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Corona-Maßnahmen: Eine Retrospektive

Seit nunmehr über einem Jahr beherrscht und spaltet das Thema Corona und die von der Politik festgelegten Maßnahmen, unter fortschreitender Aushebelung der grundgesetzlich verankerten Grund- und Freiheitsrechte, die Gesellschaft und destabilisiert zunehmend das soziale Miteinander. War anfangs noch eine gewisse Angst und Verunsicherung bezüglich des Schweregrades und den Auswirkungen des sogenannten Corona-Virus im Vergleich z.B. zum Influenza-Virus aufgrund der spärlichen Datenlage verständlich und nachvollziehbar, so sind – nach immer zahlreicheren Erkenntnissen, Informationen, Statistiken und Untersuchungen – die einschränkenden Corona-Maßnahmen schon lange nicht mehr logisch zu begründen.

Autor: Dirk Waßmann

Psychologisch beeindruckend und beängstigend zugleich ist die Tatsache, dass die fast tägliche und regierungskonforme Corona-Angst-Panik-Propaganda – ohne Hinzuziehung von „echten“ Experten – wohl offensichtlich dazu geführt hat, dass viele Menschen es wohl nicht mehr als notwendig erachten, den eigenen Denkapparat unabhängig von staatlich gelenkter Corona- und Impf-Propaganda zu nutzen und wenigstens Plausibilitätsprüfungen durchzuführen. Es gibt mittlerweile viele Beispiele und negative soziale Entwicklungen, welche seit geraumer Zeit als „neue Normalität“ der von der Mehrheits-Gesellschaft relativ stoisch ertragenen Maßnahmen ohne großen Widerstand „gelebt“ werden.

Der seit Jahrzehnten an vielen Autospiegeln vormals installierte Wunderbaum – als offensichtliches Statussymbol für subjektiv wohlriechendes Hygienebewusstsein – wurde längst durch „die Maske“ ersetzt, durch den Atemschutz, der im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Atmen schützt. War vor den Corona-Maßnahmen beim maskierten Betreten einer Bank ein von Bankangestellten unverzüglich ausgelöster Alarm die Folge, so wird heutzutage die Polizei oder das Ordnungsamt höchstens dann gerufen, falls völlig „Unmaskierte“ diesen sensiblen Bereich betreten. Dabei fühlen sich nicht immer nur Mitarbeiter einzelner Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen der staatlichen Repression gegen „Frei-Atmer“, zur rigorosen Durchsetzung der Corona-Verordnungen befugt, sondern es ist auch vermehrt ein größer werdendes Denunziantentum der lieben „Mitbürger“ zu verzeichnen.

Bereits im Mai 2020 hat sich der Autor von vielen Bürgern bei Beginn der Maskenpflicht anhören müssen, was denn wohl dagegensprechen würde, diesen Mundschutz (anfangs nur Schal, Tuch etc. obligatorisch) für lediglich vermutete 2 Wochen zu tragen. Der Autor – als gelernter Pessimist, also als Optimist mit Erfahrung, hat schon voriges Jahr zu bedenken gegeben, dass dieser Maskenzwang unter dem Deckmantel des Infektionsschutzgesetzes eine Maßnahme darstellt, die – politisch gewollt – zu weiteren und verschärften Maßnahmen führen würde, zumal diese Masken keinerlei signifikanten Schutz bieten. Die Bundesregierung hat auf Anfrage bisher auch keinerlei Veranlassung gesehen, einen wissenschaftlichen Beweis bzgl. der Wirksamkeit der Masken vorzulegen, um die verordnete Maskenpflicht überhaupt begründen zu können. Millionenschwere Maskendeals von Politikern, deren Angehörigen und Verwandten zählen nach Meinung des Verfassers jedenfalls nicht als plausible Begründung. Dagegen gibt es zahlreiche negative Begleiterscheinungen und Nebenwirkungen beim regelmäßigen Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, z.B. Sauerstoffmangel, CO2-Rückatmung oftmals mit Anstieg auf 5-stellige PPM-Werte (vor allem bei Kindern) nach nur wenigen Minuten, Pilzinfektionen, Entzündungen, Ekzeme und andere Hautkrankheiten, wobei z.B. arbeitsschutzrechtliche Vorgaben bzgl. Feststellungen bzw. Untersuchungen und Beratungen, ob jemand überhaupt die Maske gesundheitlich tragen darf, und wenn ja wie lange, gar nicht auf die verpflichtete Gesamtbevölkerung angewandt wurden.

Weiterhin scheint die besondere Gefährdung von Kindern beim Tragen der Atemschutzmasken – als Schutz vor dem natürlichen Atmen – unter Berücksichtigung des Totraumvolumens noch nicht ausreichend in das öffentliche Bewusstsein vorgedrungen zu sein. Es würde der Aufklärung auch dienlich sein, die den FFP2-Masken beiliegende Begleit- und Infotexte durchzulesen (sofern vorhanden) bzw. zusätzlich den angegebenen Web-Links für noch ausführlichere Informationen zu folgen. Dort kann man sich informieren, gegen welche Partikel diese Masken tatsächlich schützen. Weiterhin die Warnungen, dass bei falscher Anwendung (also auch Überschreiten der maximalen Tragezeit) gesundheitliche Schäden drohen, sogar bis zum Tod. Sogenannte – vor allem staatlich subventionierte – „Faktenchecker“ behaupten trotzdem das Gegenteil und beschwören die Wirksamkeit gegen Viren. Hersteller ändern mittlerweile – aufgrund der „aktuellen Pandemie-Situation“ ihre Beispieltätigkeiten bzgl. der FFP2-Maske zusätzlich auf „Umgang mit Schimmel, Bakterien und Viren der Risikogruppe 2 (Risikogruppe 3 in Ausnahmefällen)“. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Abgesehen davon sind die Masken oftmals mit den verschiedensten und für den Organismus schädlichen Chemikalien kontaminiert. Die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz außerhalb geschlossener Räume offenbart zudem entweder die totale Unkenntnis der Politik in Sachfragen, zumal keinerlei evidenzbasierte Begründungen vorhanden sind, oder dient einem weitaus böswilligeren Zweck.

War am Anfang der Corona-Maßnahmen noch die Glaubhaftmachung ohne Attest ausreichend, um gesundheitliche Gründe gegen das Tragen „der Maske“ zu rechtfertigen, so ist – im Laufe der fast monatlich immer umfangreicher mit Vorschriften anwachsenden Corona-Landesverordnungen – der Nachweis durch ein Attest, u.a. gegenüber privatwirtschaftlichen Unternehmen, zwingend erforderlich geworden. Vor einigen Jahren noch hätte kein Datenschutzbeauftragter jemals zugelassen, dass ärztliche Nachweise Unbefugten zur Einsicht vorgelegt werden müssen, noch private und höchstvertrauliche Daten unter dem Deckmantel der Kontaktverfolgung preisgegeben werden. Da aber zahlreiche Privatunternehmen, durch die in der jeweils gültigen Landesverordnung vorgeschriebenen Corona-Maßnahmen, zu Erfüllungsgehilfen und Beihilfe leistenden „Corona-Maßnahmen-Vollstrecker“ der völlig überzogenen und freiheitseinschränkenden Vorschriften des Staates „befördert“ wurden – Stichwort „Hausrecht“ – kann mittlerweile jedes Unternehmen, sogar noch über die jeweils aktuell geltenden Bestimmungen hinaus, noch schärfere Maßnahmen gegenüber der Bevölkerung verhängen, die lediglich als vormals freie Menschen nur weiterhin gerne am gesellschaftlichen Leben teilhaben wollen. Dabei werden nur „freiwillige“ Verschärfungen der Maßnahmen vom Gesetzgeber geduldet, mit einem Achselzucken, dass privatwirtschaftliche, zusätzliche Corona-Vorschriften freie Unternehmerentscheidungen seien, bei der sich der Staat nicht einmischen dürfe. Was für ein Hohn! Somit werden sogar in den Landesverordnungen eindeutig und explizit definierte Ausnahmetatbestände unterlaufen unter dem bekannten Motto: „Schlimmer geht immer!“

