(Symbolbild: shutterstock.com/Von MarinaP)

Neuer Streit um Öffnungsperspektiven: Grüne bleiben hart

Während Die Welt wieder “öffnet”, findet in diesem Land ein zähes Ringen um die “Öffnungsperspektiven” statt. Und wie immer, wenn es darum geht, die Bürger so lange wie möglich zu drangsalieren, sind die Grünen ganz vorne mit dabei:

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sieht den Zeitpunkt noch nicht gekommen, über Lockerungen der Corona-Einschränkungen nachzudenken. “Solange die Infektionszahlen steigen und die Impfquote weiter zu niedrig ist, sind Signale zu Lockern verfrüht”, sagte sie dem “Kölner Stadt-Anzeiger” (Freitagausgabe). Die Politikerin aus Köln, die seit Dezember 2021 gemeinsam mit Britta Haßelmann an der Spitze der Grünen-Fraktion steht, mahnte zur Zurückhaltung: “Natürlich muss man sich Gedanken machen, wie der Weg wieder herausführt aus den Einschränkungen. Aber wenn man jetzt schon laut darüber redet, denken viele, wir seien über den Berg. Stattdessen kann es auch durchaus sein, dass wir die Regeln noch mal anpassen müssen”, so Dröge.

Trotz täglich steigender Corona-Infektionszahlen gibt sich Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) immerhin vorsichtig optimistisch, mit der nächsten Corona-Verordnung nach dem 23. Februar einige Corona-Beschränkungen fallen lassen zu können. “Das ist jedenfalls mein Wunsch”, sagte er der “Neuen Osnabrücker Zeitung” (Freitagausgabe). “Nach den aktuellen Prognosen haben wir jetzt noch etwa drei sehr unangenehme Wochen vor uns. Danach sollten wir in Lockerungen einsteigen können.” Gleichzeitig verteidigte der Regierungschef, dass Niedersachsen bei den Zuschauerzahlen zurückhaltend bleibt und weiterhin nur maximal 500 Fans in die Stadien lässt, während andere Länder unter freiem Himmel wieder bis zu 10.000 Besucher zulassen. “Wir folgen dem Rat der Wissenschaft. Wir erleben gerade täglich stark ansteigende Infektionszahlen, und der Höhepunkt ist noch nicht erreicht”, so Weil. Er jedenfalls wolle eine mögliche Abwärtsbewegung in einigen Wochen “nicht aufs Spiel setzen”. Sorge, mit dieser restriktiven Linie, die nicht einmal zwischen Veranstaltungen draußen und drinnen unterscheidet, einmal mehr vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg in die Schranken gewiesen zu werden, hat der Jurist Weil nicht.

“Es steigen ja nicht nur die Infektionszahlen, sondern auch die Hospitalisierungsquote” (bitte wie?) “Auch bei Veranstaltungen unter freiem Himmel gibt es eindeutig Risiken, sei es im ÖPNV bei der An- und Abfahrt, in den Eingangsbereichen vom Stadion oder in den Gängen. Überall dort begegnen sich sehr viele Menschen”, begründete der Ministerpräsident die vorsichtige Linie des Landes.

Gleichzeitig bekräftigte Weil seine Forderung nach einer Impfpflicht. Etwa 15 Prozent aller Erwachsenen seien nach wie vor nicht gegen Corona geimpft – “und das ist eindeutig zu viel”, findet Weil. “Je mehr Virus in der Gesellschaft aktiv ist, desto mehr wird das Virus auch seine Opfer finden.”

Die Politik habe über eine sehr lange Zeit versucht, die Skeptiker zu überzeugen. “Wenn wir uns nun aber nüchtern die Karten legen, müssen wir feststellen, dass die Überzeugungsarbeit bei einer zu großen Minderheit ins Leere gelaufen ist. Deswegen ist für mich klar: Wir brauchen jetzt eine Impfpflicht, und zwar zügig”, appellierte der Ministerpräsident an den Bund, keine Zeit mehr zu vergeuden.

Die SPD-Fraktion zeigt sich ebenfalls offen für ein Auslaufen der aktuellen Corona-Regeln. “Wir werden uns in den nächsten Wochen in aller Ruhe anschauen, ob eine Verlängerung der Corona-Schutzmaßnahmen über den 19. März hinaus überhaupt notwendig ist”, sagte Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, der “Welt” (Freitagausgabe). “Wenn wir Mitte Februar tatsächlich einen Rückgang der Omikron-Variante sehen, stellt sich die Frage, ob wir in den Frühjahrs- und Sommermonaten diese Einschränkungen überhaupt noch brauchen.”

(Als ob es in dem Sommermonaten überhaupt eine Einschränkung geben muss!!!)

Er halte es für wahrscheinlicher, dass man “erst mit Blick auf den nächsten Herbst noch einmal über solche Schutzmaßnahmen” rede. Das Infektionsschutzgesetz wurde zuletzt im Dezember durch Bundestag und Bundesrat geändert. Es ermöglicht Bund und Ländern, eine Reihe von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen, darunter Maskenpflicht oder Abstandsgebote.

Die Maßnahmen sind aktuell bis zum 19. März befristet, könnten aber einmalig um bis zu drei Monate durch den Bundestag verlängert werden. Die Grünen-Bundestagsfraktion mahnte hingegen zu Vorsicht. “Auf bestimmte Maßnahmen wie Maskenpflicht oder auch eine Reduzierung der Kontakte werden wir jetzt nicht verzichten können”, sagte Fraktionschefin Britta Haßelmann.

Die Omikron-Welle habe ihren Höhepunkt noch nicht erreicht. Auch wenn die Krankheitsverläufe weniger schwer seien, führten sie in großer Zahl zu einer spürbaren Belastung der Kliniken. Über die Verbreitung des Subtyps BA.2 wisse man noch zu wenig, die Impflücke sei zu groß.

“Daher sind Voraussetzungen für Lockerungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.” Bei einer Entspannung der Infektionslage werde man darauf reagieren. “Dann wird es um Öffnungsschritte und Stufenmodelle gehen, damit Branchen wie die Kultur oder der Einzelhandel Planungssicherheit haben.”

Staatsrechtler Steffen Augsberg von der Universität Gießen äußerte Zweifel, ob ein Verstreichen der Frist zu einem automatischen Wegfallen aller Regeln führen würde. “Es ist keineswegs so, dass mit dem Auslaufen der festgelegten Frist für Maßnahmen nach Paragraf 28a Infektionsschutzgesetz eine Art Freedom Day ausgerufen wird.” Für seine Erklärung verweist Augsberg, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrats ist, auf die Historie des Paragrafen.

Dieser war Ende 2020 als Konkretisierung der bisherigen Gesetzeslage beschlossen worden. Bis dahin hatten sich die Maßnahmen auf eine Generalklausel gestützt. Mit dem Auslaufen des Paragrafen 28a stünde man Augsbergs Einschätzung zufolge vor der gleichen Frage wie vor mehr als einem Jahr: “Reicht eine Generalklausel, um solche erheblich grundrechtseinschränkenden Maßnahmen zu rechtfertigen?” Ihm zufolge gäbe es dann für die Länder wieder einen größeren Gestaltungsspielraum, aber auch eine größere Rechtsunsicherheit.

“Damit wäre es an den Gerichten, besonders kritisch auf Maßnahmen zu blicken.”

Es wird ein zähes Ringen um die Grundrechte und Freiheit bleiben. Freiwillig werden die Profiteure der Pandemie ihre Macht nicht aus den Händen geben. (Mit Material von dts)

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