Manuela Schwesig (Foto: Imago)

Anwaltskosten begleicht der Steuerzahler: Schwesig kas­siert Nie­der­lage gegen CDUler

Die SPD-Ministerin Manuela Schwesig kassiert eine Niederlage im öffentlich-rechtlichen Plapperunden-Streit rund um ihre Nord-Stream-2-Aus­sage. Dem CDUler Christoph Ploß wollte Schwesig ihre bei “Lanz” getätigte Aussage gerichtlich verbieten lassen. Die Kosten für Schwesigs gerichtlichen Spaß trägt übrigens der Steuerzahler.

Dr. Christoph Ploß, Landesvorsitzender der CDU Hamburg und Mitglied des Bundestages, kritisierte in der öffentlich-rechtlich ZDF Plapperrunde “Lanz”, dass SPD-Matrone Manuela Schwesig die Gasleitung Nord Stream 2 trotz des russischen Truppenaufmarschs und möglicher Invasion in der Ukraine nicht infrage stellen würden. Über die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern sagte der – einen Pennäler-Charme versprühende – CDUler: “Und dann haben Sie weitere Personen in der SPD-Spitze wie Manuela Schwesig, die klar sagt, also diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht. Hauptsache, die Pipeline kommt in Betrieb. Sie hat das ziemlich deutlich gesagt.”

In einer Abmahnung forderten Schwesigs Anwälte Ploß in der vergangenen Woche unter Androhung gerichtlicher Schritte zur Unterlassung der Äußerung auf. Sie sehen darin eine unwahre Tatsachenbehauptungen, weil Frau Schwesig nichts Derartiges gesagt habe, wie es in dem einen Satz zur Begründung heißt. Nach der Weigerung Ploß’ machte die SPD-Funktionärin die Drohung wahr und wandte sich an das Hamburger LG.

Das LG hat nun den Antrag nach Auskunft des Pressesprechers des Gerichts zurückgewiesen. Es sieht die Äußerung in ihrem Kontext nicht als Wiedergabe eines Zitats Schwesigs, sondern als zugespitzte politische Meinungsäußerung an. Insgesamt lägen zudem für Ploßs Meinungsäußerung auch hinreichende Anknüpfungstatsachen vor, denn Schweisg habe eine zügige Inbetriebnahme der Gaspipeline in öffentlichen Äußerungen ja befürwortet. Im politischen Meinungskampf stelle es nach Ansicht des Gerichts eine zulässige Wertung dar, wenn das Festhalten an dem Pipeline-Projekt mit dem Vorwurf verknüpft werde, völkerrechtswidriges Verhalten zu ignorieren. Der CDU-Mann hatte unmittelbar nach dem beanstandeten Satz in Richtung Schwesig hinzugefügt: “also diese Völkerrechtsverletzungen, die interessieren mich nicht”.

Gegen den Beschluss kann Schwesig sofortige Beschwerde zum OLG Hamburg einlegen. Ach ja! Weil Schwesig die Klage als Ministerpräsidentin erhoben hatte, muss nun der Steuerzahler nicht nur für die Gerichtskosten, sondern auch noch für das Honorar der Hamburger Top-Kanzlei Nesselhauf, deren Hilfe sich die SPD-lerin bediente, aufkommen. Der CDU-Fraktionschef des Schweriner Landtags, Franz-Robert Liskow, erklärte gegenüber der Bild-Zeitung: „Wir lassen im Landtag gerade prüfen, ob Frau Schwesig schon öfter für vergleichbare Fälle öffentliche Gelder ausgegeben hat.“ (SB)

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