Karl Lauterbach (SPD) (Foto: Imago)

Massentötungs-Vorwurf gegen die UEFA: Lauterbach bald ein Fall für die Gerichte?

Inzwischen ist der Punkt überschritten, da man sich über den Geistes- und Gemütszustand Karl Lauterbachs ernsthafte Gedanken machen muss – denn was er an Angstverhetzung und vorsätzlicher Verunsicherung der Öffentlichkeit zumutet, ist hochgradig verhaltensauffällig und pathologisch, und wenn hier keine mildernden Umstände eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit vorliegen, dann ist es sogar justiziabel: Jetzt erklärt Lauterbach, die UEFA sei “für den Tod von vielen Menschen verantwortlich”.

Als Grund nannte der SPD-“Gesundheitsexperte” den Umstand, dass viele Fans “eng stehen, sich umarmen und anschreien“. Es hätten sich “sicherlich Hunderte infiziert und diese infizieren jetzt wiederum Tausende“, so Lauterbach auf Twitter. Die UEFA trage daher die Verantwortung für zahllose künftige Tote. Eine juristisch nicht unproblematische, womöglich unterlassungspflichtige Anschuldigung, die der Verband keinesfalls ungeprüft und unkommentiert lassen sollte. Denn inzwischen verliert Lauterbach wirklich jedes Maß und Limit.

Zwar liegt – dank der von Lauterbach zur Nemesis heraufbeschworenen “Delta”-Variante – die 7-Tages-Inzidenz in Großbritannien bei 182 – bloß: Über den Realkrankheitswert oder symptomatische Fälle sagt dies nichts aus, und anders als vor noch sechs Monaten sind dort inzwischen rund zwei Drittel der Bevölkerung erstgeimpft, mit 48,2 Prozent immerhin fast die Hälfte vollständig. Deshalb liegt auch die Letalitätsquote der hospitalisierten schweren Verlaufsfälle mit 2,68 Prozent deutlich unter der von Ende 2020. Und: Die Positiv-Quote aller Tests liegt bei gerade einmal 2,3 Prozent.

Doch ganz davon abgesehen ignoriert Lauterbach bei seiner UEFA-Invektive auch noch ganz Wesentliches. Denn anscheinend hat der “verrückte Professor” vergessen, dass es sich bei den Stadionbesuchern um ausnahmslos Geimpfte, negativ Getestete oder Genesene handelt! Interessant also zu verfolgen, wie “hoch” Lauterbach den Nutzen der von ihm tagein, tagaus wie besessen propagierten Impfung (selbst für die Jüngsten) sowie der Testpflichtpraxis bewertet – wenn Menschen trotz pedantischer Befolgung dieser Routinen angeblich wegen ein paar fröhlicher Umarmungen bald verrecken werden. Lauterbach gestrigen Einlassungen beweisen einmal mehr, dass es ihm hier überhaupt nicht um eine epidemiologische Strategie geht – sondern sein größtes Problem jegliche Form von natürlichem, normalem Sozialverhalten und gesellschaftlicher Normalität darstellt.

Die Pandemie als Fest für Soziopathen

Denn für Lauterbach, der Soziopath, bot diese Pandemie die selbsttherapeutische Gelegenheit, sein gestörtes zwischenmenschliches Verhalten, seine Rolle als ewiger Sonderling endlich kompensieren und in einem allgemeinen Ausnahmezustand aufgehen zu lassen. Wenn keiner mehr feiert, locker interagiert und soziale Nähe auslebt, fällt Lauterbachs diesbezügliches Handicap auch nicht mehr ins Gewicht. Deshalb ist es für ihn anscheinend ein Horror, wenn Lockdowns, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Abstandsregeln schwinden. Er kann es gar nicht erwarten, bis die endlich wieder Krise herrscht.

Der Stuss, den er fast stündlich auf Twitter verbreitet, ist das eine. Dass ihm eine unverantwortliche Breitenwirkung ermöglicht wird, indem er von TV-, Netz- und Printmedien eine durch nichts begründbare öffentliche Präsenz geboten bekommt, dank der er seine schädlichen, kontraproduktiven und defätistischen Mutmaßungen und Unkenrufe verbreiten kann, ist das andere. Das Beste wäre es für Deutschland, wenn sich diese tragische Figur endlich ins Privatleben zurückzöge und uns mit seinen abstrusen Kassandrarufen verschont. Wobei man hierbei Kassandra Unrecht tut: Deren Los war es, die Zukunft zu sehen und vor ihr zu warnen, aber niemand wollte ihr glauben. Bei Lauterbach ist es genau umgekehrt: Ihm wird immer wieder geglaubt – obwohl er sich wieder und wieder geirrt hat.

Man darf jedenfalls gespannt sein, ob und wie die UEFA auf Lauterbachs halt- und maßlose Tötungsvorwürfe reagiert. Denn der Tatbestand der “falschen Verdächtigung” nach § 164 StGB dürfte hier eindeutig erfüllt sein; die entsprechende Rechtsnorm verbietet es explizit, vor einer öffentlichen Stelle bewusst den unwahren Eindruck zu erwecken, ein anderer habe eine Straftat begangen. Neben einer dringenden strafrechtlichen Prüfung soll und muss das Gebot der Stunde außerdem lauten: Lauterbach-Detox – und zwar aber dringend und auf allen Kanälen! (DM)

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