Goldgrube (Bild: shutterstock.com/DELBO ANDREA)
Goldgrube (Bild: shutterstock.com/DELBO ANDREA)

Life is a bitch: Imfpgierlappen-Ärzte werden zur Rückzahlung von Impfhonoraren aufgefordert

Nachdem das Coronaregime Ärzte in Deutschland dazu aufgerufen hatte, sich am Verimpfen eines unausgetesteten Vakzins zu beteiligen, nutzen Gierlappen im weißen Arztkittel die Gunst der Stunde, um sich die Taschen vollzumachen. Darunter verbeamtete Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD), die eh schon vom steuerfinanzierten Rund-um-Sorglospaket profitieren – sie hatten eine Nebentätigkeit als Impfärzte aufgenommen. Diese werden nun offenbar teilweise dazu aufgefordert, die Imfp-Honorare zurückzuzahlen.

In einem Fall, über den das Deutsche Ärzteblatt berichtet, verlangt der Hauptarbeit­ge­ber  Geld aus der Impfne­ben­­tätigkeit eines verbeamteten Arztes zurück. Der Dienstherr be­ruft sich dabei auf die Landesne­bentätigkeits- sowie auf die  Bundesnebentätigkeitsverord­nung. In dieser ist die sogenannten Ablieferungspflicht von Beamten gegenüber ihrem Dienstherrn ge­regelt, ebenso wie Ausnahmen vom Höchstbetrag sowie der Ablieferungspflicht. Der Arbeitgeber habe für die Tätigkeit als Impfarzt im vergangenen Jahr einen Großteil seiner Einkünfte eingefordert, heult ein verbeamteter Arzt, Peter M., gegenüber dem Ärzteblatt. Der nebenberufliche Impfarzt sieht in den Rück­forderungen einen Wertungswider­spruch. Denn zum einen hätten die öffentlichen Einrichtungen händeringend um Unterstützung gebeten – zum Teil auch gepaart mit finanziellen Anreizen.

Nachdem das Coronaregime möglichst schnell “durchimpfen” wollte, hatten die Länder Steuergeld in die Hand genommen und mit finanziellen Anreizen Ärzte zum Impfen animiert. Die immens hohen Honorare lösten bei den Weißkitteln eine Goldgräberstimmung aus. So berichtete ein Assistenzarzt am Universitätsklinikum Jena gegenüber dem MDR: “Bei einer 40-Stunden-Woche entspricht das einem Bruttoarbeitslohn von 28.000 Euro pro Monat und damit etwa dem dreifachen Grundgehalt eines Oberarztes.”

So kassierte im vergangenen Jahr ein Impfarzt in Thüringen pro Stunde 175 Euro, in Sachsen 175 Euro, in Hamburg liegt der Satz bei 120 Euro, in Baden-Württemberg sind es 130 Euro und in Sachsen-Anhalt 100 Euro – plus Pauschale für die Nutzung des eigenen Fahrzeugs. Die Kassenärztliche Vereinigung hatte die Honorare zusammen mit dem Land ausgehandelt. Gedeckt werden sie aus Steuergeldern. (SB)

 

dc0b4a4b2de343fd8aa6810b59c1930e