutz der Rechtsordnung verwehren, dann ist es an uns, diese fatale Entwicklung aufzuzeigen und den Bürgern diesen neuen linken Totalitarismus vor Augen zu führen!
https://www.einprozent-versand.de/detail/index/sArticle/106
KVLTGAMES: Neues Spiel, neues Glück
Motiviert durch den Erfolg des zensierten Spiels hat sich KVLTGAMES entschlossen, ein neues Spiel auf eigene Faust und spendengestützt zu entwickeln. Wer also beim Aufbau der rechten Gamingszene mitzuhelfen, sollte sich bei den österreichischen Kollegen umsehen. Sie sind bei Twitter sowie auf ihrer eigenen Homepage zu finden. Einfach „KVLTGAMES“ googlen. Eine Verlinkung muss hier aus juristischen Gründen leider entfallen.