Impfschäden (Bild: shutterstock.com/ Von Vaclav Sonnek)
Impfschäden (Bild: shutterstock.com/ Von Vaclav Sonnek)

Spike-Impfschäden endlich nachweisbar

Ein Team von deutschen Pathologen konnte erstmalig das Spikeprotein der Covid-Gen-Präparate bei einer nach der Injektion verstorbenen Person nachweisen. Diese Nachweisbarkeit hat auch Implikationen bezüglich der Haftung.

Die Berichte von teilweise schweren Schädigungen und Todesfällen im Zusammenhang mit den Covid-Gen-Injektionen häufen sich. Bei vielen potentiellen Impfschäden wurde bis anhin von den Behörden, den Herstellern und den behandelnden Ärzten ein kausaler Zusammenhang mit den Injektionen abgestritten.

Dies ist künftig nicht mehr möglich. Denn wie 2020 News berichtet, ist es den Wissenschaftlern der Pathologie-Konferenz gelungen, das Spikeprotein der Covid-mRNA-Präparate in Gewebeproben einer Person nachzuweisen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der Injektion verstorben ist.

Im September und Dezember 2021 hatten die Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und Prof. Dr. Walter Lang zusammen mit weiteren Wissenschaftlern die Ergebnisse der Untersuchungen von Gewebeproben von 19 Personen vorgestellt, die kurz nach der Impfung verstorben waren (wir berichteten).

Herzerkrankungen, darunter Myokarditis und Pericarditis, sowie thrombotische Erkrankungen wurden als häufigste Todesursache diagnostiziert. Gewebeveränderungen würden zudem auf eine Überaktivierung von Lymphozyten schliessen lassen («Lymphozyten-Amok»).

Lymphozyten, eine Untergruppe der weissen Blutkörperchen, sind für die Immunreaktion auf Krankheitserreger verantwortlich. Laut den Pathologen kann die Überaktivierung unter anderem auf eine überschiessende Immunreaktion zurückzuführen sein, mit Gefahr von Autoimmun-Erkrankungen.

Die Wissenschaftler hätten seitdem fieberhaft an einer Nachweismöglichkeit für einen eventuellen Kausalzusammenhang zwischen der Injektion und Todesfällen gearbeitet, teilt 2020 News mit. Dieser Nachweis sei nun in Bezug auf durch das Spike-Protein verursachte Schäden in einem Musterfall gelungen.

Auf der Website der Pathologie-Konferenz verkündeten die Wissenschaftler am 17. Januar 2022 unter der Überschrift «Erstmaliger Nachweis des Impf-Spikeproteins bei einer nach der Impfung gegen Covid-19 verstorbenen Person»:

«Der Verdacht, dass das durch die ‹Impfung› gegen Covid-19 im Körper gebildete Spike-Protein für die pathologisch festgestellten Entzündungen und Läsionen von Gefässen verantwortlich sein könnte, konnte jetzt erstmals immunhistologisch bestätigt werden.»

Dem Team sei es gelungen, das Spike-Protein der Gen-Präparate in den Gefässen einer vier Monate nach der Injektion verstorbenen Person, bei der Gefässläsionen sowie eine impfinduzierte Myokarditis vorlagen, sicher nachzuweisen. Der Nachweis sei durch einen für das Spike-Protein spezifischen Antikörper mittels konventioneller Immunhistochemie auf den Gewebeschnitten gelungen.

Die Methode des geschilderten Nachweises könne auf alle Organ- und Zellschäden übertragen werden, bei denen sich auffällige pathologische Befunde nach der Covid-Injektion zeigen, erklären die Pathologen. Daraus folge, dass aus «ethischen, rechtsstaatlichen und wissenschaftlichen Gründen … ab sofort alle histopathologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Schäden aufgrund einer ‹Impfung› gegen Covid-19 um diese Methode ergänzt werden».

Wie 2020 News konstatiert, sind die Erkenntnisse der Pathologen unter mehreren Aspekten bemerkenswert. Sie liefern zum Beispiel eine Grundlage, um den Wirkmechanismus der Gen-Präparate besser zu verstehen, woraus sich Behandlungsmöglichkeiten für Impfgeschädigte ergeben könnten.

Die Nachweismöglichkeiten zwingen nun auch die Behörden und Hersteller, sich gründlicher mit der Gefährlichkeit der Gen-Präparate zu befassen, anstatt deren Kausalität mit den Schädigungen weiterhin abzustreiten. Angesichts dessen sollte auch ein Impfstopp in Betracht gezogen werden, bis die Zusammenhänge aufgeklärt sind.

Die neuen Erkenntnisse werfen jedoch auch wichtige Fragen zur Haftbarkeit der Impfärzte, der Impfzentren und der Herstellerfirmen auf. Wenn die Spikeproteine als Ursache für die Schädigungen medizinisch nachgewiesen werden können, dann nimmt eine unzureichende Impfaufklärung und Anamnese, wie bei den Covid-Injektionen üblich, die Ärzte in Haftung.

Da die Gen-Präparate ausserdem eigentlich verschreibungspflichtig sind, führt all dies zu einer Beweislastumkehr. Nun sollte nicht mehr der Patient das Verschulden des Arztes nachweisen, sondern der Arzt seine Unschuld.

Schon im Juni 2021 informierte der Virusimmunologe Dr. Byram Bridle über eine Studie, in der das Spike-Protein im Blutplasma bei drei von 13 jungen Spitalangestellten nachgewiesen wurde, die den Covid-19-Impfstoff von Moderna erhalten hatten (wir berichteten).

Bridle erwähnte auch eine japanische Biodistributionsstudie, die der Öffentlichkeit vorenthalten worden war. Diese zeigte, dass die Lipid-Nanopartikel des Impfstoffs nicht im Deltamuskel blieben, wo sie injiziert wurden – wie die Entwickler des Impfstoffs behaupteten – sondern im ganzen Körper zirkulierten und sich in grossen Konzentrationen in Organen und Geweben anreicherten (wir berichteten). Lipid-Nanopartikel sind gewissermassen «Kisten», in denen die mRNA transportiert wird.

Kommentar Corona-Transition:

Die Implikationen des Befundes des deutschen Pathologen-Teams sind tiefgreifend. Aus medizinischer Sicht ist er zuerst einmal besorgniserregend. Doch wie erwähnt, könnte er rechtliche Auswirkungen haben, die den Impfwahnsinn beenden oder zumindest einschränken. Es ist allerdings anzumerken, dass zum Befund keine formelle Studie vorliegt, sondern lediglich die Mittelung der Wissenschaftler.



Quelle:

2020 News: Sensation: Spike-Impfschäden endlich eindeutig nachweisbar! – 17. Januar 2022

Pathologie Konferenz: Erstmaliger Nachweis des Impf-Spikeproteins bei einer nach der Impfung gegen Covid-19 verstorbenen Person – 17. Januar 2022

Corona-Transition: Laut dem Erfinder der mRNA-Technologie bewirkt der «Impfstoff» eine Akkumulation von Lipid-Nanopartikeln in «hohen Konzentrationen» in den Eierstöcken – 20. Juni 2021

Dieser Beitrag erschien zuerst bei coronatransition.