Corona-Geschäfte (Bild: shutterstock.com/ Von mundissima)
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Pfizer-Impfstoff-Zulassung entpuppt sich als Trick!

Die Meldung ging kürzlich um die Welt und die US-Arzneimittelbehörde (FDA) verkündete es stolz auf ihrer Webseite: sie hat erstmals einen Covid-19-Gen-Impfstoff zugelassen. Jenen von Pfizer. Recherchiert man aber im Detail und findet das FDA-Schreiben an Pfizer, ergibt sich folgendes Bild: Die Notfall-Zulassung des bisher verimpften Pfizer BioNTech-mRNA-Serums für Impflinge ab 12 Jahren wurde verlängert. Parallel dazu wurde der Lizenz-Antrag von Pfizer für die Vermarktung des Zwillings-Serums „Comirnaty“ genehmigt, das ebenso eine Notfall-Zulassung hat.

Von Kornelia Kirchweger für Wochenblick.at

  • Trickreiche „Vollzulassung“ der Pfizer-Impfung
  • Mit rechtlicher Spezial-Konstruktion
  • Vermarktung legal möglich
  • Gleichzeitig auch Notfall-Genehmigung
  • Pfizer bleibt frei von Haftung
  • Zahnloses Meldesystem für Nebenwirkungen

Manipulative Ankündigung

Auf der FDA-Webseite heißt es dazu: „Heute hat die FDA den ersten COVID-19-Impfstoff zugelassen. Der Impfstoff ist als Pfizer-BioNTech COVID-19-Impfstoff bekannt und wird jetzt als Comirnaty zur Vorbeugung der COVID-19-Krankheit bei Personen ab 16 Jahren auf den Markt gebracht.“ Der Impfstoff bleibt aber weiterhin in der Notfallgenehmigung (EUA), einschließlich für Personen im Alter von 12 bis 15 Jahren und für die Verabreichung einer dritten Dosis bei bestimmten immungeschwächten Personen.

Freifahrtschein für Pfizer

Im Genehmigungs-Schreiben der FDA an Pfizer ist dann die Rede von zwei Seren: Dem bisher verimpften Pfizer BioNTech und der „Neuschöpfung“ Comirnaty. Beide Seren haben die gleiche Formel und dürfen – austauschbar – in den Impfserien verwendet werden. Beide Produkte unterscheiden sich nur sehr geringfügig, damit auch rechtlich. Pfizer hat damit freie Fahrt, ohne jede Haftung, die ja im Rahmen der Notfall-Berechtigung wegfällt. Der Konzern darf das Comirnaty-Produkt ganz legal vermarkten, während es „im Rahmen der Notfall-Berechtigung für bestimmte Verwendungen genehmigt ist, die nicht im Lizenzvertrag enthalten sind“.

Griff in die Super-Trickkiste

Pfizer und FDA haben bei dieser Konstruktion besonders tief in die Trickkiste gegriffen. Man „splittete“ rechtlich einen vorhandenen Impfstoff, der sich angeblich nur geringfügig unterscheidet, erteilt dem einen (Comirnaty) eine Marktzulassung, behält ihn aber, gemeinsam mit dem „Original“, in der Notfall-Berechtigung. Das verkündet man dann als „Voll-Zulassung“. Auch interessant: Im FDA-Schreiben, auf Seite 6, wird hervorgehoben, dass Impfanbieter die beiden Seren ohne individuelle Verschreibung jedem Impfstoffempfänger verabreichen können. Möglicherweise soll damit die beliebte gentechnologische Massenbehandlung von Straßenpublikum in Pubs, Kirchen, Strandbädern oder bei Konzerten abgesichert werden.

Zahnlose Meldepflicht

Im FDA-Schreiben wird Pfizer zur Meldung bestimmter Fälle an das US-Register für Impf-Nebenwirkungen (VAERS) verpflichtet: Schwerwiegende Nebenwirkungen (egal ob sie der Impfung zugeordnet werden), Fälle von entzündlichem Multisystem-Syndrom bei Kindern und Erwachsenen (kann tödlich enden) und Fälle von Covid-19 (Impfdurchbrüche) die zu Hospitalisierung oder Tod führen. Dies muss bis spätestens 15 Kalendertage nach Erhalt der Information erfolgen. Das klingt zwar schön streng, hängt aber ganz vom Pflichtbewusstsein der Krankenhäuser bzw. Ärzte ab. Wie bekannt, wird vielfach nur ein kleiner Teil der Nebenwirkungen gemeldet. Auch bei Todesfällen wird häufig ein Zusammenhang mit der Impfung negiert und von einer Meldung abgesehen.

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