Totalüberwachung im Grenzverkehr per Handy – natürlich nur bei Deutschen und EU-Bürgern

Corona hat dazu beigetragen, reihenweise die Alpträume von Datenschützern Wirklichkeit werden zu lassen. Mit den Folgen sind die meisten deutschen akut durch die Corona-Schutzregeln betroffen, doch immer öfter macht sich der bereits erreichte Durchdringungsgrad der staatlichen Totalkontrolle schleichend auch in Alltagssituationen bemerkbar. Wer bislang angenommen hat, nur die jeweiligen Mobilfunk-Provider wären über die jeweiligen Aufenthaltsorte ihrer Kunden im Bilde, hat sich geschnitten.

Wer nämlich dieser Tage Roaming-Angebote in Anspruch nimmt und sich in ausländischen Mobilfunknetzen eingeloggt hat, der wird nach seiner Rückkehr ins Bundesgebiet bzw. in die erstbeste Funkwabe des deutschen Mobilfunknetzes prompt von einer „liebenswürdigen“, aufmerksamen SMS-Nachricht der Bundesregierung überrascht:

(Screenshot:Jouwatch)

Hintergrund dieses „Service“, mit dem die Pandemie-Realität gleich aufs Smartphone gespult wieder, ist die „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag„, wie die entsprechende Rechtsvorschrift aus dem Hause Jens Spahn heißt.

In dieser werden die Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze „im Rahmen des technisch Möglichen“ verpflichtet, ihren Kunden, die sich nach Nutzung eines ausländischen Mobilfunknetzes nach mehr als 24 Stunden wieder ins deutsche Mobilfunknetz einbuchen, „unverzüglich und barrierefrei eine Kurznachricht der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen„. Dasselbe gilt für Nutzer ausländischer Mobilfunknetze, die sich ins deutsche Mobilfunknetz einbuchen.

Reiseüberwachung im Staatsauftrag

Das eigentliche Bedenklichere an dieser Vorschrift ist, dass in ihr selbstverständlich eine jederzeitige Inkenntnissetzung des Staates über den Aufenthaltsort und damit das Reiseverhalten seiner Bürger konkludiert ist. Die Provider werden hier zu Wächtern, die potenzielle Beihilfe dazu leisten, dass jeder Deutsche im „kleinen Grenzverkehr“ – und selbst über die grüne Grenze – mal eben in Quarantäne gesteckt werden könnte, wenn es die entsprechenden Bestimmungen vorsehen. Von weiteren Sanktionen aus anderen Gründen, etwa bei „Verfassungsfeinden“, ganz abgesehen.

Kleine Ergänzung: Für illegale Migranten und „Geflüchtete“, die zwar mit Smartphone, aber oftmals ohne Identität immer noch allmonatlich zu Tausenden ins Land strömen, gilt dieser „Roaming-Service“ übrigens nicht, versteht sich. (DM)