Werden wir von einer kriminellen Bande regiert? Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Grünen-Vorstand

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den gesamten Bundesvorstand der Grünen eingeleitet. Es soll um umstrittene Corona-Sonderzahlungen an Spitzenfunktionäre der grünen Weltenretterpartei gehen.

Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue richten sich unter Anderem gegen unsere Superaußenministerin Annalena Baerbock und ihren grünen Genossen, den derzeitigen Wirtschaftsminister Robert Habeck.

Der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Martin Steltner, bestätigte gegenüber dem Spiegel, dass ein „Anfangsverdacht der Untreue“ der Funktionäre zum Nachteil der eigenen Partei vorliege. Es geht um Sonderzahlungen in Höhe von 1500 Euro pro Kopf. Diese hatten sich die Vorstandsmitglieder der grünen Partei 2020 selbst bewilligt und ausgezahlt. Mit im mutmaßlichen Bereicherungszirkel: die stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Grünen, die gewichtige Ricarda Lang und ihre 28-jährige Genossin Jamila Schaefer, ein Nachwuchstalent aus der Grünen Jugend, die sich ansonsten dem Soziologie- und Philosophiestudium hingeben würde. Ebenfalls vom Verdacht der Untreu betroffen: der grüne Bundesgeschäftsführer Michael Kellner, der kürzlich zum Parlamentarischen Staatssekretär in Habecks Wirtschaftsministerium ernannt wurde, und Bundesschatzmeister Marc Urbatsch. Gegen diese beiden Herren wird ebenfalls ermittelt.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, sei erst jetzt bekannt geworden, dass bereits am 6. Januar 2022 die Ermittlungen eingeleitet wurden. Die Bürgerallianz Deutschland, eine bürgerlich-liberale Kleinpartei, hatte im gleichen Fall bereits im Mai 2021 Anzeige erstattet. Damals, kurz vor der anstehenden Bundestagswahl, hatte die Staatsanwaltschaft keine Berechtigung zur Aufnahme von Ermittlungen gesehen, da konkrete Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat nicht vorgelegen hätten.

Der Bundesrechnungshof hatte dazu ebenfalls angemerkt: „Tatsächlich waren nur die tariflich festgelegten 300 Euro abgedeckt.“ Eine finanzielle Regelung wie im vorliegenden Fall, so die Behörde, sollte „nicht allein von den begünstigten Personen getroffen werden“.

Besonderer Knackpunkt: Die vom grünen Bundesvorstand beschlossenen Sonderzahlungen waren offenbar mit dem ausdrücklichen Hinweis „steuerfrei“ versehen. Ob dies den grünen Gierhälsen – wie jedem anderen Bürger, der sich solcher Betrügereien schuldig macht – irgendwelche Probleme breiten wird, bleibt abzuwarten. (SB)