Deutschland, deine Richter... (Symbolfoto: Durch Denis Simonov/Shutterstock)

Trotz Pandemie: Mehr Ermittlungsverfahren abgeschlossen

Wenn drei Dinge in Deutschland immer funktionieren, auch wenn alles andere zusammenbricht, dann sind das das Finanzamt, die Polizei und die Justiz, weil diese drei Bereiche für die Bundesregierung unerlässlich sind, um die Untertanen bei der Stange zu halten:

Im Jahr 2020 konnten die Staatsanwaltschaften in Deutschland deshalb wohl auch 5,0 Millionen Ermittlungsverfahren in Strafsachen abschließen. Das waren sogar 1,2 Prozent mehr erledigte Verfahren als im Vorjahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag mit. Die Anteile der Deliktarten waren ähnlich wie im Jahr 2019: Knapp ein Drittel (31,6 Prozent) bezog sich auf Eigentums- und Vermögensdelikte, gefolgt von Straßenverkehrsdelikten mit 17,4 Prozent, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit mit 9,3 Prozent sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit 8,6 Prozent der erledigten Verfahren.

Hinter der Gesamtzunahme stehen teils gegenläufige Entwicklungen auf Ebene der Straftatengruppen. Einige Straftatengruppen mit relativ geringem Anteil an der Gesamtzahl erledigter Verfahren verzeichneten gegenüber 2019 vergleichsweise hohe prozentuale Zuwächse. Beispielsweise stieg die Zahl der erledigten Verfahren in Staatsschutzsachen um 30,6 Prozent auf 46.000. Dagegen wirkte sich der Rückgang im Bereich der Straßenverkehrsdelikte um 3,3 Prozent auf 868.000 Verfahren dämpfend auf die Gesamtentwicklung aus.

Der Rückgang dürfte unter anderem mit dem niedrigeren Verkehrsaufkommen infolge der Corona-Pandemie zusammenhängen, so die Statistiker. In 81,6 Prozent aller erledigten Fälle im Jahr 2020 hatten Polizeidienststellen die Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaften übergeben. Die übrigen Verfahren wurden von Staatsanwaltschaften selbst, von Steuer- beziehungsweise Zollfahndungsstellen oder Verwaltungsbehörden eingeleitet.

Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren endeten 2020 mit einer Verfahrenseinstellung. Einstellungen mit Auflage (3,2 Prozent), Einstellungen ohne Auflage (24,3 Prozent) und Einstellungen mangels Tatverdacht (28,9 Prozent) oder wegen Schuldunfähigkeit (0,3 Prozent) machten zusammen 56,6 Prozent aller Verfahrenserledigungen aus. 19,2 Prozent der Verfahren endeten mit einer Anklage beziehungsweise einem Strafbefehlsantrag oder einem Antrag auf ein besonderes Verfahren und 24,1 Prozent auf andere Art (zum Beispiel mit der Abgabe an eine andere Staatsanwaltschaft).

Da geht bestimmt noch was, noch ist die Pandemie ja nicht beendet. (Mit Material von dts)

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