Totalüberwachung (Symbolbild: shutterstock.com/Von Syda Productions)

Überwachung von Abgeordneten: Nur “ungeheuerlich” und “illegal”, wenn es nicht gegen die AfD geht

Wenn die Verfassungsschutzämter in Deutschland Abgeordnete der AfD – und damit die einzige substanzielle Opposition inner- und außerparlamentarisch – beobachten, selbst vertraulichste und persönliche Daten sammeln und sie als Verdachtsfall führen, dann dann ist dies aus Sicht der Medien hierzulande nicht mehr als recht und billig. Werden jedoch auch nur frei zugängliche, öffentliche Daten über Abgeordnete der Altparteien erfasst, dann ist dies ein “ungeheuerlicher Vorgang”. Geht es noch verlogener?

In Sachsen trat nun genau dieser Fall ein: Dort hat der Landesverfassungsschutz über den Wirtschaftsminister und SPD-Vorsitzenden Martin Dulig illegal Daten gesammelt, wie laut “Mitteldeutschem Rundfunk” (MDR) aus einem gestern vorgelegten Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages (PKK) hervorgeht. Dabei handelt es sich etwa um kritische Aussagen Duligs zum Umgang der sächsischen CDU mit dem Thema Rechtsextremismus. Noch während die Empörung darüber anlief, teilten die Dresdner Schlapphüte mit, dies sei noch nicht alles: Denn von der “illegalen Datensammlung” sei nicht nur nur Dulig, nahezu alle Abgeordneten des Landtages betroffen.

Aufgeflogen war die “Affäre” nur, weil der damalige Verfassungsschutzpräsident Gordion Meyer-Plath letzten Sommer mit der Innenrevision im Clinch lag – in Person des Aufsehers Dirk Martin-Christian. Dieser hatte sich über die die im Amt übliche Praxis der Speicherung “personenbezogener Daten” von Abgeordneten der AfD beklagt. Über den anschließenden Wirbel stürzte Meyer-Plath, und sein Nachfolger wurde ausgerechnet Martin-Christian. Die PKK wurde auf den Plan gerufen und überprüfte die Datensammlung. Als Resultat wurde nun bekannt: Nicht nur über AfD-Parlamentarier, sondern über nahezu allen Abgeordnete des sächsischen Landtages wurden “über viele Jahre…  öffentlich zugängliche Informationen, ohne dass eine nachrichtendienstliche Relevanz zugrunde gelegen hätte, sowie deren personenbezogene Daten, gespeichert.

Auch Facebook-Einträge, Tweets und Redebeiträge wurden gesammelt. Anders jedoch, als es bei der offiziellen Beobachtung der AfD durch den Bundesverfassungschutz seit deren Einstufung zum Verdachtsfall geschieht, betrafen diese Ermittlungen zu keinem Zeitpunkt vertrauliche Informationen, sondern nur jedermann zugängliche, öffentlich geäußerte oder gar offizielle Äußerungen und frei zugängliche Daten.

Dass die PKK nun von einer “gravierenden Grenzüberschreitung” spricht und die Medien voller Entrüstung über die “eindeutig illegale” Praxis des Landesamtes jammern, zeigt die Doppelmoral dieser “Demokraten”, für die es einerseits sakrosankte, unantastbare und unfehlbare Altparteien gibt, bei denen schon eine Art Archivierung zum Skandal wird – und dann eben die AfD, die zum Abschuss freigegeben werden darf, ohne dass sich ein Jurist oder parlamentarischer Ausschussvorsitzender darüber echauffiert. (D)

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