Buch Der Links-Staat - Christian Jung und Torsten Groß - KoppVerlag - 9,99 Euro
Der Links-Staat - Christian Jung und Torsten Groß - KoppVerlag - 9,99 Euro

Deutsches Institut für Menschenrechte fordert: Disziplinarmaßen gegen beamtete AfD-Mitglieder & Sympathisanten

Berlin – Das “Deutsche Institut für Menschenrechte” hat von seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. Hendrik Cremer ein Gutachten erstellen lassen, welches zu dem Ergebnis kommt, daß beamtete AfD-Mitglieder mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen zu überziehen seien, freilich nach einer jeweiligen Einzelfallprüfung. Begründung: Rassistische und rechtsextreme Positionen seien fester Bestandteil des AfD-Programms sowie in Äußerungen von AfD-Führungspersonen und -Mandatsträgern. Cremer verwies dabei auf Grundsatz- und Wahlprogramme der Partei. Ein Eintreten für die AfD sei mit der verfassungsrechtlichen Treuepflicht von Beamten unvereinbar. Das gelte nicht nur für AfD-Mitglieder, sondern auch für beamtete Nichtmitglieder, die sich für die “rassistischen und rechtsextremen Positionen der Partei einsetzen”.

Das “Deutsche Institut für Menschenrechte” ist ein eingetragener Verein mit Gründungsdatum 8. März 2001. Es arbeitet als nationale Menschenrechtsorganisation auf Grundlage der “Pariser Prinzipien” der Vereinten Nationen und beschäftigt 77 hauptamtliche Mitarbeiter, im Ressort “Menschenrechtspolitik Inland/Europa” u.a. besagten Autor des Gutachtens, Herrn Dr. Hendrik Cremer.

Nach dem “Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte” aus dem Jahr 2015 sowie der Satzung dieser Organisation besteht politische Unabhängigkeit. Finanziell abhängig ist die Organisation jedoch von ihrem Auftraggeber, dem Bundestag bzw. vom Etat des Bundeshaushalts für diese Organisation. Zur Verwendung kommen in erster Linie öffentliche Mittel aus dem deutschen Bundeshalt entsprechend dem Haushaltsplan. Lediglich für einzelne Projekte werden Drittmittel eingeworben. Für das Jahr 2018 erhielt das DIMR etwa 5,8 Mio. Euro an Zuwendungen, für 2019 gut 6 Millionen. Die inhaltliche Ausrichtung des DIMR wiederum legt ein Kuratorium fest.

Über die inhaltliche Ausrichtung des unabhängigen DIMR via Kuratorium bestimmen u.a. folgende Kuratorumsmitglieder, und zwar nicht minder unabhängig: Markus Löning, ehemaliger Landesvorsitzender der FDP in Berlin; Frank Schwabe, MdB – SPD; Matthias Reiner Zimmer, Hochschullehrer und Politiker der CDU; Bernd Fabritius von der CSU; Bärbel Kofler, SPD, parlamentarische Staatssekretärin – und Almut Möller, SPD, Staatsrätin der Hansestadt Hamburg. Daneben gibt es noch einige Kuratoriumsmitglieder, für die keine Parteizugehörigkeit angegeben ist, etwa Nivedita Prasad, Sozialpädagogin und Professorin an der Alice-Salomon-Fachhochschule in Berlin, Aktivistin für Frauenrechte. Wer sich für diese Hochschule interessiert, bekommt die nötigen Informationen auf der Seite der Bildungseinrichtung auf Wunsch auch in “Leichter Sprache”.

Der Autor des guten Gutachtens, der wissenschaftliche Mitarbeiter des DIMR, Herr Dr. Hendrik Cremer, ist auch Autor der Publikation “Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?“. Er war Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Aufenthalts- und Sozialrecht, wird von der den Grünen nahestehenden Heinrich-Böll-Stiftung mit seiner Publikation “Racial Profiling – eine menschenrechtswidrige Praxis” empfohlen – und auch vom “Migazin” erwähnt, dessen Themen nach eigener Angabe wiederum “Studien, Seenotrettung, Flüchtlingspolitik, Familiennachzug, Abschiebung, Islam, Kopftuch, Antisemitismus, Rechtsprechung, Bildung, Diskriminierung, Rassismus, NSU, Oury Jalloh, Einbürgerung, Einwanderung” und “Fachkräftemangel” sind.

Kommentar

Das alles spielt bei der Forderung des “Deutschen Instituts für Menschenrechte”  hinsichtlich Disziplinarmaßnahmen gegen beamtete AfD-Mitglieder und beamtete Fürsprecher für AfD-Positionen, die nicht Mitglieder der AfD sind, überhaupt keine Rolle, da das DIMR ganz klar eine “unabhängige Organisation” ist, die sich total unabhängig finanziert und von absolut neutralen Kuratoriumsmitgliedern die inhaltlichen Vorgaben bekommt. Experten für politische Hygiene und Objektivität behaupten, wer daran Zweifel hege, müsse disziplinarrechtlichen Maßnahmen unterworfen werden. Deshalb sei es auch nicht zu kritisieren, daß sowohl das “Redaktionsnetzwerk Deutschland” als auch die “Stuttgarter Zeitung” und etliche andere Qualitätsmedien bei der diesbezüglichen Meldung lakonisch von einem “Deutschen Institut für Menschenrechte” gesprochen hätten, ohne ihren Lesern auch nur in einem Nebensatz zu erklären, worum es sich bei diesem Institut handelt. Sie seien sich sicher, daß das die überaus neutrale Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ganz genau so sehe. (RB)

7b7c746f8e784ea382c641b3cfb919ca

Entdecke mehr von Journalistenwatch

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen