Im Qurantäneknast: Für Ungeimpfte Arbeitnehmer der finanzielle Ruin? (Symbolbild:Imago)

Impfapartheid im Job: Keine Gehaltsentschädigung für ungeimpfte Arbeitnehmer in Quarantäne

Die Entrechtung Ungeimpfter erreicht die Arbeitswelt: Neben Mobbing und Gruppendruck, der sich bis zum Psychoterror steigert, werden nun auch arbeitsrechtliche Ungleichbehandlungen zur Ausgestaltung der neuen Gesundheitsapartheid populär. So verlieren ungeimpfte Arbeitnehmer, die in Quarantäne müssen, ihr Anspruch auf Gehaltsentschädigung. Das Problem stellt sich Ungeimpfte, die von zuhause aus arbeiten, allerdings nicht. Soll so der Absonderung und Isolation Vorschub geleistet werden?

Wer als Ungeimpfter keine finanziellen Einbussen riskiert, soll sich also am besten um Isolation zuhause im Homeoffice bemühen. Diese Möglichkeit jedoch bietet sich nur den allerwenigsten Arbeitnehmern; in den meisten Fällen wollen, sollen oder müssen sie ja mit den Kollegen vor Ort arbeiten – im Betrieb, an der Werkbank oder im Büro. Und eben dort schlägt künftig die Zweiklassengesellschaft voll durch.

Denn tatsächlich kann der, der “kein Impfangebot wahrnimmt“, jeden Anspruch auf Entschädigungen für Verdienstausfälle verlieren, die er im Fall einer Quarantäne erleidet. Das berichtet die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (FAZ) unter Berufung auf die Einschätzung der Münchner Rechtsanwältin Anne-Franziska Weber vom Rechts- und Steuerberatungsunternehmen Ecovis. Diese erklärt die Hintergründe der politisch genau so gewollten Ungleichbehandlung – und die liegen im Infektionsschutzgesetz.

Abkehr vom Solidarprinzip

Dieses verpflichtet normalerweise den Arbeitgeber, Mitarbeiter zu entschädigen, wenn diese vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden und daher beruflich ausfallen. Die während der Quarantäne gezahlten Entschädigungen können Unternehmen sich vom Staat erstatten lassen, so die FAZ, und zwar “in Höhe des Nettoverdiensts bis zu sechs Wochen, einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge“. Durch die Impfung nun trägt der Arbeitnehmer dafür Sorge, dass er nicht mehr in Quarantäne muss (so zumindest die Annahme des Gesetzgebers, die von einer in der Realität längst widerlegten Impfwirkung ausgeht). Indem Ungeimpfte diese Möglichkeit ausschlagen, erlegen sie dem Arbeitgeber ein vermeidbares Kostenrisiko auf, für dessen Erstattung sie weder diesen noch die Gemeinschaft in Anspruch nehmen können.

Eine dreiste Abkehr vom Solidarprinzip also, die selbst dann höchst bedenklich wäre, wenn die Impfung auch nur annähernd das hielte, was man sich von ihr versprochen hat. Indem jedoch zunehmend auch Geimpfte erkranken und das Virus weitergeben können, ist die gesamte juristische Argumentationskette ohnehin hinfällig. Die Nichterstattung des Gehaltsanspruchs von quarantanisierten Ungeimpften ist nichts anderes als eine Diskriminierung im Arbeitsleben, und zwar in einer Schärfe, wie es sie seit 1945 in Deutschland nicht mehr gegeben hat. (DM)

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