Viele Ärzte, welche vormals Masken-Atteste, z.B. bei Asthma oder ähnlichen gesundheitlichen Einschränkungen, ausgestellt haben, stellen seit geraumer Zeit prinzipiell keinerlei Atteste mehr aus. Dabei scheint es nunmehr völlig egal zu sein, ob der Patient schwere Lungenprobleme oder andere schwerwiegende Leiden oder Funktionsstörungen hat, die ein Masken-Tragen aus gesundheitlichen Gründen ausschließen. Diese Ärzte haben mit dem hippokratischen Eid wohl nicht mehr viel am Hut. Dafür sprechen auch diverse Schilder an Arztpraxen, dass man mit Krankheitssymptomen die Praxis bitte nicht mehr betreten, sondern lieber eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen soll. Patienten mit Masken-Attest dürfen teilweise – ohne Maske – nicht mehr in die Wartezimmer (oder werden gar nicht mehr behandelt!), sondern müssen draußen vor der Praxistür auf den Aufruf zur Behandlung warten. Strafe für das Nicht-Maske-Tragen muss natürlich sein! Dabei hat der Autor schon selbst feststellen müssen, dass sich vor der Praxistür manchmal nur das sogenannte Wetter befindet. Allerdings ist ein nettes Gespräch mit vorbeigehenden Passanten möglich, warum man denn vor einer Arztpraxis als fast „Aussätziger“ auf einem Stuhl nahe der Straße zu warten hat. Als Begründung fällt einem dazu nur ein, dass prinzipiell vormals titulierte Gesunde (heutzutage „asymptomatisch Erkrankte“) vielleicht ohne Maske für die Maskenträger im Wartezimmer anscheinend als potentiell gefährliche Lebensgefährder angesehen werden. Da die Maskenträger ja durch eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung offensichtlich geschützt sind, stellt sich natürlich die Frage, wen man denn überhaupt gefährdet? Nützt die Maske vielleicht doch nichts? Für etwaige Arztbesuche sollte man sich terminlich daher als „Maskenloser“ eine gute Wetter-App auf sein Smartphone laden, will man bei Gewitter nicht ein zusätzliches gesundheitliches Risiko auf sich nehmen.

Grund für diese Absurditäten ist offensichtlich einerseits die Tatsache, dass Ärzte, die sich noch als Dienstleister des Patienten verstehen, statt als Handlanger der Corona-Politik, diese oftmals sehr unter Druck gesetzt werden. Viele Ärzte müssen heutzutage mit Haus- und Praxisdurchsuchungen durch die Polizei rechnen, mit dem Vorwurf der Ausstellung von unrichtigen Gesundheitszeugnissen. Ärzte werden mit solchen totalitären Mitteln unter Druck gesetzt, keinerlei Atteste mehr auszustellen. Andererseits gibt es tatsächlich Ärzte, die – indoktriniert durch die wohl orchestrierte und fast tägliche Corona-Propaganda – die totalitären und die Gesellschaft spaltenden Maßnahmen nicht nur freiwillig mittragen, sondern – im vorauseilendem Gehorsam – den Patienten mit eigenen zusätzlichen Corona-Maßnahmen beglücken. Vorteil: Mittlerweile trennt sich die Spreu vom Weizen und man kann künftig besser entscheiden, wem man sein eigenes Leben zur Behandlung anvertraut: Den Handlangern der Politik oder den richtigen Ärzten, welche dem hippokratischen Eid noch Vorrang einräumen und bei denen der Patient noch an erster Stelle steht!

