Gastarbeiter Türkei (IMAGO / Jochen Eckel)
Gastarbeiter Türkei (IMAGO / Jochen Eckel)

60 Jahre (erzwungenes) Gastarbeiter-Abkommen mit der Türkei

Am 30. Oktober jährt sich zum 60. Mal (1961) die Unterzeichnung des Gastarbeiterabkommens zwischen Deutschland und der Türkei. Diesbezüglich wird von interessierter Seite das Märchen von den dringend benötigten türkischen Arbeitern zum Besten gegeben. So zum Beispiel von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereits bei einer Veranstaltung am 10. September:

„Jene Menschen, mit denen all das begann, jene Menschen, die vor sechzig Jahren nach Deutschland kamen, sie kamen, weil wir sie eingeladen haben. Weil wir sie brauchten. Ihnen verdankt dieses Land sehr viel. Eine kluge Frau, die heute unter uns ist, sagte mir einmal: „Wir sind doch keine Gäste in einem Haus, das wir selbst mit gebaut haben!“ Nicht nur das deutsche Wirtschaftswunder, nein – die Entwicklung dieser deutschen Gesellschaft war und ist maßgeblich mitgetragen von Italienern, von Griechen, von Spaniern und Türken. … Wenn heute über ein Viertel der Menschen einen sogenannten Migrationshintergrund hat, die meisten von ihnen hier geboren, warum zeigen wir dann überhaupt noch auf andere Menschen und sagen, „das sind Menschen mit Migrationshintergrund“, als seien sie irgendwie anders, außergewöhnlich, fremder als „Wir“? Wer ist denn dieses „Wir“? Nein, meine Damen und Herren, Sie sind nicht „Menschen mit Migrationshintergrund“ – wir sind ein Land mit Migrationshintergrund!“ 

Rede vor der nationalistischen „Türkischen Gemeinde Deutschland (TGD)“ sogar, dass Türken Deutschland „mit aufgebaut“ hätten, und die Leistung der Gastarbeiter einen angemessenen Raum in Schulbüchern und der Erinnerungskultur Platz finden müsse. Eine Randnotiz würde ihrem Beitrag für unser Land nicht gerecht.

In der Realität ging der Wunsch nach einem Abkommen nicht von Deutschland, sondern von der Türkei aus. Sowohl die Türkei als auch die USA hatten ein großes Interesse am Zustandekommen dieser Vereinbarung. Ein starkes Bevölkerungswachstum in der Türkei hatte zu hohen Arbeitslosenzahlen geführt. Diese hoffte man durch das Abkommen zu reduzieren. Außerdem sollten zurückkehrende Fachkräfte mit ihrem neu erworbenen Know-how die Effizienz der heimischen Industrie steigern. Ziel der USA war eine ökonomische Stabilisierung der Türkei, die 1952 in die NATO aufgenommen worden war.

Hierzu führt Dr. Stefan Luft in seinem 2006 erschienen Buch “Abschied von Multikulti“ aus:

Die Initiative für das deutsch-türkische Anwerbeabkommen ging, was wenig bekannt ist, von der Türkei aus. Die Türkei hatte ein erhebliches Interesse daran, einen Teil der rasch anwachsenden Bevölkerung befristet als Gastarbeiter ins Ausland zu schicken. Neben der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes versprach sie sich zu Recht dringend benötigte Deviseneinnahmen sowie einen Modernisierungsschub durch zurückkehrende Gastarbeiter, die sich entsprechende Qualifikationen angeeignet haben würden. Rund 77 Prozent der Erwerbstätigen waren damals in der Landwirtschaft tätig, nur etwa zehn Prozent in der Industrie. „Sowohl Anfang der sechziger Jahre als auch zu Beginn der siebziger Jahre war die Türkei darauf angewiesen, Arbeitskräfte ins Ausland zu schicken, da sie nur auf diese Weise die Arbeitslosigkeit im Lande reduzieren und mit Hilfe der regelmäßigen Gastarbeiterüberweisungen ihr hohes Außenhandelsdefizit ausgleichen konnte.”

In Ihrem Buch „Diplomatische Tauschgeschäfte. ‘Gastarbeiter’ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973“ führt Heike Knortz das Zustandekommen des Vertrages auch auf außenpolitischen Druck der USA zurück:

Zunächst reagierte die Bundesregierung zurückhaltend auf das Angebot. Arbeitsminister Theodor Blank lehnte das Angebot zunächst ab. Da er die kulturell-religiöse Distanz und mögliche aus dieser resultierende Konflikte als zu groß einschätzte, des Weiteren bestünde zunächst auch kein Bedarf an türkischen Arbeitskräften, da das Potenzial an deutschen Arbeitslosen aus strukturschwachen Regionen noch nicht hinreichend ausgeschöpft sei. Aufgrund des außenpolitischen Drucks der USA, welche nach der geostrategisch motivierten Aufnahme der Türkei in die Nato dieses Land ökonomisch stabilisieren wollte, übernahm das bundesdeutsche Außenministerium, im Gegensatz zum ursprünglich zuständigen Arbeitsministerium, die Verhandlungsführung mit der türkischen Republik. Bei Abschluss des Abkommens standen die außenpolitischen Ziele der Nato, sowie die innenpolitischen und wirtschaftlichen Ziele der Türkei im Vordergrund. Insbesondere erhoffte sich die Türkei einen Rückgang der hohen türkischen Arbeitslosenzahlen, welche durch ein dauerhaft über dem Wirtschaftswachstum liegendes Bevölkerungswachstum verursacht waren.

