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Vorbildlich: Polens Verfassungsgericht: EU-Recht teilweise verfassungswidrig

Warschau – Nur so geht es, wenn man das Monster aus Brüssel zähmen und weiteres Leid von den Europäern fernhalten will:

Polens Verfassungsgericht hat Teile des EU-Rechts für verfassungswidrig erklärt. Die EU-Mitgliedschaft Polens und die EU-Verträge übertrage den EU-Gerichten nicht die oberste rechtliche Autorität und Polen trete damit nicht seine Souveränität an die EU ab. Um die Reform des polnischen Justizsystems schwelt schon länger ein Konflikt zwischen dem osteuropäischen Land und der Europäischen Union.

Polens Präsident Mateusz Morawiecki hatte zuvor das Verfahren beim Verfassungsgericht angestoßen und immer wieder die Aufforderung der EU-Kommission ignoriert, dieses zurückzunehmen. Mit dem Urteil wird immer stärker über einen Austritt Polens aus der EU spekuliert, auch weil die Kommission noch immer nicht über die Auszahlung von 36 Milliarden Euro aus dem Corona-Wiederaufbaufonds entschieden hat.

Die EU wird entsprechend reagieren und mit Strafen drohen, aber es könnte ein weiteres Zeichen sein, dass dieses künstliche, völlig überflüssige Konstrukt sich allmählich in seine Einzelteile – in Staaten – auflöst. (Mit Material von dts)

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