Wenn man sich die ganzen Corona-Landesverordnungen bzgl. der teils völlig unsinnigen und widersprüchlichen Maßnahmen und das gesteuerte Verhalten der Landesregierungen einmal genauer anschaut, dann fällt signifikant auf, dass das Virus offensichtlich mit einer Intelligenz gesegnet ist, die manche Politiker neidisch erblassen lassen müsste. Das Virus kann offensichtlich Uhrzeiten lesen, wann es aktiv zu sein hat, kennt die Wochentage, an denen es „frei“ hat, ist nicht ansteckend, wenn die Menschen sitzen bzw. stehen, oder beim Rauchen oder der Nahrungsaufnahme. Im Restaurant auf den Gängen ist es gefährlich, am Tisch setzt es sich gleich mit hin und pausiert. Es kann sogar zwischen „guten Demos“ (da geht es gar nicht erst hin!) und „schlechten Demos“ (Corona-Maßnahmengegner – da ist das Virus aber sowas von aktiv!) unterscheiden. Deshalb werden mittlerweile schlechte Demos, die das Virus – und die Bundesregierung – nicht mag, rigoros verboten, während die guten Gegendemos (wohlgemerkt ohne „Hauptdemo“) offensichtlich ohne große Einschränkungen genehmigt und mit freundlicher Unterstützung durch die Polizei friedlich begleitet werden, während bei „schlechten Demos“ von Kritikern der Corona-Maßnahmen friedliche Demonstranten teils mit brutaler Gewalt niedergeknüppelt werden. Um auch ´mal etwas Positives über das Corona-Virus zu berichten: Corona hat offensichtlich – will man den verfügbaren offiziellen Statistiken Glauben schenken – die Grippe besiegt! Auch andere schwere Krankheiten scheint es seit Corona nicht mehr zu geben, da deren Erwähnung in den Medien höchstens nur noch marginal ist. Corona hat anscheinend die absolute Deutungshoheit über das weltweite Krankheitsgeschehen erlangt!

Die Angstpolitik, um die Corona-Maßnahmen im Rahmen der – losgelöst von den tatsächlichen Verhältnissen – willkürlich ausgerufenen und vermeintlich epidemischen Lage nationaler Tragweite begründen und durchsetzen zu können, war nachweislich von Anfang an geplant, wie ein geheimes Strategie-Papier des Bundesinnenministeriums von April 2020 belegt. Darin heißt es u.a., dass der Worst Case mit allen Folgen für die Bevölkerung in Deutschland UNMISSVERSTÄNDLICH zu verdeutlichen ist. Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die Gesellschaft verdeutlicht werden! Und man müsse klarmachen, dass viele Menschen, qualvoll um Luft ringend, zu Hause sterben! Bereits am Anfang, bei Einführung der AHA-Regeln, haben die Ministerien und die Bundesregierung auf Plakaten unmissverständlich klargemacht, dass diese Regeln solange gelten, bis ein Impfstoff als alleiniger Heilsbringer verfügbar ist. Das Immunsystem des Menschen hat leider ausgedient!

Auch wenn es natürlich bedauerlich ist, dass Menschen – vornehmlich im hohen Alter – an Krankheiten, zumal mit Vorerkrankungen, sterben können, so wird man dieses politisch wohl eher nicht verhindern können. Eine 0-Covid-Inzidenz kann also nur von politischen Traumtänzern gefordert werden, wobei der sogenannte Inzidenz-Wert – wie auch der PCR-Test – überhaupt nicht geeignet ist, das wahre Krankheitsgeschehen durch Corona tatsächlich abzubilden, geschweige denn überhaupt Grundrechtseinschränkungen durch gesetzlich verordnete Corona-Maßnahmen zu verhängen und zu rechtfertigen, zumal das Parlament nicht ausreichend beteiligt ist, da überwiegend in Ministerkonferenzen über die einer Demokratie unwürdigen Maßnahmen beschlossen wird. Der PCR-Test ist zudem überhaupt nicht für diagnostische Zwecke ohne weitergehende Untersuchungen zugelassen, was mittlerweile doch einige Länder und Organisationen begriffen haben. Positive PCR-Tests in Verbindung mit einem hohen CT-Wert (Testzyklen zur Bestimmung der Viruslast), ergeben kein Gefährdungspotential für andere Personen. Nicht jede Infektion einer Person an SARS-CoV-2 bedeutet also eine potenzielle Ansteckungsgefahr für andere Menschen.

Das Oberlandesgericht Linz hat weiterhin festgestellt, dass es an einer Übertragbarkeit der Krankheit mangelt, wenn keine Ansteckungsgefahr besteht. Vielmehr entscheidet die Viruslast – also der CT-Wert – über eine Gefährdung. Ist dieser Wert über 30, kann keine Person infiziert werden.

