Ende eines Autorennens, hier bei einer Übung simuliert (Symbolbild:Imago/FutureImage)

Berlins gnadenlose Kuscheljustiz: Krimineller Raser aus U-Haft entlassen

Teilnahme an illegalen Autorennen im aufgemotzten 7er-BMW, über fünfeinhalb Kilometer Distanz mit Vollgas und massiv überhöhter Geschwindigkeit durch zwei Berliner Bezirke, anschließende Unfallflucht, und all das auch noch ohne Führerschein: Halil G. hätte sich ohne weiteres in die wachsende Riege der orientalischstämmigen Totraser einreihen können. Nur durch ein Wunder kam durch seine kriminelle Raserei im vergangenen Oktober niemand zu Tode. Dafür gab’s nun die “Quittung”: Sofortige Haftentlassung.

Grinsend durfte Halil G. in die Freiheit zurückkehren – weil der Haftrichter keinen Grund für weitere U-Haft sah. Und das, obwohl der PS-Psycho zuvor bereist vier Jahre und sieben Monate wegen fortgesetzten Fahrens ohne Führerschein im Knast gesessen hatte. Nicht nur ist also von ihm keine Einsicht oder Besserung zu erwarten; im Gegenteil ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Mann gleich die nächste Gelegenheit nutzen wird, sich seine lebensmüden “Kicks” zu verschaffen, und erneut Menschenleben massiv gefährdet.

Sollte es dazu kommen, dann gehört der Richter, der dies mit seinem Haftentlassungsbeschluss ermöglicht hat, gleich mit auf die Anklagebank. Denn dass hier Wiederholungsgefahr besteht, ist auch für juristische Laien eine Binse. “Das Video aus der Dashcam erinnert an das Videospiel Fast & Furious“, zitiert “Bild” den Berliner Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann, der in Berlin für die Fahndung nach den schlimmsten Raser-Gangs verantwortlich ist.

Szenen wie aus Fast & Furious

Seit 2017 die vormalige Ordnungswidrigkeit “Autorennen” in Deutschland zur Straftat erklärt wurde – strafbewehrt mit zu fünf Jahren Haft, bei Todesfolge sogar zehn Jahren – sollte man eigentlich mit abschreckenden Urteilen und Haftentscheidungen rechnen. Zumal seither auch extremes, rücksichtsloses Rasen ohne Renncharakter durch sogenannte Einzelraser strafbar ist, wie Winkelmann erklärt.

Eindeutiger und schwerwiegender als im Fall Halil G. ließe sich diese Strafvorschrift gar nicht erfüllen – doch die Hauptstadtjustiz zeigt wieder einmal, welche Welten zwischen dem gesetzgeberischen Handlungsspielraum und der faktischen Rechtssprechung liegen. Auch hier wieder betätigt sich die Justiz eher als Sozialarbeiterbehörde denn als Garant der Rechtspflege: “Ich gebe Ihnen die Chance, sich selbst zu stellen zur Strafverbüßung“, so der Richter zu Halil G. bei seiner Freilassung. Und wenn er die “Chance” nicht ergreift, bekommt er beim nächsten Mal eben eine neue. (DM)

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