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Nur eine Panne? ARD-Hochrechnung schon am Freitag um 18:30

Hat die ARD jetzt schon das Ergebnis der Bundestagswahl entschieden? Viele Bürger sind irritiert, nachdem »Das Erste« am Freitagabend um 18:30 Uhr bereits eine »Hochrechnung« einblendete, nach der die AfD nur 10,5% der Stimmen bekommen sollte. Linke steuerfinanzierte NGOs können sich nicht entscheiden, ob Wahlbetrug möglich ist oder nicht.

Die Einblendung erfolgte im Laufband der Quizsendung “Gefragt, Gejagt” um 18:30, und zeigte eine »Hochrechnung« von 17:46 mit 22,1% für die CDU, 22,7% für die SPD, 10,5% für die AfD und 13,2% für die FDP. »Bevor die Ergebnisse für die Linke und die Grünen eingeblendet wurden, schaltete die ARD das Laufband schon wieder ab«, schreibt die BILD.

Laut ARD handelte es sich nur um eine Panne bei einem Probelauf für den Wahlsonntag: »Es war ein technischer Test des Wahlcrawls, der in der Vorbereitung auf den Wahlsonntag im inaktiven Sendebereich gemacht werden sollte, aufgrund eines Schaltfehlers aber on air ging. Es war ein Versehen, für das wir um Entschuldigung bitten«, zitiert die BILD-Zeitung den Leiter des ARD-Sendezentrums Holger Lichtenthäler.

Selbst wenn es sich nur um eine Panne gehandelt hat, zeigen die für die AfD kleingerechneten Zahlen, was für ein Korpsgeist bei der angeblich zur parteipolitischen Neutralität verpflichteten ARD herrscht.

Ebenfalls gesetzlich zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, machen steuerfinanzierte NGOs wie »Correctiv« und »Amadeu-Antonio-Stiftung« seit Monaten unverhohlen Wahlkampf gegen die AfD, und warnen vor angeblich dubiosen Spenden oder Einfluss aus Russland, die die Wahl beeinflussen könnten.

Gleichzeitig warnt »Belltower News« der »Amadeu-Antonio-Stiftung« vor der «großen Mär des Wahlbetrugs«, die die AfD angeblich seit Monaten verbreite. Wollen die möglicherweise illegal steuerfinanzierten NGOs der »Zivilgesellschaft« nun schon jede Überprüfung des Wahlgeschehens am Sonntag als Fake News stigmatisieren?

Selbst »Belltower News« muss einräumen: »Die Beobachtung der Stimmenauszählung ist im Gegensatz zu einer Beobachtung des Votums selbst allen Bürger:innen erlaubt.«

Wir ermuntern alle Leser sich am Wahlprozess aktiv zu beteiligen und sich in ihrer Gemeinde als Wahlbeobachter anzumelden.

 

 

Zuerst veröffentlicht auf Freie Welt.

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