Das Problem des explosionsartigen Anwachsens der eigenen Bevölkerung (von 1955 bis 1975 stieg die Bevölkerungszahl in der Türkei von 24 auf 40,2 Millionen Menschen) wurde zumindest damals noch von türkischer Seite aus offen zugegeben. Helmut Schmidt (SPD, deutscher Bundeskanzler 1974 bis 1982) berichtete in der Wochenzeitung “Die Zeit” (Heft “Zeit-Punkte”, Nr. 1/1993) über ein Schlüsselerlebnis mit dem türkischen Ministerpräsidenten Demirel:

Ich kann mich gut daran erinnern, als ich ihn das erste Mal traf. Das muss anderthalb Jahrzehnte her sein. Wir trafen uns in Ankara. Er war damals Regierungschef und hat zu mir gesagt: „Wissen Sie, Herr Schmidt, bis zum Ende des Jahrhunderts müssen wir noch fünfzehn Millionen Türken nach Deutschland exportieren.“ Und ich habe zu ihm gesagt: „Das wird nicht stattfinden, das werden wir nicht zulassen.“ Da hat er gesagt: „Warten Sie mal ab. Wir produzieren die Kinder und Ihr werdet sie aufnehmen.“

Es ließen sich von 1961 bis 1973 viermal so viele Bewerber bei der „Deutschen Verbindungsstelle“ der Bundesanstalt für Arbeit registrieren wie tatsächlich nach Deutschland vermittelt werden konnten. Neben den Überweisungen der Gastarbeiter und der Verbesserung der türkischen Handelsbilanz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhoffte sich die Türkei auch durch die Rückkehr der in Deutschland mit moderneren Produktionstechniken vertraut gewordenen Arbeitskräften im Rahmen des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzips eine Effizienzsteigerung der eigenen Industrie (Know-How-Transfer). Aufgrund der Vertragsbedingungen, insbesondere des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzips, gab es keine Überlegungen oder gar Planungen hinsichtlich einer dauerhaften Ansiedlung der türkischen Zuwanderer, denn dies war in den Vertragsbedingungen explizit nicht vorgesehen.

Da das Abkommen keinen wirtschafts-, sondern einen außenpolitischen Hintergrund hatte, wurde es auch folgerichtig nicht vom Arbeits-, sondern vom Außenenministerium verhandelt und abgeschlossen. Tatsächlich war das BIP pro Kopf in Westdeutschland bereits 1960 wieder höher als in den Niederlanden, Dänemark oder den Siegermächten Großbritannien und Frankreich, Deutschland zweitstärkste Wirtschaftsnation weltweit hinter den USA. Die akuten Kriegsfolgen waren längst beseitigt. Das Anwerbeabkommen war also „Folge“ des Wirtschaftswunders und nicht dessen Voraussetzung. 1961 gab es in Deutschland nichts mehr zum „wiederaufbauen“. Eine gute Gelegenheit zum Wiederaufbau hätte es hingegen in der Türkei gegeben:

Er kommt selbst aus diesem Gebiet um die Städte Erzurum, Mus und Varto. „Als dort 1966 ein Erdbeben wütete, ließ die türkische Regierung viele Überlebende, die Hab und Gut verloren hatten, als Gastarbeiter nach Deutschland rekrutieren. Tausende kamen nach Berlin.“

Bereits 1973 wurde das Abkommen wieder gekündigt, 1983 zahlte man „Rückkehrprämien“, damit Türken wie ursprünglich vereinbart in die Türkei reimigrieren. Ehemalige deutsche Bundeskanzler und Minister verzichteten auf falsche Rücksichtnahme bei ihrer Bewertung der Folgen des Abkommens wie nachfolgende Zitate belegen:

Helmut Schmidt (SPD) in der Wochenzeitung „Zeit“ vom 5.2.1982:

„Mir kommt kein Türke mehr über die Grenze!“

Manfred Börner (SPD und hessischer Ministerpräsident) 1982:

“Es kommt, solange ich in Hessen etwas zu sagen habe, kein Türke mehr ins Land. Denn die sozialen Folgekosten sind so hoch, dass es unverantwortlich ist, das fortzusetzen.“

Helmut Kohl, in einem ZDF-Interview v. 3.10.1982, dem ersten Tag seiner Kanzlerschaft:

„Aber es ist auch wahr, dass wir die jetzige vorhandene Zahl der Türken in der Bundesrepublik nicht halten können, dass das unser Sozialsystem, die allgemeine Arbeitsmarktlage, nicht hergibt. Wir müssen jetzt sehr rasch vernünftige, menschlich sozial gerechte Schritte einleiten, um hier eine Rückführung zu ermöglichen.“

und an anderer Stelle:

„Das Problem ist, dass wir offen aussprechen müssen, dass wir mit der Zahl der türkischen Gastarbeiter bei uns, wie wir sie jetzt haben, die Zukunft nicht erreichen können. Die Zahl kann so nicht bleiben. Sie muss verringert werden.“

Die Intention von Steinmeiers Festrede ist offensichtlich: Es geht um nichts weniger, als dass ein neuer Gründungsmythos von Deutschland als Einwanderungsland konstruiert werden soll. Und ein Hauptbestandteil dieses Mythos (neudeutsch Narrativ genannt) ist dabei die Behauptung, Türken hätten das Land nach dem Krieg wieder aufgebaut und die Deutschen seien deshalb zu besonderer Dankbarkeit verpflichtet und sollten Einwanderung, die ihnen erst Wohlstand gebracht hätte, bejahen – woran sich dann direkt das Narrativ anschließt, dass Deutschland „schon immer“ ein Einwanderungsland gewesen sei (Dr. Gottfried Curio, AfD).

Weiterführende Links:

» Tobias Heinz: Beitrag der Gastarbeiter zum Wiederaufbau Deutschlands
» Necla Kelek: Almancis haben Türkei gerettet

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