Ganz schlimm ist weiterhin seit über einem Jahr die Corona-Regierungspropaganda, die jede damalige Sendung „Der schwarze Kanal“ mit Karl-Eduard von Schnitzler locker in den Schatten stellt. Alle bisher verfügbaren Fakten, Statistiken, Untersuchungen und amtliche Auswertungen belegen mittlerweile eindeutig, dass diese Corona-Impf-Regierungspropaganda die Menschen willkürlich und vorsätzlich belügt bzw. die wahren Verhältnisse verschleiert. Da werden Sterbestatistiken über saisonale Krankheitszeiträume akkumuliert, es wird nicht unterschieden, ob an oder mit Corona verstorben, Politiker und Prominente lassen sich weltweit nachweislich (und einige sogar mehrfach) öffentlichkeitswirksam Fake-Impfungen verpassen, signifikante Übersterblichkeit gibt es nicht, genau wie eine nicht vorhandene Überlastung des bundesweiten Gesundheitssystems aufgrund von Corona, die ja die ganzen Corona-Maßnahmen primär begründen soll. Ganz im Gegenteil: Zahlreiche Krankenhäuser wurden während der angeblich schlimmsten Pandemie aller Zeiten geschlossen, tausende Mitarbeiter im Gesundheitsdienst wurden „freigestellt“ bzw. in Kurzarbeit geschickt, Intensivbetten abgebaut, damit die Krankenhäuser eine gewünscht hohe Auslastung nachweisen können, um gesetzlich geschaffene, finanzielle Anreize in Anspruch nehmen zu können. Das System ist ganz einfach: Baut man die Intensivbetten offiziell ab, steigt automatisch die gewünschte Gesamt-Auslastung, und damit die finanzielle Entlohnung. Das hat aber nichts mit Corona zu tun, sondern primär mit regionalen Überlastungen durch den massiven Abbau bzw. zu geringen Personalschlüssel im Pflegebereich der letzten Jahre, dessen Auswirkungen schon bei den letzten Grippewellen eindeutig sichtbar wurden. Eine schlechte Entlohnung der Pflegeberufe verstärkt dazu noch die Probleme.

Die von der Politik verordneten Corona-Maßnahmen zielen durch massive Einschränkungen der grundgesetzlich verbrieften Freiheitsrechte darauf ab, dass sich möglichst jeder mit einer nur bedingt bzw. per Notfallzulassung in Verkehr gebrachten Substanz impfen lässt, die überhaupt nicht mit einem herkömmlichen Impfstoff verglichen werden kann. Die somit zur Impfung genötigte Bevölkerung, zur Wiedererlangung der entzogenen Grundrechte, wird somit zum Teilnehmer einer Testreihe, dessen Ausgang noch ungewiss ist.

Die EudraVigilance (Informationsnetzwerk der EMA -› Europäische Arzneimittel-Agentur) führt zudem ca. annähernd 750.000 Impfschadenfälle für die vier über die EMA zugelassenen Covid-19-Impfstoffe auf (Stand: 24 Juli 2021). Unter Berücksichtigung der plötzlich und ohne Begründung durchgeführten Löschung von Daten zu Impfnebenwirkungen aus der EMA-Datenbank müsste es sich zum gleichen Stichtag sogar um über 830.000 Fälle handeln, darunter wurden über 10.000 Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung registriert. Die Dunkelziffer bzw. Abbildung der tatsächlichen Situation bzgl. der Melderaten dürfte um ein Vielfaches höher sein. Ein Faktor zwischen 10 bis 100 dürfte nicht unrealistisch sein.

