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Massenmord an Embryos: FDP macht die Vorhut, Linke “sticht” dann zu

Berlin – Die Abschaffung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche rückt näher. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) legte am Montag einen Referentenentwurf zur Aufhebung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches vor. Ziel sei es, einen “unhaltbaren Rechtszustand” zu beenden, sagte er.

Für Arztpraxen soll es demnach künftig nicht mehr strafbar sein, im Netz über Abtreibungen zu informieren. Kritik an dem Vorhaben kam umgehend aus der Union: “Mit der Union ist die Abschaffung des Werbeverbots für den Abbruch der Schwangerschaft nicht zu machen”, sagte die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher, der “Welt”. Das bestehende Werbeverbot solle gerade Geschäftsmodelle mit Abtreibungen verhindern.

Mit der von den Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP geplanten Abschaffung des Werbeverbots gehe hingegen “eine Verharmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen” einher. “Das ist unseres Erachtens nicht nur moralisch, sondern auch verfassungsrechtlich höchst problematisch.” Wer in einer Ausnahmesituation sei, in der eine Abtreibung infrage kommt, solle gut informiert sein und eine möglichst freie, unbeeinflusste Entscheidung treffen, so Breher.

“Dazu gehört es auch, Raum und Zeit zu haben, sich über ein Leben mit oder ohne das Kind Gedanken zu machen, und es gehört ebenfalls dazu, sich bewusst zu werden, dass das Kind ein Mensch ist, der auch leben möchte.” Der Abwägungsprozess sei oft ein existenzieller, der den meisten Frauen nicht leicht falle. “In dieser Zeit dürfen Versuche der Beeinflussung oder Werbemaßnahmen keinesfalls stattfinden.”

Die SPD warb unterdessen für die Pläne: “Ich begrüße sehr, wenn der Bundesjustizminister sich so flott an die Streichung dieses unsäglichen, überholten und komplett aus der Zeit gefallenen Strafrechtsparagrafen macht”, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Leni Breymaier (SPD), der “Welt”. Es könne nicht sein, dass Ärzte, die über ihre Leistungen informieren, sich in diesem einen Fall der “Werbung” strafbar machen. “Wir brauchen Sicherheit für die Ärzteschaft und niedrigschwellige Informationen für die Frauen”, so Breymaier.

“Schluss mit der Gängelei. Marco Buschmann hat die volle Unterstützung der SPD-Fraktion.”

Wie schnell so was gehen kann, wenn man nur will. Und es ist klar, dass die menschenfeindlich gesinnten Kommunisten gleich nachlegen:

Die geplante Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a geht der Linkspartei naturgemäß nämlich nicht weit genug. “Dass der unsägliche Paragraf 219a endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, ist längst überfällig. Der abscheulicherweise als Werbeverbot bezeichnete Paragraf aus der Nazizeit hat Schwangeren lange genug ihr Informationsrecht verwehrt und sie entmündigt”, sagte Heidi Reichinnek, die frauenpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion, der “Welt”.

“Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Jahre alte Kernforderung linker Frauenpolitik nun endlich umgesetzt wird.” Die derzeitige Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch kriminalisiere Mediziner und erschwere den Zugang massiv. Die Linke fordere daher neben der Abschaffung des Werbeverbots auch die Streichung des Abtreibungsparagrafen 218. “Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung. Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen”, so Reichinnek. “Es muss einen sicheren, kostenlosen und flächendeckenden Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen geben, denn sie stellen medizinische Eingriffe dar.” Zudem müssten Abbrüche Teil der universitären Ausbildung werden.

Die von Justizminister Marco Buschmann (FDP) geplante Abschaffung des Paragrafen 219a stößt bei den Grünen auf große Zustimmung. “Es ist ein erster Meilenstein zur ersatzlosen Streichung des Paragrafen 219a StGB und ebenso ein großer frauenpolitischer Erfolg, dass der Referentenentwurf so zügig kommt”, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Die Ampel-Koalition mache damit unmissverständlich deutlich, dass dieses frauenpolitische Anliegen oberste Priorität habe.

Die “unsäglichen Klagen” gegen Ärzte würden damit enden, so Schauws. “Wir schaffen Rechtssicherheit und ermöglichen endlich den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche – ohne Hürden für Betroffene.” Das Problem der prekären Versorgungslage werde allerdings nicht allein mit der Streichung von Paragraf 219a gelöst, so Schauws weiter.

“Wir müssen eine bessere medizinische Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch erreichen, flächendeckend und bundesweit. Dazu haben wir wichtige Vereinbarungen im Koalitionsvertrag getroffen, die wir angehen werden.” Auch das “Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung” hat die geplante Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a begrüßt und als “überfällig” bezeichnet.

Jetzt stehe noch eine Amnestie für bereits verurteilte Ärzte aus, sagte die Bündnis-Sprecherin Adriana Beran der “Welt”. An der mangelnden Versorgungslage in Deutschland für Schwangere werde die Streichung allerdings nichts ändern, sagte Beran. “Hierfür brauchen wir die Streichung des Paragraphen 218 StGB und eine Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Nur mit einer Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen kann eine flächendeckende Versorgungslage garantiert werden.”

Im Jahre 2020 wurden rund 100.000 Menschen das Leben genommen, bevor sie überhaupt eine Chance hatten zu leben. Und diese linken Heuchler setzen sich dafür ein, dass die todkranken über 90-Jährigen so lange wie möglich an Maschinen angeschlossen werden, damit andere reich werden.

Pfui Teufel. (Mit Material von dts)

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