Hatte eine gute Zeit bei der AWO FFM, die darf jetzt bluten: Ex-Chef Jürgen Richter (Foto:Imago/brennweiteffm)

Quittung für jahrelangen Sozen-Filz: Gemeinnützigkeit der Frankfurter AWO aberkannt

Dass Luxus-Linke für ihre gelebte Heuchelei und verlogene Doppelmoral den Kopf hinhalten müssen, ist in diesem Staat äußerst selten geworden; man muss es schon gewaltig übertreiben, um als Genosse oder gutverdienender Salonsozialist auf Kosten der Gemeinheit zu straucheln. Der Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (AWO) jedoch ist dies gelungen. Jetzt folgt die Konsequenz: Die Frankfurter Oberfinanzdirektion hat dem AWO-Kreisverband rückwirkend für mehrere Jahre die Gemeinnützigkeit entzogen – mit der Folge, dass nun Hunderttausende, wenn nicht Millionen Euro an Steuerrückforderungen drohen.

Für den Saustall verantwortlich war der vor knapp zwei Jahren in den Fokus der Öffentlichkeit geratene ehemalige Frankfurter AWO-Boss, Jürgen Richter, der für eine barocke Amtsführung stand und den angeblich gemeinnützigen Betrieb als eine Art Selbstbedienungsladen verstand – inklusive “Luxus-Gehältern und abgezockter Kohle“, wie “Bild” schreibt. Von Richter und seinen “gierigen Bosse… wurde die Frankfurter Skandal-Awo über Jahre hinweg in den Abgrund gelenkt“, so die Zeitung.

Richters Nachfolger, die eigentlich Ordnung ins Chaos bringen wollten, müssen nun die Spätfolgen der Absahnerei und Liederlichkeit im Umgang mit Spenden, Beiträgen und Staatsgeldern büßen: Ihrem Kreisverband erkannte die Frankfurter Oberfinanzdirektion nun die Gemeinnützigkeit ab. Eigentlich keine Überraschung angesichts der Veruntreuung öffentlicher Gelder; so zockte die AWO etwa 902.219,60 Euro von der Stadt Frankfurt ab – durch doppelt kassierte Gehälter, Autos und Einkaufsgutscheine.

Als Richter 2018 gefeuert wurde, besaß er noch die Dreistigkeit, gegen seinen Rausschmiss zu klagen – und verlor erwartungsgemäß vor dem Frankfurter Arbeitsgericht. Der Ex-Chef ist Geschichte, doch seine “Altlasten” könnten den Verein teuer zu stehen kommen: Er muss nun alleine für 2014 bis 2018 Steuern “im sechsstelligen Bereich” zurückzahlen. Beruhigt sein können immerhin die AWO-Spender: Die durch ihre Spenden an den damals gemeinnützigen Trägerverein erlangten Steuervorteile werden nicht nachgefordert. (DM)

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