Foto: Menschen mit Maske (über dts Nachrichtenagentur)

VZBV gegen höhere Versicherungsbeiträge für Ungeimpfte

Berlin – Man bekommt so allmählich das Gefühl, dass es in Deutschland Leute gibt, die Ungeimpfte am liebsten elendig krepieren lassen würden. Aber Gott sei Dank denken nicht alle so. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat sich jetzt zum Beispiel gegen Vorschläge gewandt, unterschiedliche Versicherungstarife für Geimpfte und Ungeimpfte einzuführen.

“Sich jetzt mit Ungeimpften einen Einzelfall herauszugreifen, ist nicht zielführend”, sagte der Versicherungsexperte des VZBV, Lars Gatschke, dem “Handelsblatt” (Mittwochsausgabe). Dann müsste man auch in anderen Fällen, zum Beispiel bei Masern, spezielle Tarife vorsehen.

“Es gibt keine Pflicht, gesund zu leben. Das wäre auch nicht mit der Risikoeinteilung der privaten Krankenversicherung in Einklang zu bringen.” Die Kunden würden bei Vertragsbeginn eingestuft.

Verschlechtere sich danach der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers, trage der Versicherer das Kostenrisiko. “Alles andere wäre ein absoluter Bruch mit dem Versicherungssystem”, so der VZBV-Experte.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die 2G-Regel hingegen für öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen für grundgesetzkonform. Das sagte er dem Portal “Business Insider”. Papier war bis 2010 Präsident des Verfassungsgerichts und gilt nach wie vor als einer der wichtigsten Staatsrechtler Deutschlands.

“Der Staat ist von Verfassungs wegen nicht verpflichtet, die nicht-geimpften, aber negativ getesteten Personen in jedem Fall den geimpften und genesenen Personen gleichzustellen”, so der Jurist. Er könne unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte 2G-Lösung bei der Nutzung von öffentlichen Einrichtungen oder dem Besuch von Veranstaltungen verbindlich vorschreiben, so der Jurist. Doch diese Eingriffe könnten rechtlich nicht mit dem Schutz der Ungeimpften selbst begründet werden: “Der Staat darf sich nicht als fürsorgender Vormund gerieren.”

Rechtlich vertretbar seien sie nur dann, wenn durch die Ungeimpften eine Gefahr für “das allgemeine Wohl” ausgeht, so Papier weiter. Die Höhe der Inzidenz – also die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus – alleine tauge jedoch nicht als Kennzahl, um diese Eingriffe zu begründen. Negative Corona-Tests hält Papier für nicht ausreichend, um Ungeimpfte genauso zu behandeln wie Getestete oder Genesene.

Denn “nach dem aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand bietet jedenfalls der sogenannte Anti-Gen-Test keine wirkliche Genauigkeit”, so Papiers Begründung. Und weiter: “Zum anderen ist nicht sichergestellt, dass in jedem Fall eine exakte Anwendung dieses Tests erfolgte, sodass auch aus diesem Grunde eine zuverlässige Genauigkeit im Hinblick auf eine mögliche Infektion fehlt.” Pauschale Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder gar ein Lockdown dürfe es für Geimpfte und Genesene dagegen nicht mehr geben.

“Freiheitsbeschränkungen sind gegenüber geimpften und genesenen Personen regelmäßig nicht mehr zulässig, denn sie sind zur Verhinderung der Verbreitung der Covid-19-Erkrankung nicht mehr notwendig. Bei der Aufhebung oder Lockerung staatlicher Beschränkungsmaßnahmen für diese Personen geht es um die rechtlich gebotene Herstellung des verfassungsrechtlichen Normalzustands”, so Papier. (Mit Material von dts)