Trotzdem werden immer mehr Menschen – auch unter Androhung der Vernichtung ihrer wirtschaftlichen Existenz – dazu genötigt, sich impfen zu lassen. Eine freie Entscheidungsmöglichkeit zur Unversehrtheit des eigenen Körpers scheint bei angedrohtem Arbeitsplatzverlust und gesetzlicher Legitimation mittlerweile ausgeschlossen. Die Politik bestimmt, wann eine Pandemie anfängt und aufhört, nicht das Virus selbst. Für die Impfstoffe sind von der EMA bereits Entwicklungspläne verabschiedet worden, welche die Impfstoff-Hersteller verpflichtet, ihre Impfstoffe für Minderjährige von Geburt an bis unter 18 Jahren zu erproben; die Ergebnisse müssen im Verlauf von 2024 (bzw. 2025 im Fall von Novavax) vorliegen. Kinder unterliegen (Baden-Württemberg) bereits schon jetzt teilweise einem absoluten (indirekten) Impfzwang, da es in Schulen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot gibt, sollten die Schüler keine medizinische Maske tragen – oder die weder einen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Diese Schüler sind nicht berechtigt, ihre Schulpflicht durch Teilnahme am Fernunterricht zu erfüllen. Die Nichterfüllung der Schulpflicht in der Präsenz aufgrund der Zutritts- und Teilnahmeverbote gilt als Verletzung der Schulbesuchspflicht. So kann man natürlich auch den angeblich nicht vorhandenen Impfzwang durchsetzen! Kinder und Jugendliche werden ebenfalls schon ohne elterliche Zustimmung geimpft. Die sogenannte 3G-Regel (geimpft, getestet, genesen) dient ebenfalls der Umsetzung des Impfzwanges, den es offiziell natürlich überhaupt nicht gibt! Kann natürlich jeder selbst entscheiden, ob er an Veranstaltungen oder überhaupt am gesellschaftlichen Leben noch teilhaben will. Aus der 3G-Regel wird künftig – bei willkürlich festgelegten Inzidenzen und Krankenhaus-Auslastung – die 2G-Regel, dann haben nur noch Geimpfte und Genesene (½ Jahr Gnadenfrist!) Zutritt! Da der Genesenen-Status automatisch abläuft, Tests dann auch keinen Zutritt mehr erlauben, handelt es sich de facto künftig um die 1G-Regel (geimpft).

Einige Politiker, vielmehr sich immer häufiger selbst outende Corona-Möchtegern-Diktatoren, haben bereits angekündigt, dass der Prozess des Impfens mehrfach und auch mehrere Jahre gehen muss. Niemand muss also denken, zweimal gepiekst und das war´s schon. Das wird Alltag der nächsten Jahre werden. Völlig nebensächlich daher die Tatsache, dass Geimpfte weiterhin ansteckend sein können, sich selbst infizieren können und die versprochene Impfwirkung wohl doch nicht solange anhält wie vermutet. Deshalb werden schon jetzt regelmäßige „Booster-Impfungen“ angekündigt. Weil Geimpfte zu oft positiv getestet werden, änderte man zudem einfach die Test-Richtlinien. Von daher muss die Angst- und Panikmache durch alle Klabauterbachs der Welt sogar verstärkt fortgesetzt werden, und zwar anscheinend solange, bis es keine Zahlen mehr für die nächste Welle und keinen griechischen Buchstaben mehr für die nächsten Mutationen gibt.

Mit der – inkl. Begründungen 78-seitigen – „Corona-Bekämpfungsverordnung“ (Corona-BekämpfVO) des Landes Schleswig-Holstein vom 25. Juni 2021 wurde mit Datenstand vom 23. Juni 2021 lediglich eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 4,0 festgestellt. Zur Klarstellung: Bei lediglich 4 (falsch-)positiven Testergebnissen pro 100000 Einwohnern im Zeitraum von einer Woche hört der Corona-Wahnsinn immer noch nicht auf, weshalb sich der Verdacht aufdrängt, dass dieses Land mit voller Absicht der politisch Verantwortlichen in den wirtschaftlichen und sozial-gesellschaftlichen Ruin getrieben wird, um offensichtlich andere Interessen durchzusetzen, die primär nichts mit dem Schutz der Bevölkerung zu tun haben.

Fazit: Wer seine Grundrechte und Freiheiten aus Bequemlichkeit und trügerischer Hoffnung auf Besserung der Zustände scheibchenweise hergibt, der wird sie am Ende als Ganzes verlieren. Wer aus der Geschichte nichts lernt, ist dazu gezwungen, die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen.

Für die seit über einem Jahr beschlossenen und durchgeführten Corona-Maßnahmen fehlen evidenzbasierte, wissenschaftlich unabhängige Beweise, welche die stark freiheitseinschränkenden Maßnahmen rechtfertigen könnten. Die weiterhin aufrechterhaltene „epidemische Lage nationaler Tragweite“ ist insofern mit sofortiger Wirkung zu beenden und die Corona-Verordnungen der Bundesländer sind – ebenso wie alle sich gegen die Grund- und Freiheitsrechte richtenden gesetzlichen Bestimmungen – ersatzlos zu streichen.