In dieser Kiste lauert der Tod (Symbolfoto: Von Photocarioca/Shutterstock)

Französische Lebensversicherung will nicht zahlen: Experimentelle Impfung mit Todesfolge wie Selbstmord

In den sozialen Medien wird derzeit ein brisanter Fall heiß diskutiert: In Frankreich soll ein reicher, älterer Unternehmer aus Paris an den Folgen einer Corona-“Impfung” gestorben sein. Zuvor hatte er einem Medienbericht zufolge zugunsten seiner Kinder und Enkelkinder Lebensversicherungen in Höhe von mehreren Millionen Dollar abgeschlossen.
Die Impfung wird zwar von Ärzten und der Krankenkasse als Todesursache anerkannt, der Versicherer verweigert aber die Auszahlung. Begründung: Die Nebenwirkungen der sogenannten Impfung seien bekannt und veröffentlicht. Der Unternehmer habe freiwillig und auf eigene Gefahr an einem Experiment teilgenommen. 

Der Hammer: Covid-19 an sich wird nicht als „kritische Krankheit“ eingestuft. Die Verweigerung der Zahlung an die Familie begründete die Versicherung damit, dass der Einsatz experimenteller Medikamente oder Behandlungen, darunter auch Corona-Injektionen, ausdrücklich vom Versicherungsvertrag ausgeschlossen sei. Die anschließende Klage der Familie gegen die Versicherungsgesellschaft blieb laut Free West Media erfolglos.

Das Gericht begründete seine Entscheidung angeblich wie folgt: „Die Nebenwirkungen des experimentellen Impfstoffs werden veröffentlicht und der Verstorbene konnte nicht behaupten, nichts davon gewusst zu haben, als er den Impfstoff freiwillig genommen hat. Es gibt in Frankreich kein Gesetz oder Mandat, das ihn zu einer Impfung verpflichtet. Daher ist sein Tod im Wesentlichen Selbstmord.“ Da Suizid von vornherein nicht versichert ist, weigert sich die Versicherung, nachzugeben.

Skandalöses Urteil: Ein tödliches Risiko einzugehen ist juristisch Selbstmord

„Das Gericht anerkennt die Einstufung des Versicherers, der angesichts der angekündigten Nebenwirkungen bis hin zum Tod eine Teilnahme an dem Phase-III-Experiment, dessen unbewiesene Unbedenklichkeit nicht gegeben ist, rechtlich als freiwilliges Eingehen eines tödlichen Risikos ansieht, das nicht durch den Versicherungsschutz gedeckt ist Vertrag und rechtlich als Selbstmord anerkannt. Die Familie hat Berufung eingelegt. Die Einrede des Versicherers wird jedoch als begründet und vertraglich gerechtfertigt anerkannt, da dieses öffentlich bekannte Todesrisiko juristisch als Selbstmord anzusehen ist, da der Kunde informiert wurde und sich bereit erklärt hat, das Todesrisiko freiwillig einzugehen, ohne dazu verpflichtet oder gezwungen zu sein .“

Der Fall wurde vom Anwalt der Familie Carlo Alberto Brusa, in den sozialen Medien veröffentlicht. Leider werden keine Quellen oder Gerichtsakten angegeben, weshalb die Echtheit des Gutachtens derzeit nicht verifiziert werden kann.

Der Pariser Rechtsanwalt Carlo Alberto Brusa gründete im April 2020 den Verein “Réaction 19”, der nur ein Jahr später mehr als 61.000 Mitglieder hatte. Dieser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die Rechte der mit der „Gesundheitsdiktatur“ unzufriedenen Bürger durch kämpferische Aktionen und Gerichtsverfahren zu verteidigen. Zum Thema Impfen erklärt er, es sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Brusa ist, wie viele andere französische Anti-Impf-Gruppen, immer wieder von Zensur in sozialen Netzwerken wie Facebook betroffen. Ihnen wird u.a. “Verschwörung” vorgeworfen. (MS)

 

 

 

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