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Impfpflicht: Und es beginnt mit Berufsverboten für Hausarztpersonal und Soldaten

Die Bevölkerung soll scheibchenweise auf die Impfpflicht vorbereitet werden. Einfach, damit der drohende Aufstand gering bleibt und sich die Gesellschaft zugunsten der Herrschenden weiter spaltet:

Ungeimpften Mitarbeitern in Hausarztpraxen drohen angesichts der Impfpflicht ab Mitte März zunächst Abmahnungen und später gegebenenfalls auch Kündigungen. Das teilte der Deutsche Hausärzteverband dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” mit. Für Beschäftigte in der Gesundheits- und Pflegebranche gilt ab dem 15. März eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Wie aus einem Informationspapier des Verbandes an die Arztpraxen hervorgeht, müssen Mitarbeiter bis zum Ablauf des 15. März einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Corona geimpft werden können, vorlegen. Wenn sie dem nicht nachkommen, dürfen die Betroffenen in der Arztpraxis weder tätig noch beschäftigt werden. “Das Gesundheitsamt kann gegenüber den betroffenen Personen ein Verbot aussprechen, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein”, heißt es in dem Schreiben.

Dann entfalle auch der Anspruch auf Vergütung. Wenn sich der Arbeitnehmer weiterhin weigert, einen Impfnachweis vorzulegen, kann als “letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen”, heißt es weiter. Zunächst müssten aber Abmahnungen erfolgen.

Der Deutsche Hausärzteverband geht jedoch nicht davon aus, dass viele Beschäftigte von Abmahnungen und Kündigungen betroffen sein werden. “Der überragend große Teil der Hausärztinnen und Hausärzte und des Praxispersonals haben sich bereits früh impfen lassen – sowohl aus Selbstschutz, als auch natürlich um die Patientinnen und Patienten zu schützen”, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt dem RND. “Daher wird die Zahl derer, die von den neuen Regelungen zur Impfpflicht in den Praxen betroffen sein werden, eher klein sein.”

Das soll erstmal beruhigend klingen. Da aber selbst das Boostern nicht gegen die Weiterverbreitung des Virus hilft, muss wohl auch hier ständig aufgefrischt werden. Und da stellt sich dann schon die Frage, wie lange sich die Mitarbeiter in Arztpraxen diese Verarschung gefallen lassen.

Und was passiert, wenn es dann noch weniger Personal in den Arztpraxen gibt? Genau, sie müssen schließen, was fast einem “Mordversuch” an vielen Patienten gleich kommt.

Mit Gesundheit hat diese Impfpflicht überhaupt nichts mehr zu tun. Ein gutes hätte das aber: Die Maskenpflicht würde zumindest beim Arzt dann wegfallen – oder etwa doch nicht?

Nach der bereits eingeführten Corona-Impfpflicht hat die Bundeswehr bereits Dutzende Disziplinarverfahren gegen Soldaten eingeleitet. Das berichtet der “Spiegel” unter Berufung auf interne Zahlen des Verteidigungsministeriums. Demnach laufen derzeit zwischen 50 und 60 Verfahren gegen Soldaten, die eine Impfung trotz der sogenannten Duldungspflicht ablehnten.

Die bisher nicht bekannte Zahl der eingeleiteten Verfahren gegen Impfverweigerer nannte das Wehrressort in einer vertraulichen Sitzung des Verteidigungsausschusses. Für die rund 180.000 Soldaten gilt das Ablehnen der Impfung als Befehlsverweigerung. Zunächst drohen Disziplinarstrafen.

Letztlich läuft die Verweigerung der Impfung auf eine Entfernung aus der Truppe hinaus. Der Militär-Geheimdienst MAD ermittelt derzeit gegen mehrere Soldaten, die als radikale Impfverweigerer aufgefallen sind, einige pflegen Verbindungen zur sogenannten Querdenker-Szene. MAD-Chefin Martina Rosenberg berichtete dem Nachrichtenmagazin zufolge im Verteidigungsausschuss, bei mehreren der Verdachtsfälle sei festzustellen, dass die Soldaten bereits vorher wegen einer möglichen – natürlich – rechtsextremen Haltung aufgefallen seien.

So kann man die Truppe natürlich auch säubern – indem man Impfverweigerer als rechtsextreme Unperson hinstellt. Was hier abgeht, ist ein rein politisches Manöver und hat – wie gesagt – überhaupt nichts mit Gesundheit zu tun.

In der Alpenrepublik ist das Corona-Regime noch etwa schneller:

Die Regierung Österreichs hat die für Anfang Februar geplante Einführung der Impfpflicht verteidigt. “Wir dürfen keine Zeit verlieren, die Vollimmunisierung von ungeimpften Personen dauert mindestens viereinhalb Monate”, sagte die zuständige Verfassungsministerin Karoline Edtstadler der “Welt”. Mit einer raschen Impfpflicht wolle sich Österreich auf eine mögliche neue Corona-Welle in der zweiten Jahreshälfte vorbereiten.

Sollte eine Impfpflicht im Herbst dann nicht mehr nötig sein, werde die Regierung mit einer sogenannten Verordnungsermächtigung schnell darauf reagieren und die Maßnahme wieder aussetzen. “Damit sind wir maximal flexibel”, sagte Edtstadler. Hintergrund: Österreich will als erstes Land im Februar eine allgemeine Impfpflicht einführen.

Edtstadler, eine frühere Richterin und Oberstaatsanwältin, verwies zudem darauf, dass eine allgemeine Impfpflicht durch europäisches Recht gedeckt sei: “Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom April 2021, das sich auf eine Beschwerde aus Tschechien wegen der Impfpflicht von Minderjährigen bezog, klargestellt, dass diese Impfpflicht rechtskonform ist. Der Eingriff in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, also das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, kann also auch durch eine Impfpflicht gerechtfertigt sein.” Nach Ansicht von Edtstadtler ist es wichtig, dass die Impfpflicht auch “verhältnismäßig” sei.

“Unsere Überlegung war: Wir wollen uns nicht mehr von Lockdown zu Lockdown hangeln – was ja auch eine massive Einschränkung von Grundrechten bedeutet – und setzen stattdessen auf eine hohe Durchimpfungsrate.” Laut Ministerin sind Strafen zur Durchsetzung der Impfpflicht notwendig: “Dabei darf die Strafe nicht zu niedrig sein, damit sie auch ernst genommen wird. Sie darf aber auch nicht zu hoch sein, damit sie nicht noch mehr Widerstand bei den Betroffenen erzeugt”.

Die Strafe bei Verstößen gegen die Impfpflicht werde in Österreich auch von der Höhe des Einkommens abhängen, die Höchststrafe soll 3.600 Euro betragen. “Das ist aus Sicht der Regierung angemessen”.

Angemessen wäre es, wenn die Profiteure der Pandemie endlich mal zur Verantwortung gezogen werden könnten. (Mit Material von dts)

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